1.40.3 (lut2p): 3. [Einladung des Reichs-Landbundes]

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3. [Einladung des Reichs-Landbundes]

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft berichtete sodann über die Einladung des Reichs-Landbundes zu seiner Vertretertagung am kommenden Mittwoch [27. 10.]. Er erhielt die Zustimmung vom Reichskabinett, an dieser Sitzung namens der Reichsregierung teilzunehmen und bei etwaigen Angriffen auf die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung diese zu verteidigen und über das Ziel hinausschießende Anträge des Reichslandbundes mit aller Energie[810] zurückzuweisen. Eine weitere Besprechung über die anerkanntermaßen große Kreditnot der Landwirtschaft vor dieser Sitzung des Reichslandbundes wurde nicht für erforderlich gehalten; sie soll vielmehr je nach Antrag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft nach der Sitzung des Reichslandbundes vorbehalten bleiben6.

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Über den Verlauf dieser Tagung des Reichslandbundes, die im ehemaligen Pr. Herrenhaus stattfindet, berichtet „Tägliche Rundschau“ am 28. 10.: Es sei eine Entschließung angenommen worden, in der die RReg. aufgefordert werde, „aktiv einzugreifen, wenn angesichts der drohenden Wirtschaftskatastrophe noch Hilfe möglich sein soll“. Der REM habe sodann in längerer Ansprache u. a. erklärt: „Die staatliche Fürsorge für die Landwirtschaft werde sich vorläufig hauptsächlich darin zeigen können, daß die größten Härten bei der Fälligkeit von Verbindlichkeiten durch Einwirkung auf die Kreditinstitute vermieden werden.“ Die Landwirtschaft müsse in Zukunft erheblich mehr zur Intensivierung der Betriebe leisten; es bleibe ihr kein anderer Weg, als sich mit „Mut zur Armut“ langsam in die Höhe zu sparen.

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