1.78.2 (lut2p): 2. Diskontierung von Stickstoffwechseln.

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2. Diskontierung von Stickstoffwechseln7.

7

Zur vorangegangenen Kabinettsberatung vgl. Dok. Nr. 229, P. 3.

Staatssekretär Fischer trug vor, daß alle Bemühungen, den Absatz des Stickstoffs an die Händler durch Diskontierung der Händlerwechsel zu finanzieren, bisher daran gescheitert seien, daß das Stickstoffsyndikat8 nicht bereit sei, sein Giro auf diesen Wechseln länger als drei Monate zu belassen. Die einzige Zusage, die vom Stickstoffsyndikat hätte erreicht werden können, sei die, daß es nunmehr bereit sei, eine Ausfallbürgschaft für diese Wechsel bis zum Betrage von 10 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Das Reich hätte sich bereit erklärt, zwei Drittel eines etwaigen Ausfalls zu übernehmen, während das Stickstoffsyndikat ein Drittel tragen sollte. Dabei wäre aber vom Reich zunächst nur an einen Gesamtbetrag der zu diskontierenden Wechsel in Höhe von 20 Millionen Reichsmark gedacht, von dem 25% = 5 Millionen M im Hinblick auf einen etwaigen Ausfall vom Reich und vom Stickstoffsyndikat zusammen zu garantieren gewesen wären. Nachdem nunmehr die Jahreszeit schon erheblich fortgeschritten sei, könne diese Teilaktion in Höhe von 20 Millionen M nicht mehr in Frage kommen. Es werde vielmehr die Finanzierung des gesamten Stickstoffgeschäfts vor der nächsten Bestellung ins Auge gefaßt werden müssen. Eine Möglichkeit der Finanzierung des Geschäfts durch Diskontierung der Wechsel scheint sich zu eröffnen, wenn ein Vorschlag der Reichskreditgesellschaft9[990] weiterverfolgt werde. Diese Bank sei geneigt, die erforderlichen Mittel aufzubringen, wenn das Reich und das Stickstoffsyndikat eine Rückendeckung in Höhe einer Ausfallbürgschaft von 33⅓% des gesamten zu diskontierenden Betrages (von insgesamt 90 bis 100 Millionen Mark) gewähren. Da das Stickstoffsyndikat bereit sei, bis 10 Millionen zu geben, so würde, wenn das Reich 20 Millionen garantiere, die Diskontierung von 90 Millionen Wechsel möglich sein. Eine Ausfallbürgschaft in dieser Höhe könne naturgemäß nur mit Billigung des Haushaltsausschusses ermöglicht werden10. Das Reichsfinanzministerium bitte, sich mit diesem Vorgehen einverstanden zu erklären.

8

Stickstoff-Syndikat G.m.b.H., Berlin, als Zwangssyndikat gegr. am 8.5.19 zum Zweck der zentralen Regelung des Düngemittelabsatzes.

9

Reichseigene Bankanstalt in Berlin, gegr. 1924.

10

Der Haushaltsausschuß des RT stimmt diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 18. 12. zu (s. „Tägliche Rundschau“ vom 18. 12.).

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß dieses Vorgehen für andere Zweige des Wirtschaftslebens Folgen nach sich ziehen könne.

Das Kabinett stimmte den Vorschlägen des Staatssekretärs Fischer zu.

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