2.108.9 (vpa1p): 9. Außerhalb der Tagesordnung: Wetterschäden in Ostpreußen.

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9. Außerhalb der Tagesordnung: Wetterschäden in Ostpreußen.

Der Reichsminister des Innern berichtete, daß in mehreren ostpreußischen Kreisen die Ernte durch Wetterschäden vernichtet worden sei33. Der Schaden betrage etwa 10 Millionen RM. Er schlage vor, den Kreisen 500 000 RM zur Verfügung zu stellen, damit sie die nötigsten Aufräumungsarbeiten und neues Saatgut finanzieren könnten. Die Arbeiten seien dringlich. Sie müßten bis Ende September erledigt werden.

33

Nach einer vom PrLandwM am 29. 8. an das PrStMin., den RK und (u. a.) den RIM übersandten Ausarbeitung über „Ernteschäden in der Provinz Ostpreußen“ handelte es sich in erster Linie um die Landkreise Rastenburg, Darkehmen, Treuburg, Stallupöhnen, Goldap, Angerburg, Tilsit und Pillkallen. „Die herniedergehenden Wassermengen wurden dadurch besonders verheerend, daß über einen großen Teil der Provinz Anfang Juli ein sehr starker Platzregen, verbunden mit Sturm, aber ohne Hagel niederging, der das auf dem Halm befindliche Getreide niedergelegt hatte. Dieses Getreide wurde dann durch die enormen Wassermengen im ersten Drittel des Monats August fest auf den Boden gewalzt und stand in tiefer gelegenen, auch dränierten Flächen zum Teil tagelang unter Wasser. Ein Betreten bzw. Befahren der durchwässerten schweren Böden war in dieser Zeit unmöglich. In noch größerem Umfange als das noch auf dem Halm befindliche Getreide wurde das bereits gehauene und zum Trocknen ausgebreitete, aber auch das bereits in Hocken stehende Getreide von den Nässeschäden getroffen. Durch diese Nässe ist das noch in der Ähre befindliche Korn zum Auswachsen und Auskeimen gebracht worden. Dieser Ausreifungsprozeß wurde noch gefördert durch die gleichzeitig herrschende ganz anormal heiße und schwüle Witterung. Die Getreideernte wurde dadurch in weiten Kreisteilen zum großen Teil vernichtet.“ (R 43 I /1859 , Bl. 29–34).

Dem stimmte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu.

Reichskommissar Dr. Bracht hielt es für zweckmäßig, die vorgeschlagene Summe bei dem bevorstehenden Besuch des Reichsministers des Innern, dem er sich anschlösse34, zur Auszahlung zu bringen. Er hielt es aber nicht für möglich, daß sich Preußen an dieser Hilfe beteiligt. Die Reichsfinanzen seien immer noch günstiger gestellt als die preußischen.

34

Vgl. Dok. Nr. 104, P. 3.

Das bestritt der Reichsminister der Finanzen.

Der Reichskanzler entschied, daß 500 000 RM gezahlt werden sollen, die eine Hälfte vom Reich, die andere von Preußen.

Das Kabinett war damit einverstanden35.

35

Zur erneuten Beratung dieser Angelegenheit s. Dok. Nr. 154, P. 8.

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