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[249]8. Instandsetzung von Wohngebäuden.
Der Reichsarbeitsminister trug den Inhalt des beiliegenden Entwurfs vor22.
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Gestützt auf die Aussage RKom. Gerekes, wonach 50 Mio RM als Kapitalzuschüsse für die Instandsetzung, Teilung und den Umbau von Wohnungen bereitgestellt würden (vgl. Dok. Nr. 36, insbesondere Anm. 6), hatte der RArbM in einer Vorlage vom 13.1.1933 von der RReg. die Zustimmung zu einer sachlichen und zeitlichen Ausdehnung des diesbezüglichen Teils IV, Kap. III der VO des RPräs. vom 14.6.1932 (RGBl. I, S. 273, 284) erbeten (R 43 I/2046, Bl. 205 f.). – Die Angelegenheit wird noch einmal am 24.1.1933 aufgegriffen (s. Dok. Nr. 67, P. 2).
Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf zu.