Text
14. [Verwendung von Kriegsschiffen für Transportzwecke.]
Der Chef der Admiralität beantragt im Namen des Reichswehrministers21 durch das Reichsmarineamt im Einvernehmen mit dem Reichsschatzamt eine[59] Kommission bilden zu lassen, die zu prüfen hat, wie weit die nicht mehr zur Verwendung kommenden Kriegsschiffe für Zwecke der Heranführung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen verwendet werden können. Das Kabinett stimmt dem Antrag zu.
Fußnoten
- 21
Telegramm des RWeM vom 5. 7. an die RReg. in Weimar in: R 43 I/895, Bl. 69–71.