2.179 (cun1p): Nr. 179 Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm über die Bekämpfung kommunistischer Umtriebe. 3. Juni 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[542] Nr. 179
Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm über die Bekämpfung kommunistischer Umtriebe. 3. Juni 1923

R 43 I /2730 , Bl. 166-168

Betrifft: Kommunistische Unruhen

Zwischen dem Herrn Reichsjustizminister, dem Herrn Reichsminister des Innern, dem Herrn Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung und mir wurde gestern besprochen1:

1. Der Preußische Minister des Innern hat in den letzten Tagen noch wiederholt erklärt, daß die Polizei Anweisung habe, gegen die proletarischen Hundertschaften in Preußen entschieden mit Auflösung und Strafverfolgung vorzugehen2.

2. Über die proletarischen Hundertschaften in Sachsen liegt eine Beschwerde des Verbandes sächsischer Industrieller vor; eine Abordnung von Vertretern des Verbandes ist angekündigt und wird näheres noch erbringen. Der Herr Reichsjustizminister empfiehlt dringend, daß der Herr Reichskanzler sie empfangen möge3. Der Herr Reichsminister des Innern wird sich alsbald an die sächsische Regierung mit einem Schreiben wenden, in dem er darlegt, daß Bestand und Wirksamkeit der proletarischen Hundertschaften gegen die Grundgedanken der Reichsverfassung und gegen das Gesetz zum Schutze der Republik verstoßen und die sächsische Regierung zum Einschreiten auffordern4.

3. Der Herr Reichsminister des Auswärtigen hat auf das Schreiben des Herrn Reichskanzlers mit dem Ersuchen erwidert, Belege für Einreise und Tätigkeit ausländischer Kommunisten zu erbringen5. Das Reichsministerium des Innern wird dieser Angelegenheit besonderes Augenmerk zuwenden.

4. Nach Mitteilung des Herrn Reichsministers des Innern sollen in Sachsen tschechische Kommunisten tätig sein6. Ein Erlaß des früheren sächsischen Ministers[543] des Innern, der die Ausweisung solcher Agitatoren anordnet, ist von der gegenwärtigen sächsischen Regierung aufgehoben worden. Das Reichsministerium des Innern glaubt, daß hiergegen auch nicht mit den Mitteln der Reichsaufsicht nach Artikel 15 der Reichsverfassung vorgegangen werden könne, wird aber diese Frage noch weiter prüfen. Es regt an, daß in die bevorstehende Notverordnung eine Bestimmung aufgenommen werde, wonach von der Reichsregierung oder auf Veranlassung der Reichsregierung staatsgefährliche Ausländer aus dem Reiche, nicht nur aus dem einzelnen Lande, ausgewiesen werden können7.

5. Vom Preußischen Ministerium des Innern ist geklagt worden, daß Aufrührer im Ruhrgebiet von den Gerichten allzu rasch aus der Haft entlassen werden, wenn, wie das gegenwärtig verständlich sei, die Polizeibehörde nicht sehr rasch die Überführungsbeweise beibringen könne. Der Herr Reichsjustizminister wird dieser Klage nachgehen.

6. Vom Preußischen Ministerium des Innern wird gewünscht, daß für gewisse im besetzten Gebiet begangene Straftaten alsbald ein Gerichtsstand im unbesetzten Gebiet geschaffen werde. Der Herr Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung erkennt dieses Bedürfnis, das bereits mehrfach auch von der Reichskanzlei betont wurde, als gegeben an. Der Herr Reichsjustizminister wird der Sache nachgehen8.

7. Die Aufstellung von Reichsbeauftragten für den Fall von Unruhen bedarf alsbaldiger Vorbereitung durch das ganze Reich. Der Herr Reichsinnenminister wird die Frage näher prüfen9.

Fußnoten

1

In R 43 I /1347 , Bl. 48 ‚Inhaltsangabe von Kabinettsprotokollen‘ findet sich die Bleistifteintragung: „2.6.23 nachm. 3½ Uhr Reichskanzlerhaus. Besprechung. Gesetzwidrige Organisationen.“ Möglicherweise handelt es sich um diese Besprechung.

2

Eine Entschließung des Reichsausschusses der Betriebsräte, wiedergegeben in der ‚Roten Fahne‘ vom 23. 5., hatte entgegen dem Verbot Severings vom 12. 5. (s. Dok. Nr. 164, Anm. 10) die Bildung von Betriebshundertschaften besonders propagiert. Dort heißt es u. a.: „Das von Severing erlassene Verbot der ‚proletarischen Hundertschaften‘ geht von Voraussetzungen aus, welche auf die in vielen Betrieben bereits geschaffenen Betriebshundertschaften nicht zutreffen. Es sind keine militärischen Organisationen, sondern politische Kampforganisationen gegen die faschistische Gefahr.“ Kuenzer weist verschiedentlich darauf hin, daß die KPD trotz des Verbots in Preußen weiterhin die Aufstellung proletarischer Hundertschaften betreibe (R 43 I /2730 , Bl. 55, 128, 161, 165, 170, 196).

3

Am 19. 6. findet eine Besprechung sächs. Industrieller mit den Ministern Oeser und Heinze statt (Dok. Nr. 197). Der RK hatte sich bereit erklärt, anschließend zwei oder drei Herren zu empfangen, sofern keine zwingende Verhinderung eintrete. Anscheinend hat der Empfang aber nicht stattgefunden (R 43 I /2307 , Bl. 310-312; 314).

4

Dieses Schreiben des RIM ergeht am 9. 6. und ist abgedruckt als Dok. Nr. 186.

5

Vgl. Anm. 15 zu Dok. Nr. 164.

6

Mit Schreiben vom 30. 5. hatte Kuenzer dem sächs. IMin. die Namen von sieben verdächtigen tschechischen Kommunisten mitgeteilt (R 43 I /2670 , Bl. 4-6). Eine Antwort der sächs. Reg. erfolgt lt. zahlreicher Vermerke v. Stockhausens nicht.

7

Der VO-Entwurf gegen landesverräterische Betätigung, den der RIM am 5. 6. mit dem RPräs. bespricht (vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 167), sieht in § 9 vor: „Ausländer, die sich einer Handlung schuldig gemacht haben, welche im Falle der Begehung durch die Presse zu einem Verbot nach § 3 dieser VO berechtigen würde, können aus dem Reichsgebiet verwiesen werden. Die Ausweisung ist auch dann zulässig, wenn die Handlung in anderer Weise als durch die Presse gegangen ist. Zuständig für den Ausspruch der Ausweisung ist der RIM, der die zum Vollzuge erforderlichen Vorschriften erläßt.“ (R 43 I /556 , Bl. 156-160, hier: Bl. 159). Der VO-Entwurf scheitert am Widerspruch des RPräs.

8

Am 13. 7. ergeht eine entspr. VO (RGBl. 1923, I, S. 634 ).

9

Mit Schreiben vom 3. 6. teilt Hamm dem RIM und dem RJM das Einverständnis des RK mit dem Ergebnis der Besprechung mit und sendet ihnen die Aufzeichnung zu. Über die Auffassung des RK führt er im einzelnen aus: „Insbesondere legt er großen Wert darauf, daß die RReg. gegenüber den proletarischen Hundertschaften klare Linien aufzeigt und sich mit der sächsischen Regierung hierüber alsbald auseinandersetzt. Er empfiehlt ferner, über die Zusammenhänge und Erfahrungen des Aufruhrs im Westen möglichst eingehendes Material zu sammeln und darauf hinzuwirken, daß die etwaigen Zusammenhänge mit russischen Kommunisten aufgedeckt werden. Ich darf bei dieser Gelegenheit mitteilen, daß die Reichszentrale für Heimatdienst veranlaßt wurde, der Bekämpfung der kommunistischen Bewegung wie der rechtsradikalen Bewegung ihre besondere Tätigkeit zuzuwenden und hierfür auch mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wurde.“ (R 43 I /2670 , Bl. 7).

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