1.222.3 (mu22p): 3. Anregungen des Herrn Reichspräsidenten hinsichtlich der vordringlichsten Aufgaben der Reichspolitik.

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3. Anregungen des Herrn Reichspräsidenten hinsichtlich der vordringlichsten Aufgaben der Reichspolitik.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Herr Reichspräsident ihm die Unterzeichnung der Gesetze über die Haager Konferenz 1929/30 durch ein besonderes Schreiben vom 13. März 1930 mitgeteilt und dabei ferner angezeigt habe, daß er die Ausfertigung und die Verkündung des Gesetzes über die Abkommen zur[1576] Regelung der Frage des Teils X des Vertrags von Versailles einstweilen zurückgestellt habe, da er es für seine Pflicht halte, die gegen das verfassungsmäßige Zustandekommen dieses Gesetzes erhobenen Bedenken einer Prüfung zu unterziehen2. Die Bedenken des Herrn Reichspräsidenten hätten sich, wie bekannt, auf die Frage bezogen, ob das deutsch-polnische Liquidationsabkommen verfassungsändernden Charakter habe. Auf Wunsch des Herrn Reichspräsidenten sei ihm durch den Reichsminister der Justiz und die Staatssekretäre Joël und Zweigert sowie Ministerialdirektor Gaus zur Sache dahin Vortrag gehalten worden, daß gegen das deutsch-polnische Liquidationsabkommen verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen. Insbesondere sei bei diesem Vortrag betont worden, daß die Rechtsgutachter, welche die Regierungsvorlage als verfassungsändernd ansehen, jetzt ihre Bedenken als erhoben erachtet haben. Der Reichspräsident habe sich seine Entscheidung noch vorbehalten.

2

Siehe Dok. Nr. 474.

Der Reichskanzler brachte sodann den wesentlichen Inhalt der weiteren Ausführungen des Herrn Reichspräsidenten im Schreiben vom 13. März 1930 […] zur Verlesung.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.

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