1.222.4 (mu22p): 4. Bericht über die agrarpolitischen Verhandlungen mit den Regierungsparteien.

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4. Bericht über die agrarpolitischen Verhandlungen mit den Regierungsparteien.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab eine eingehende Darstellung des Verlaufs der Verhandlungen mit den Regierungsparteien über neue Maßnahmen für die Landwirtschaft. Über die Schutzspanne beim Malzzoll, die Zollerhöhung für Maltakartoffeln und die Einführung eines Zollschutzes für Roggenkleie sei Einigung erzielt. Die Erhöhung der Schutzspanne beim Weizenmehlzoll auf 5,50 M werde voraussichtlich vereinbart werden3. Beim Zucker sei die Lage schwierig. Der Erhöhung des Zolles um 7,– M solle eine Herabsetzung des Richtpreises um 50 Pfg. gegenüberstehen, der sich die Deutsche Volkspartei widersetze. Die Erhöhung der Getreidezölle, der Futtermittelzölle und insbesondere die Einführung eines Maismonopols seien bei dem außerordentlichen Tiefstand der Preise auf dem Weltmarkt geboten. Dem Maismonopol widersprächen die Deutsche Volkspartei und die Demokraten, der Erhöhung der Getreidezölle die sozialdemokratische Fraktion. Voraussichtlich werde sich aber noch ein Weg zur Einigung finden.

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Bedenken gegen die Zollheraufsetzung war von den Sozialdemokraten geäußert worden (Vermerk Feßlers vom 14. 3.; R 43 I /2542 , Bl. 305 f., hier: Bl. 305 f.).

Die Schweinezüchter und Hühnerhalter hätten schon heftige Gegenvorstellungen gegen die Erhöhung der Futtermittelzölle gemacht. Der Westen werde aber zu Gunsten des Ostens Opfer bringen müssen. Bei Erhöhung des Gerstenzolls könne die Ermäßigung für Futtergerste auf 2,– M in Aussicht gestellt werden bei gleichzeitiger Verfütterung von Roggen.

Den Beimahlungszwang hätten sämtliche Parteien einmütig abgelehnt. Im Interesse des Ostens müsse auch versucht werden, eine bessere Verwertung der[1577] Kartoffelflocken herbeizuführen. Eine rasche Entscheidung sei notwendig, um übermäßige Voreindeckungen, wie sie bei der Gerste erfolgt seien, diesmal zu vermeiden.

Auf einen Einwurf des Reichsministers der Finanzen erwiderte er, daß der Handel keinen Schutz seiner Spekulationen bei Zollerhöhungen verlangen könne.

Ministerialdirektor Ernst führte hierzu aus, daß in Frage käme, eine Vorschrift in das Gesetz aufzunehmen, nach der bei Änderung des Zollsatzes der Lieferer vom Empfänger die volle Zolldifferenz verlangen könne, auch wenn sie nicht vertraglich vereinbart sei. Im übrigen könne § 108 der Reichsabgabenordnung angewendet werden, wenn der Importeur in gutem Glauben zu festen Preisen verzollt verkauft habe4.

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Siehe RGBl. 1919 Bd. 2, S. 2018.

Der Reichsminister der Justiz hatte gegen die Vorschläge des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft keine Bedenken. Er wies nur darauf hin, daß bei übermäßig starker Differenzierung zwischen Roggen und Weizen bei den Bäckern der Anreiz entstünde, den Preis für Roggenbrot zu steigern, weil er am Weizenbrot weniger verdiene als bisher.

Der Reichsarbeitsminister wandte sich gegen eine Erhöhung des Roggenzolls. Sie wäre bei der Überproduktion im Inland wirkungslos. Die Erhöhung der Futtermittelzölle bedeute eine erhebliche Belastung der Wirtschaft. Das Malzmonopol werden den Malzkaffee verteuern, der ein Genußmittel der großen Masse sei. Jedenfalls müsse eine Steigerung der Weizenpreise vermieden werden.

Staatssekretär von Schubert berichtete, daß die Russische Regierung bereits gegen eine Erhöhung des Futtergerstenzolles vorstellig geworden sei.

Der Reichskanzler erklärte, auch er halte eine schnelle Entscheidung für geboten. Dem Roggen müsse auch von der Seite des Weizens her geholfen werden. Allerdings könnten die Auswirkungen im Westen und Südwesten zu Bedenken Anlaß geben.

Beschlüsse wurden nicht gefaßt5.

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Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 481, P. 5.

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