2.55.9 (ma11p): 9. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrnehmung der parlamentarischen Rechte des Reichstags bei Durchführung der Personalabbauverordnung.

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9. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrnehmung der parlamentarischen Rechte des Reichstags bei Durchführung der Personalabbauverordnung.

Das Kabinett faßte folgenden Beschluß16:

16

Mit dem folgenden Beschluß entspricht das Kabinett einem schriftlichen Antrag des RFM vom 5. 1. (R 43 I /2612 , Bl. 315).

Die Reichsregierung erachtet es für unbedenklich, wenn der Reichstag mit der Wahrnehmung der ihm zustehenden Rechte bei Durchführung der Personalabbauverordnung[223] einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Ausschuß (Sparausschuß) beauftragt. Sie hält es aber nicht für angängig, die Mitwirkung eines Reichstagsausschusses durch eine Verordnung der Reichsregierung festzulegen. Die erforderlichen Schritte müssen dem Reichstag überlassen bleiben.

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