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6. [Verleihung von Orden und Titeln.]
Reichsminister Noske legt Wert darauf, daß die Bestimmung gegen die Verleihung von Orden und Titeln aus der Verfassung gestrichen wird, damit den aus der Gefangenschaft zurückkehrenden Soldaten die ihnen zukommenden Orden und Ehrenzeichen noch verliehen werden können. Der Reichsfinanzminister tritt dem bei, weil auch sonst der Verzicht auf Orden und Titel im Interesse der Finanzen nicht durchzuführen sei. Das Kabinett nimmt von einer Beschlußfassung Abstand; es soll den Parteien überlassen bleiben, die Frage in der Nationalversammlung zur Entscheidung zu bringen10. Unterstaatssekretär Lewald wird ermächtigt, das Weitere in diesem Sinne zu veranlassen.
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In der 2. Lesung wird dem RVEntw. vom Plenum der NatVers. der spätere Art. 175 RV hinzugefügt, der von dem Auszeichnungsverbot nach Art. 109 RV Orden und Ehrenzeichen für Verdienste in den Kriegsjahren 1914–1919 ausnimmt. – Weitere Materialien in: R 43 I/599.