1.118.1 (lut2p): 1. Deutsch-französische Wirtschaftsverhandlungen.

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1. Deutsch-französische Wirtschaftsverhandlungen.

Ministerialdirektor Ritter berichtete über den Stand der Verhandlungen und über die Vorlage1. Die Meistbegünstigung solle für französisches Gemüse und französische Tafeltrauben kontingentiert werden. Eine Schätzung der Frankreich von Deutschland angebotenen Konzessionen habe ergeben, daß einschließlich der beiden genannten Kontingente aus Frankreich meistbegünstigt etwa für 22 Millionen Papierfranken Waren2 eingeführt werden würden. Das Auswärtige Amt bitte nunmehr, dem Abschluß des Provisoriums zuzustimmen.

1

Zum Ergebnis der Verhandlungen über das von Frankreich angeregte vorläufige Teilabkommen legte das AA mit Schreiben vom 6. 2. u. a. dar: Die beiderseitigen Unterhändler hätten es für zweckmäßiger gehalten, eine Frist von drei Monaten (vgl. den Kabinettsbeschluß vom 21. 1., Dok. Nr. 266, P. 2) in Aussicht zu nehmen. Eine Durchrechnung der von Frankreich angebotenen Konzessionen habe ergeben, daß mit einer dt. Ausfuhr (u. a. Holz, landw. Maschinen, Haushaltsgeräte) im Werte von 25 Mio Papierfranken gerechnet werden könne. Die dt. Botschaft sei der Auffassung, „daß der Abschluß des Teilabkommens auf unsere allgemeinpolitischen Beziehungen zu Frankreich eine günstige Wirkung haben werde“ (R 43 I /1409 , Bl. 129).

2

Gemäß Liste A der endgültigen Fassung des Abkommens (s. Anm. 4) handelt es sich hierbei um Frühgemüse, Kartoffeln, Blumen und Weintrauben.

Staatssekretär Hagedorn hielt den grundsätzlichen Widerspruch des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft3 aufrecht.

3

Vgl. Dok. Nr. 261, P. 3 und 266, P. 2.

Das Kabinett stimmte dem Antrag des Auswärtigen Amts zu4.

4

Der „Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-französische Handelsabkommen vom 12. Februar 1926“, vom Kabinett am 18. 2. im Umlaufverfahren verabschiedet (R 43 I /1119 , Bl. 199-207), wird vom RT am 20. 2. unverändert angenommen (RT-Drucks. Nr. 1859, Bd. 406  und RT-Bd. 389, S. 5747 ). Die Vollziehung erfolgt am 22. 2. (RGBl. II, S. 161).

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