1.130.4 (lut2p): 4. Besetzung des Staatssekretärpostens im Reichsministerium für die besetzten Gebiete.

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4. Besetzung des Staatssekretärpostens im Reichsministerium für die besetzten Gebiete.

Reichsminister Dr. Marx begründete seinen Antrag, die Ernennung des General-Reichskommissars Schmid zum Staatssekretär zu genehmigen17.

17

Vgl. Dok. Nr. 296, dort bes. Anm. 1.

Der Reichswehrminister sprach sich mit Rücksicht auf die in der Vergangenheit liegenden Vorkommnisse18 dagegen aus, ebenso der Reichsminister des Innern aus dem sachlichen Grunde, daß eine planmäßige Besetzung des Staatssekretärpostens nicht angezeigt sei, da die Verkleinerung des Ministeriums und seine Auflösung bevorständen.

18

Hierzu nichts ermittelt.

Der Reichswirtschaftsminister hielt die Ernennung für gerechtfertigt, da Gründe, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen könnten, nicht vorlägen.

[1160] Der Reichsminister des Auswärtigen bedauerte, daß man nicht durch die Verleihung eines Titels aus den Schwierigkeiten herauskommen könne.

Der Reichskanzler äußerte unter Hinweis auf die seinerzeit vom Reichsminister Frenken geäußerten Bedenken auch seinerseits Bedenken gegen die Ernennung und stellte nach kurzer Debatte das Ergebnis der Besprechung zu diesem Punkte dahin fest, daß, falls der Reichsminister Dr. Marx eine neue Anregung auf Ernennung des Generalreichskommissars Schmid zum Staatssekretär vorbringe, diese Frage erneut im Kreise sämtlicher Minister besprochen werden solle19.

19

Eine Beschlußfassung erfolgt in dieser Angelegenheit bis zum Ende der Reg. Luther nicht mehr. Zur Ernennung Schmids zum StS s. diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV (Ministerbesprechung vom 28.5.26, P. 6).

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