1.135.1 (lut2p): [Zusammenarbeit zwischen RReg. und Koalitionsparteien, Bildung eines interfraktionellen Ausschusses, Notlage der Winzer]

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[Zusammenarbeit zwischen RReg. und Koalitionsparteien, Bildung eines interfraktionellen Ausschusses, Notlage der Winzer]

Der Reichskanzler begrüßte die Herren und wies darauf hin, daß die Vorgänge in der letzten Zeit den Nachweis erbracht hätten, daß ein engeres Zusammenarbeiten zwischen Regierungsparteien und Regierung erforderlich sei. Die von einzelnen Parteimitgliedern gestellten Anträge erschwerten die Regierungsarbeit in hohem Maße. Beispielsweise hätten zwei Mitglieder der Deutschen Volkspartei ohne jede Fühlungnahme mit der Regierung einen Antrag betreffend den Sparkommissar gestellt, der die rechtliche Stellung und sachliche Zuständigkeit des Sparkommissars völlig auf den Kopf stelle2. Ohne gegen irgendeine Partei einen Vorwurf erheben zu wollen, müßte doch versucht werden, einen gemeinsamen Weg zu finden, der diese Mißstände verhindere.

2

Dieser Antrag, eingebracht im Haushaltsausschuß am 27. 2. von den DVP-Abg. Rießer und Cremer (Druckexemplar in R 43 I /1496 , Bl. 183), will die Vollmachten des RSparKom. (erteilt durch Kabinettsbeschluß vom 3.12.23; s. diese Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 4, P. 4) u. a. um folgende Kompetenzen erweitern: 1) „Sicherstellung einer ständigen und rechtzeitigen Hinzuziehung bei allen organisatorischen und finanziellen Fragen, insbesondere bei allen Etatberatungen bei den einzelnen Ressorts einschließlich des Reichsfinanzministeriums und beim Reichsrat, unter Gewährung eines Einspruchrechts mit aufschiebender Wirkung, falls diese Hinzuziehung unterbleiben“ sollte. 2) Gutachtliche Anhörung des RSparKom. in allen Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift die Einstellung von Beamten und Angestellten sowie die Wiederbesetzung freier Planstellen an die Zustimmung des Haushaltsausschusses des RT oder des RFMin. gebunden ist. – Ein entsprechender Antrag gelangt nicht vor das Plenum des RT.

Der Reichsminister des Innern unterstützte die Auffassung des Reichskanzlers und betonte, daß gerade solche Anträge ein Überbieten unter den Parteien zur Folge hätten. Das Ideal wäre, wenn es gelänge, von den Regierungsparteien nur gemeinsam formulierte Anträge zu erhalten. Er gebe aber zu, daß das kaum möglich sei. Immerhin müßten sich die Parteien untereinander bei Stellung von Anträgen verständigen und wenigstens bei wichtigeren Dingen die Regierung rechtzeitig informieren.

[1180] Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsverkehrsminister trugen einzelne Fälle aus ihren Ressorts vor. Der Reichsminister der Finanzen hob vor allem die Interpellation wegen der Winzernot hervor, die am 4. d. M. das Plenum des Reichstags beschäftigen solle3. Er sei trotz eifriger Bemühungen nicht in der Lage, bis dahin schon genaue Erklärungen abzugeben. Er müsse daher bitten, die Sache wieder von der Tagesordnung abzusetzen oder sich mit einer nichtssagenden Erklärung der Regierung zu begnügen.

3

Dem RT liegen zur Zeit fünf Interpellationen verschiedener Koalitionsparteien zur Notlage der Winzer (RT-Drucks. Nr. 1950 , 1955, 1975, 1987, 1991, Bd. 406) vor, in denen umfassende Hilfsmaßnahmen der RReg. auf den Gebieten der Steuererhebung, der Weingesetzgebung und der Handelspolitik gefordert werden. In einer Interpellation der BVP vom 3. 3. (RT-Drucks. Nr. 1991, Bd. 406 ) wird u. a. angeregt: 1) die Weinsteuer mit Wirkung vom 1.4.26 aufzuheben, 2) die Weinbaugebiete sofort zu Notstandsgebieten zu erklären, 3) Darlehen von insges. 50 Mio RM an die Winzer auszugeben. S. auch Anm. 11.

Abg. v. Guérard erklärte, das Zentrum sei von jeher bereit gewesen, jede Rücksicht auf die Regierung zu nehmen und werde das auch in Zukunft tun. Er glaube aber nicht, daß man das Antragsrecht der Parteien in der gewünschten Form beschränken könne. Eine gewisse politische Selbständigkeit müsse auch den Regierungsparteien verbleiben. Selbstverständlich müsse die Regierung bei grundlegenden Fragen, in denen Anträge der Regierungsparteien zu erwarten seien, informiert werden. Auch könnte der frühere Interfraktionelle Ausschuß wieder ins Leben gerufen werden, der sich doch bewährt habe4.

4

Ein Interfraktioneller Ausschuß als Koordinierungsorgan der Regierungsparteien bestand zuletzt während der Reg. des RK Wirth. S. diese Edition: Die Kabinette Wirth I/II, Dok. Nr. 205.

Der Abg. Dr. Scholz wies darauf hin, daß wohl die Schuld an den mißlichen Zuständen nicht allein bei den Regierungsparteien, sondern auch bei der Regierung zu suchen sei. Er brauche nur zu erinnern an das Finanzprogramm des Reichsfinanzministers5, das ohne jede Benachrichtigung der Parteien proklamiert worden sei. Was die Winzernot anlange, so hätte die Deutsche Volkspartei längst vor dem Zusammenstoß in Bernkastel6 eine Interpellation dem Reichstag unterbreitet7. Wenn die Regierung den Wunsch habe, die Sache morgen noch nicht zur Verhandlung zu bringen, so wäre es für die Vertretung der Regierung im Ältestenrat des Reichstags ein leichtes gewesen, diesem Wunsch Ausdruck zu verleihen. Das sei nicht geschehen.

5

Vgl. Dok. Nr. 286.

6

In Bernkastel war es am 25. 2. anläßlich einer Winzerversammlung zu schweren Ausschreitungen gekommen. Dabei wurden durch etwa 2000 Versammlungsteilnehmer das Finanzamt und die Finanzkasse verwüstet, Akten verbrannt und Beamte mißhandelt (s. „Tägliche Rundschau“ vom 25. u. 26. 2.).

7

Es handelt sich um die am 19. 2. eingebrachte Interpellation der DVP, RT-Drucks. Nr. 1950, Bd. 406  (vgl. oben Anm. 3).

Der Abg. Koch trat dafür ein, daß ein Minister ohne Portefeuille, ein sogenannter parlamentarischer Minister, ins Leben gerufen werde. Er erwähnte ferner die Tatsache, daß die Verlängerung des Besoldungssperrgesetzes keine Aussicht auf Annahme habe8. Das Reichsfinanzministerium hätte sich davon vorher durch Befragung der Oppositionsparteien überzeugen können. Kleinere Anträge der Parteien, die keine große Bedeutung hätten, könne man wohl ohne[1181] Benachrichtigung der Regierung stellen. Größere Anträge und Interpellationen müßten nach seiner Auffassung mit der Regierung vorher besprochen werden. Der Wiederzusammentritt des Interfraktionellen Ausschusses sei zu empfehlen.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 292, P. 3.

Abg. Leicht ist ebenfalls der Auffassung, daß man wichtige Fragen vorher mit der Regierung besprechen müsse.

Der Reichskanzler faßte das Ergebnis in folgender Weise zusammen:

1.

Alle Interpellationen und die Fraktionsanträge grundlegender Art sollen nicht ohne vorherige Fühlungnahme zwischen Regierungsparteien und Regierung eingereicht werden.

2.

Die Regierung wird sich nach jeder Richtung bemühen, wichtige Dinge vorher mit den Parteien zu verhandeln. Es sollen ferner die Parteiführerbesprechungen unter Hinzuziehung von sachverständigen Mitgliedern der Parteien und unter Angabe des zu behandelnden Themas in Zukunft häufiger stattfinden.

3.

Der Interfraktionelle Ausschuß soll wieder ins Leben gerufen werden. Zu seinen Besprechungen sind Regierungsvertreter möglichst zuzuziehen9.

9

Der „Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien“ tritt am 12. 3. zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Vorsitzender wird der Abg. v. Guérard, der am gleichen Tage die vom Ausschuß beschlossenen Richtlinien an die Rkei übersendet. Teil I dieser Richtlinien entspricht inhaltlich und weitgehend auch wörtlich dem von Luther oben unter 1–3 zusammengefaßten Verhandlungsergebnis. In Teil II heißt es u. a.: „1) Die engere Fühlung zwischen den Regierungsparteien und zwischen diesen Parteien und der Reichsregierung ist ungesäumt aufzunehmen und insbesondere auch in den Ausschüssen des Reichstags wirksam werden zu lassen. 2) Im Haushaltsausschuß sollen die Obmänner der Regierungsparteien sich zu einem Interfraktionellen Ausschuß vereinigen, um ein einheitliches Vorgehen im Haushaltsausschuß zu sichern. 3) Anträge von erheblicher finanzieller Auswirkung sollen in allen Ausschüssen nicht ohne Fühlungnahme mit den anderen Regierungsparteien und mit der Reichsregierung gestellt werden. 4) Der Interfraktionelle Ausschuß soll regelmäßig jeden Mittwoch […] und außerdem je nach Bedarf zusammentreten. Das Zentrum soll den Interfraktionellen Ausschuß einberufen. […] 5) Der Reichskanzler soll ersucht werden, zu den Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses einen ständigen Vertreter der Reichskanzlei zu entsenden, der an den Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses dauernd teilzunehmen hat. Außerdem behält sich der Interfraktionelle Ausschuß vor, das persönliche Erscheinen von Reichsressortministern zu erbitten.“ (R 43 I /1028 , Bl. 106-108).

Was die Winzernot anlage, so wurde beschlossen, gegen die Behandlung in der morgigen Plenarsitzung keinen weiteren Widerspruch zu erheben. Die Regierung wird eine kurze Erklärung abgeben, und zwar durch den Mund des Herrn Reichsministers für die besetzten Gebiete10, dann wird Überweisung der Anträge und Interpellationen an die Ausschüsse erfolgen, denen die Regierung Auskunft erteilen wird11.

10

Der zuständige REM Haslinde war seit Anfang Februar an einer schweren Grippe erkrankt; er nimmt an den Kabinettsberatungen erstmals wieder am 9. 3. (Dok. Nr. 312) teil.

11

RMbesGeb. Marx erklärt am 4. 3. in der RT-Debatte über die Interpellationen betr. Notlage der Winzer (vgl. Anm. 3), die RReg. werde die gegebenen Anregungen mit größter Sorgfalt prüfen. Sie sei der Auffassung, daß die Interpellationen zweckmäßigerweise entweder im Volkswirtschaftlichen Ausschuß oder in einem besonderen Ausschuß eingehend beraten werden sollten (RT-Bd. 389, S. 5930 ). – Der RT bildet am 9. 3. den 28. Ausschuß (Notlage der Winzer), der bereits am 25. 3. einen umfassenden Arbeitsbericht vorlegt (RT-Drucks. Nr. 2167, Bd. 407 ). Zur Stellungnahme der RReg. s. RT-Drucks. Nr. 2821 , S. 142–144, Bd. 412. – Zur Kabinettsberatung über Winzerfragen s. Dok. Nr. 318, P. 2.

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