1.60.3 (lut2p): 3. Kreditfragen der Landwirtschaft.

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3. Kreditfragen der Landwirtschaft.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete an Hand der schriftlich eingereichten Ausführungen6.

6

Vgl. die Denkschrift des REMin. vom 17. 11. (Dok. Nr. 227).

Der Reichskanzler dankte für die Ausführungen. Es sei jedoch nicht möglich, über all die vorgetragenen Dinge heute Beschluß zu fassen. Zwei Fragen schienen ihm jedoch entscheidungsreif zu sein:

1.) die Frage der Beauftragung der Reichsgetreidestelle mit der Wahrnehmung von Käufen und Verkäufen von Getreide während des Wirtschaftsjahres 1925/1926,

2.) die Frage der Bereitstellung von Mitteln für die Stickstoffversorgung der Landwirtschaft.

Er bitte, die Diskussion auf die zwei Punkte zu beschränken.

1.) Staatssekretär Hagedorn berichtete über den vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Getreidebewegung im Jahre 1925/267. Für die Durchführung seien 30 Millionen Mark aus bereiten Mitteln zur Verfügung zu stellen. Es sei[893] beabsichtigt, diesen Gesetzentwurf gleichzeitig mit dem über die Verwendung der Überschüsse der Reichsgetreidestelle8 dem Reichstage vorzulegen.

7

Dieser Entwurf des REMin. vom 17. 11. sieht vor: Die RReg. wird zum Ankauf und zur Einlagerung von 200 000 t Getreide ermächtigt. Mit der Durchführung der geschäftlichen Maßnahmen ist die Reichsgetreidestelle (vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 227) zu beauftragen, deren Liquidation aufgehoben wird. – In beigefügter Begründung heißt es u. a.: „Die Verhältnisse auf dem inländischen Getreidemarkt, wie sie sich nach der neuen Ernte entwickelt haben, zeigen in besorgniserregender Weise, daß die Organe der Getreidebewegung, die Mühlen und der Handel, unter dem Einfluß der allgemeinen Kapital- und Kreditnot zur Zeit der Aufgabe nicht mehr gewachsen sind, für eine geordnete Getreidebewegung zu sorgen. Die Tatsache, daß dem Angebot von Inlandgetreide, namentlich von Roggen, keine entsprechende Aufnahmefähigkeit gegenübersteht, bewirkt eine völlig unzureichende Preisgestaltung.“ Die vorgeschlagene Maßnahme werde eine schnellere Getreidebewegung einleiten und die Absatzmöglichkeiten steigern, somit auch zu einer angemesseneren Preisbildung führen (R 43 I /2537 , Bl. 395-402).

8

Es handelt sich um den „Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung“, den das Kabinett bereits am 14.7.25 grundsätzlich gebilligt hatte. Hierzu und zur parlamentarischen Behandlung des Entwurfs s. Dok. Nr. 121, P. 6, dort auch Anm. 11.

Der Reichskanzler erklärte, daß die finanzielle Seite aus der Diskussion ausscheiden könne, da darüber bereits eine Verständigung erzielt worden sei9. Es handele sich jetzt lediglich um die grundsätzliche Frage, ob die Reichsgetreidestelle die bezeichneten Aufgaben wieder übernehmen solle.

9

Bezieht sich offenbar auf die Kabinettsberatung vom 14. 7. (vgl. Anm. 8).

Der Reichsarbeitsminister hegte besondere Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf die Preisgestaltung. Er sehe dem Winter mit großer Sorge entgegen. Preissteigernde Maßnahmen sollten vermieden werden.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die Preisgestaltung auf dem Getreidemarkt als durchaus anormal angesehen werden müsse; die Preise entsprächen nicht den Produktionskosten. Auf den Ersatz der Produktionskosten habe aber die Landwirtschaft zum mindesten Anspruch. Das Reichsernährungsministerium hoffe aber außerdem, daß Rückwirkungen auf den Brotpreis nicht eintreten würden. Von der Gründung einer neuen Gesellschaft sollte man Abstand nehmen. Es komme nur die Beauftragung der Reichsgetreidestelle in Betracht. Den Aufsichtsrat müsse man in seiner gegenwärtigen Gestalt10 bestehen lassen.

10

Der Aufsichtsrat der Reichsgetreidestelle besteht nach dem „Gesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide“ vom 21.6.21 (RGBl., S. 737 ) aus dem Vorsitzenden des Direktoriums der Reichsgetreidestelle als Vorsitzendem und 34 Mitgliedern, von denen u. a. 7 auf Reich und Länder, 7 auf die Landwirtschaft, 3 auf die Großindustrie, 6 auf die Arbeitnehmer entfallen. Der REM kann gegen Beschlüsse des Aufsichtsrats Einspruch erheben.

Der Reichsarbeitsminister bat um Mitteilung, welchen Einfluß die Reichsregierung auf das Geschäftsgebaren der Reichsgetreidestelle habe.

Staatssekretär Hagedorn erwiderte, daß die größte Gewähr für eine zweckmäßige Handhabung in der beschränkten Menge, die aufgekauft werden dürfe, liege.

Übrigens müsse er darauf hinweisen, daß auch von der Linken der Weltmarktpreis für deutsches Getreide als angemessen anerkannt worden sei.

Staatssekretär Trendelenburg hielt die Menge von 200 000 Tonnen für so gering, daß er eine ausschlaggebende Beeinflussung des Preismarktes für kaum möglich hielt. Er bat um Mitteilung, ob das Reichsernährungsministerium beabsichtige, für Getreide bis auf Weltmarkthöhe oder auf Weltmarkthöhe plus Zoll zu gehen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß das Ziel der Weltmarktpreis sei.

Der Reichskanzler betonte, daß mehr als den Weltmarktpreis zu erzielen, nicht beabsichtigt werden dürfe. Weltmarktpreis plus Zoll als Ziel sei politisch unmöglich.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft regte mit Rücksicht darauf, daß die gesetzgeberische Erledigung längere Zeit dauere, an, schon jetzt einen Vorschuß zu gewähren, um die Aktion sofort durchführen zu können.

[894] Der Reichskanzler äußerte dagegen Bedenken und hielt es für möglich, die gesetzgeberische Erledigung zu beschleunigen.

Der Reichsarbeitsminister hielt es für notwendig, vor Einbringung mit den Parteiführern zu sprechen. Wenn diese zustimmten, sei es vielleicht möglich, die Aktion schon vor der gesetzgeberischen Erledigung in Angriff zu nehmen.

Das Kabinett beschloß: Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird sofort Fühlung mit den Parteiführern nehmen. Er wird ermächtigt, den Text der Begründung abzuändern, falls dies sich auf Grund seiner Besprechungen mit den Parteiführern für notwendig erweist. Die Frage der sofortigen Inangriffnahme der Aktion vor der gesetzgeberischen Regelung ist abhängig von der Stellungnahme der Parteien. Falls diese Besprechungen diesen Vorgriff ermöglichen, ist das Kabinett mit dieser Frage nochmals zu befassen11.

11

Über diese Verhandlungen des REM fanden sich Aufzeichnungen oder Vermerke nicht bei den Akten der Rkei.

Im übrigen wird der Vorlage betr. Gesetzentwurf zur Sicherung der Getreidebewegung im Wirtschaftsjahre 1925/1926 zugestimmt12.

12

Der REM leitet den GesEntw. am 10. 12. dem RT zu. Beigefügt ist ein Bericht des Vorl. RWiR über eine Sitzung seines Wirtschaftspolitischen Ausschusses vom 9. 12., in dem mitgeteilt wird, daß der Ausschuß sich mit großer Mehrheit gegen den GesEntw. ausgesprochen habe (RT-Drucks. Nr. 1648, Bd. 405 ). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 322, P. 9, dort bes. Anm. 20.

2.) Staatssekretär Fischer berichtete über die Verhandlungen. Ein endgültiges Ergebnis habe noch nicht erzielt werden können. Er bitte um Zustimmung, daß die Verhandlungen mit dem Ziele fortgeführt würden, so schnell als möglich zu einer befriedigenden Lösung zu kommen13.

13

Über das Ergebnis seiner im Interesse der Stickstoffversorgung der Landwirtschaft mit dem Stickstoffsyndikat und der Reichskreditgesellschaft geführten Verhandlungen berichtet StS Fischer ausführlich in der Kabinettssitzung am 8. 12. (Dok. Nr. 247, P. 2).

Das Kabinett nahm von dieser Erklärung Kenntnis.

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