1.73.5 (lut2p): 5. Denkschrift über die Sozialversicherung.

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5. Denkschrift über die Sozialversicherung.

Der Reichsarbeitsminister berichtete und teilte mit, daß die Ressorts sich über den Entwurf geeinigt hätten. Die Darstellung über die Erwerbslosenfürsorge werde noch durch einige Angaben über die Zahl der Erwerbslosen usw. ergänzt werden7.

7

Die Denkschrift wurde vom RArbMin. in Ausführung des Kabinettsbeschlusses vom 28. 11. (Dok. Nr. 236, P. 3, dort auch Anm. 12) mit einigen Änderungen am 3. 12. erneut vorgelegt. Sie wurde ergänzt durch eine vom gleichen Ressort am 4. 12. übermittelte Zusammenstellung über „Eingaben und Ausgaben der deutschen Erwerbslosenfürsorge“. Letztere weist als Gesamtergebnis für die Zeit vom 1.7.24 bis 30.6.25 aus: Einnahmen: 226 Mio, Ausgaben: 229 Mio RM (R 43 I /2088 , Bl. 297-304).

Das Kabinett genehmigte die Denkschriften. Die Denkschriften werden mit einem Anschreiben dem Reichsrat und Reichstag überreicht werden, das durch den Reichsarbeitsminister gezeichnet wird, in dem aber zum Ausdruck kommt, daß die Denkschriften im Auftrage der Reichsregierung überreicht werden8.

8

Die Zuleitung an RR und RT erfolgt am 5. 12. (RR-Drucks. Nr. 184, Bd. 1925 II und RT-Drucks. Nr. 1651, Bd. 405 ).

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