1.32.1 (bru2p): 1. Agrarpolitische Maßnahmen.

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1. Agrarpolitische Maßnahmen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab in eingehenden Ausführungen einen Überblick über die Entwicklung der Agrarpolitik seit dem letzten Regierungswechsel. Die Marktlage für die wichtigsten Ackerbauerzeugnisse sei im wesentlichen bereinigt, die Vieh- und Veredelungsproduktion[1024] liege aber wegen der internationalen Übererzeugung im Argen. Ihr Schutz sei für das Schicksal der Landwirtschaft entscheidend. Er bemühe sich darum seit neun Monaten.

Darauf habe die Regelung der deutsch-finnischen Handelsbeziehungen beruht1. Im Dezember habe er weitere Anträge gestellt, die Gleitzölle auch für die Veredelungserzeugnisse zum Gegenstand hatten2. Das Kabinett habe am 9. Dezember grundsätzlich zugestimmt. Die Zuleitung der Vorschläge an die gesetzgebenden Körperschaften sei aus taktischen Erwägungen zurückgestellt worden3.

1

S. Dok. Nr. 109, P. 1.

2

Vgl. Dok. Nr. 190, Anm. 5.

3

Vgl. Dok. Nr. 194, Anm. 19.

Der Niederschlag der Verhandlungen mit der Grünen Front im Januar des Jahres sei der Entwurf eines Zollermächtigungsgesetzes gewesen4, das der Reichstag schließlich mit einigen Änderungen angenommen habe5. Am 26. März habe er Anträge gestellt, um die Ermächtigung bis auf die Fragen der Milchwirtschaft in Anwendung zu bringen6.

4

S. dazu Dok. Nr. 225, Dok. Nr. 228 und Dok. Nr. 231.

5

Vgl. Dok. Nr. 278, Anm. 1; Gesetz über Zolländerungen vom 28.3.31 in RGBl. I, S. 101 .

6

S. Dok. Nr. 277, Anm. 1.

Auf das am 27. März vorgesehene schriftliche Verfahren der Abstimmung habe er verzichtet, weil Widersprüche zu erwarten gewesen seien. Die Vorlage sei inzwischen durch den Antrag auf Erhöhung des Butterzolles ergänzt worden7. Der Butterpreis habe in Berlin im Juni 1930 125 M für den Zentner betragen, im Dezember sei er auf 137 M gestiegen und nun wieder auf 125 M gefallen. Es sei die Friedenshöhe. Schweine ständen auf 76%, Kühe auf 66% des Friedenspreises. Bei Schweinen sei der Landwirtschaft in letzter Zeit ein Verlust von über 1 Milliarde M entstanden.

7

Der REM hatte in seiner Kabinettsvorlage vom 17.4.31 einen Butterzoll von mindestens 100 RM gefordert (R 43 I /2426 , Bl. 340–346). MinR Feßler hatte in seinem Referentenvortrag vom 21.4.31 auf die Ablehnung des Butterzolls durch das AA, aus handelspolitischen Bedenken, und des RArbMin., wegen der steigenden Brotpreise, hingewiesen, jedoch gleichzeitig festgestellt, daß bei weiterem Sinken des Butterpreises es im Interesse der bäuerlichen Veredelungswirtschaft unvermeidlich sein dürfte, trotz der entgegenstehenden handelspolitischen Bedenken die Zollerhöhung vorzunehmen (R 43 I /2426 , Bl. 347).

Dagegen habe Weizen Mitte April 155% des Friedenspreises erreicht, 243 M im gewogenen Durchschnitt, Roggen 125% des Friedenspreises, 160,45 Mark im gewogenen Durchschnitt, Hafer 135%, Futtergerste 152% und Zucker 177%.

Aus dieser wesentlichen Schlechterstellung der Veredelungswirtschaft ergebe sich die Notwendigkeit, ihr zu helfen.

Bei der Frage der Butterzollerhöhung müßte entschieden werden, ob die Gleichgewichtslage innerhalb der deutschen Volkswirtschaft oder einseitig die Exportförderung erstrebt werde. Eine Schädigung der Lieferstaaten sei unvermeidlich, wenn der Butterzoll eingeführt werde. Das gerade sei ein Argument im Kampfe gegen die Reparationen.

[1025] Der im Ermächtigungsgesetz geforderte Ausgleich der Indexziffern sei bei weitem noch nicht erreicht8. Der Agrarindex bewege sich um 108, der Fertigwarenindex um 137/138%, etwa in gleicher Höhe der Lebenshaltungsindex. Der Ernährungsindex, der theoretisch mit dem Agrarindex zusammenfallen müßte, stehe auf 129%. Die Spanne zwischen ihm und dem Agrarindex sei seit Dezember gesunken, eine weitere Senkung scheine bevorzustehen.

8

Art. 3 des Gesetzes über Zolländerungen forderte die RReg. auf, das Mißverhältnis zwischen dem Index der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und den übrigen Indices zu beseitigen und insbesondere den Index der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in ein angemessenes Verhältnis zu dem Index der landwirtschaftlichen Produktionserfordernisse zu bringen (RGBl. 1931 I, S. 101 ). Vgl. hierzu folgende Indices des Statistischen Reichsamts: Reichsindexziffern für die Lebenshaltungskosten; Indexziffern der Großhandelspreise; Indexziffern der Großhandelspreise industrieller Fertigwaren; Indexziffern der Preise für künstliche Düngemittel; Indexziffern der Baustoffpreise und der Baukosten; Getreidepreise an dt. Märkten. Schlachtviehpreise an dt. Märkten (Stat. Jb. für das Dt. Reich 51 (1932), S. 253, 256, 257, 261/262).

Der Erhöhung des Brotpreises müsse mit allen Mitteln vorgebeugt werden9, obwohl Preisunterschiede sich im Konsum merkwürdigerweise nicht auswirkten. S. habe der Unterschied zwischen den Preisen der Brotfabriken und der Bäcker in Höhe von 4 Pfg. keine Verschiebung des Konsums zur Folge gehabt.

9

Der RArbM hatte sich wegen der Brotpreiserhöhung in einigen Städten am 2.4.31 schriftlich an den REM gewandt; bei dem RArbM seien wegen dieser Angelegenheit die Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände und der RdI vorstellig geworden (Abschrift in R 43 I /2547 , Bl. 33). Der Dresdner OB Külz hatte am 17.4.31 gegen die Brotpreiserhöhungen beim REM protestiert. In einem Begleitschreiben an den RK hatte er sich als einer der überzeugtesten Anhänger und Verfechter der Politik der RReg. bezeichnet, „insbesondere auch nach der Richtung hin, daß sie zielklar und tatkräftig auf eine Verringerung der öffentlichen Lasten bedacht ist. Der Erfolg einer solchen Politik wird aber nicht unwesentlich gefährdet, wenn auf der einen Seite zwar Verbilligungen durch Preissenkungen erreicht werden, auf der anderen Seite aber eine Verteuerung lebensnotwendigsten Bedarfs eintritt“ (Schreiben an RK und Durchschrift des Schreibens an den REM in R 43 I /2547 , Bl. 66–69; Zitat Bl. 66). Der Vorsitzende der SPD-RT-Fraktion Breitscheid hatte in einem Schreiben an den RK vom 21.4.31 folgende Maßnahmen zur Verhinderung von Brotpreiserhöhungen gefordert: 1. Senkung des Roggenpreises; 2. Verbilligung der Weizeneinfuhr; 3. Verzicht auf die beabsichtigte Erhöhung des Haferzolls; 4. Verbilligung der Futtergersteneinfuhr (R 43 I /2547 , Bl. 83–84).

Früher wäre die Brotverteuerung nicht in die Erscheinung getreten, weil das Gewicht entsprechend korrigiert worden wäre. Dieses sei aber jetzt gesetzlich festgelegt10.

10

Vgl. § 13 der neuen Fassung des Brotgesetzes vom 10.12.30 (RGBl. I, S. 625 ), der als Mindestgewicht für frisches Brot 500 g vorschrieb.

Der Anteil des Brotes am Haushalt einer Familie von 5–6 Köpfen sei verhältnismäßig gering. Einem Ansatz von 2 M ständen für Schrippen 5,40 M wöchentlich gegenüber.

Durch eine Verteuerung des Brotes um 2 Pfg. werde der Lebenshaltungsindex um 0,65% steigen. Inzwischen sei der Fleischanteil weiter gefallen, so daß der Index insgesamt um 0,72% ermäßigt sei. Auch der Index für Milch und Milcherzeugnisse sei herabgegangen.

Zur Aufrechterhaltung des Brotpreises sei die Vermahlungsgrenze von 60 auf 70% erhöht worden11. Die Möglichkeit, das Brot 2 Pfg. billiger herzustellen, sei durch das Steigen des Getreidepreises um 15 M absorbiert worden. 262/363).

11

Vgl. die VO vom 27.3.31 über Änderung des Ausmahlungssatzes für Roggenmehl nach dem Brotgesetz (RGBl. I, S. 128 ).

[1026] Weitere Hilfsmittel könnten durch eine Lockerung der brotgesetzlichen Bestimmungen gegeben werden. Die Ausmahlung müsse völlig freigestellt werden, dann würde der Brotpreis um weitere 2 Pfg. sinken. Der Vitamingehalt des Brotes würde vermehrt.

Zur Frage der Bedarfsdeckung führte er aus: am 15. März habe der Getreidevorrat 1,93 Millionen t betragen. Bis Juli werde mit einem Verbrauch von 1,44 Mill. t gerechnet, so daß eine Reserve von 450 000 t bleibe. Darüber hinaus habe die Getreidehandelsgesellschaft einen Vorrat von 450 000 t. Die Verfütterung des Eosin-Roggens sei eingestellt, nachdem dafür 750 000 t verbraucht worden seien.

Die Zollpolitik dürfe nicht erschüttert werden. Dem Kabinett werde aber eine Vorlage unterbreitet, die zur Sicherung der Vorräte dienen solle.

Am Weizen sei ein Vorrat von 650 000 t vorhanden. In den nächsten Monaten würden je rund 50 000 t eingeführt werden müssen, bis zum Beginn der neuen Kampagne.

Auch die Gersteneinfuhr werde steigen müssen12.

12

Der REM hatte in einem Schreiben vom 18.4.31 an StS Pünder den Einfuhrbedarf an Gerste für die Monate April–August 1931 mit 50 000 t angegeben (R 43 I /2547 , Bl. 87–88).

Die Vieherzeugung sei in der ganzen Welt über den Bedarf gestiegen. Die Überfülle an Futtermitteln wirke sich aus. Die Rassen würden verbessert, ebenso die Fütterungstechnik, die Milcherträge stiegen, die Mastdauer würde verkürzt, die Konservierung verbessert. Seit März 1930 seien die Preise im Auslande fast auf die Hälfte gefallen.

Das Ausland suche sich gegen die Einfuhr von Vieh und Fleisch zu schützen, Frankreich durch Verschärfung der veterinärpolizeilichen Bestimmungen, Polen durch Einfuhrsperre. Zollmaßnahmen würden ergriffen, so in der Tschechoslowakei und in Österreich.

Die Zollvorschläge des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seien in der Öffentlichkeit ruhig aufgenommen worden. Die radikale Stimmung auf dem Lande könne nur dadurch bekämpft werden, daß die Lage der Landwirtschaft, insbesondere der Veredelungserzeugung, gehoben werde.

Die Standardisierung marschiere13. Für Getreide14, Butter15 und Eier16 sei sie eingeleitet. Die Verhandlungen würden fortgesetzt. Auch für Kartoffeln seien sie weit vorgeschritten. Für Gemüse und Obst mache der Reichsverband für Gartenbau Vorschläge. Der Reichsrat habe die Ausführungsbestimmungen für das Milchgesetz verabschiedet, die örtlichen Stellen müßten nun die weitere Durchführung vorbereiten. Für Berlin sei dafür gesorgt, daß gute Ware in ausreichendem aber nicht übermäßigem Maße sichergestellt werde.

13

Vgl. dazu Dok. Nr. 247, P. 1.

14

VOEntw. des REMin. vom 18.4.31 über Handelsklassen für Weizen, Roggen, Futtergerste und Hafer in R 43 I /2547 , Bl. 71–77.

15

VOEntw. vom 29.4.31 über Handelsklassen für Butter in R 43 I /2547 , Bl. 154–158.

16

VOEntw. mit Begründung vom 7.4.31 über die Kennzeichnung von Eiern in R 43 I /2547 , Bl. 36–51.

Der Reichsminister des Auswärtigen knüpfte an die Ausführungen über den Radikalismus auf dem Lande an. Die Bewegung sei zum Stehen gekommen,[1027] Rückschläge müßten verhindert werden. Dies könne aber nicht der ausschlaggebende Gesichtspunkt sein.

Das Ziel der Regierungspolitik sei erreicht oder sogar überschritten auf dem Gebiet der Getreidepreise. Auch der Zuckerindex werde auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden können. Gleichwohl ständen die Interessenten, die daraus Nutzen zögen, weiter zur Regierung in schärfster Opposition. S. werde es auch bei weiteren Maßnahmen zu ihren Gunsten sein17.

17

Vgl. Dok. Nr. 277, P. 1. Der RLB hatte in einem Schreiben an den RK vom 22.4.31 allgemeine Zollerhöhungen und die Beseitigung des Nachtbackverbots gefordert. Er hatte der RReg. vorgeworfen, durch ihre ungenügende und unzweckmäßige Preisbildung sei der Landwirtschaft die Getreide- und Kartoffelernte des Jahres 1930 zum größten Teil verloren gegangen. Der dt.-österr. Zollunion hatte der RLB seine Zustimmung verweigert, solange nicht Sicherheit gegeben sei, „daß dieser Vertrag die deutsche Land- und Forstwirtschaft nicht schädigt […]“. Mit Nachdruck hatte der RLB die dt. Handelspolitik kritisiert, durch eigene Zugeständnisse auf dem Agrarsektor den Industrieexport zu fördern: „Dieses in den vergangenen Jahren beliebte Verfahren der deutschen Handelspolitik hat hauptsächlich den Ruin der deutschen Landwirtschaft herbeigeführt und damit die schwere, zur Zeit auf Deutschland lastende Wirtschaftskrise verschuldet. Wir müssen schon heute schärfsten Widerspruch dagegen erheben, daß in den jetzt laufenden und noch weiter bevorstehenden Verhandlungen diese schädliche Gewohnheit beibehalten und wiederum die deutsche Landwirtschaft geopfert werden soll“ (R 43 I /2547 , Bl. 78–81). Am 23.4.31 hatte der RLB telegraphisch „schärfsten Widerspruch gegen jede Herabsetzung des Weizenzolles“ erhoben, nachdem entsprechende Gerüchte aufgetaucht waren (R 43 I /2426 , Bl. 352).

Bei der Veredelungserzeugung ständen Zölle nicht in dem Maße im Vordergrund der Preisbildung wie bei der Getreidewirtschaft. Organisation und Ausweitung des inneren Marktes seien wesentlich wichtiger als Zölle.

Die Lage der Buttererzeuger sei in den einzelnen Landesteilen verschieden. Die Wirksamkeit von Führern und Genossenschaften zeige sich in der Güte der Produktion und der Zweckmäßigkeit der Verteilung. Auch die Hinwirkung auf die Handelsspanne sei in den einzelnen Orten des Reichs verschieden. In Duisburg sei es beispielsweise gelungen, sie um 4 Pfg. für den Liter Milch herabzudrücken.

Diese Verschiedenheit sei eine ungeheure Gefahr. Generelle Regelungen müßten auf die ungünstigst Produzierenden Rücksicht nehmen.

Auf dem gesamten Gebiete der landwirtschaftlichen Veredelungsproduktion müsse eine Ermäßigung der Handelsspanne mit allen Mitteln angestrebt werden. Eine Herabsetzung der Zinsen würde die Lage sehr verbessern.

Beim Butterzoll handele es sich um lebenswichtige Interessen der deutschen Ausfuhr. Deutschland werde im Europa-Komitee des Völkerbundes vor einer schweren Gefahr stehen bei der Verteidigung der deutsch-österreichischen Zollunion. Die Gegner würden darauf hinweisen, daß Europa keine Erleichterung dadurch erführe, wenn die hohen deutschen Zollschranken auf Österreich ausgedehnt würden18.

18

Gegen die geplanten Zollerhöhungen für Butter und Molkereiprodukte machten der DIHT und RdI handelspolitische Bedenken geltend (Schreiben des DIHT-Präs. v. Mendelssohn an den RK vom 24.4.31, R 43 I /2426 , Bl. 359–361; Rundschreiben des DIHT an seine Mitglieder vom 25.4.31, a.a.O., Bl.366–367; Schreiben Kastls an den RK vom 27.4.31, a.a.O., Bl. 382–383; weitere Proteste verschiedener IHKK in R 43 I /2426 ). Mit Schreiben vom 28.4.31 wandte sich der RdI gegen die Einführung eines gesetzlichen Verwendungszwangs für inländische landwirtschaftliche Erzeugnisse. Jeder gesetzliche Verwendungszwang bedeute „einen Schritt weiter in der Richtung einer bürokratisch-sozialistischen Planwirtschaft. Alle unerfreulichen Begleiterscheinungen der Kriegszwangswirtschaft würden wieder aufleben“ (R 43 I /2547 , Bl. 104–109).

[1028] Demgegenüber werde darauf hinzuweisen sein, daß die Zollpolitik um so liberaler sein könne, je größer das Gebiet sei, auf das sie Anwendung finde. Gleichwohl dürfe das feindliche Argument nicht verstärkt werden. Die Maßnahmen der Zollerhöhung möchten bis nach der Tagung des Europäischen Komitees und des Völkerbundsrats zurückgestellt werden, also etwa fünf Wochen19. Das gelte für Butter- und Schweinezoll.

19

Das Europäische Komitee tagte vom 15.–21. 5., der VB-Rat vom 18.–23.5.31 in Genf (Schultheß 1931, S. 568–572; 538–546).

Andernfalls würden Holland und Dänemark in die Front der Gegner hineingedrängt.

Die Stellung zum Südosten Europas könne dadurch verbessert werden, daß der Bedarf an Getreide dort gedeckt würde. Es frage sich, ob für Weizen ein Einfuhrverbot erlassen und die Einfuhr monopolartig organisiert werden solle.

Ministerialdirektor Dr. RitterRitter ergänzte die Ausführungen kurz durch Hinweis auf die Unruhe, die sich im Auslande und seinen Vertretungen wegen der Agrarvorschläge gezeigt habe20. Er hielt außerordentliche Vorsicht für geboten.

20

StS Pünder übersandte am 30.4.31 dem REM ein Telegramm des dt. Gesandten in Riga, Stieve, in dem die Möglichkeit eines gemeinsamen Boykotts dt. Waren durch Lettland, Holland und Dänemark für den Fall einer Butterzollerhöhung erwähnt wurde (Telegramm Nr. 15 vom 28.4.31 in R 43 I /2426 , Bl. 400; Begleitschreiben Pünders in Durchschrift a.a.O., Bl. 401).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß die Handelsspanne für Butter von 19–20% in der Vorkriegszeit auf 50–60% im Verkehr zwischen Groß- und Kleinhandel gestiegen sei. Die Agrarpolitik dürfe sich nicht nach den Stimmungen draußen und in der deutschen Opposition, sondern nur nach sachlichen Notwendigkeiten richten. Er erklärte sich bereit, an einer Zusammenfassung der Einkäufe von Weizen und Gerste in Osteuropa mitzuwirken; ferner einer zollbevorzugten Einfuhr von 100 000 t Roggen als Reserve zur Regelung des Brotpreises, die in der Hand der Getreidehandelsgesellschaft bleiben müsse, zuzustimmen und auch eine ähnliche Maßnahme beim Weizen zu treffen. Mit den Ressorts müsse darüber verhandelt werden.

Der Reichsarbeitsminister bekämpfte die übermäßige Tendenz zur Autarkie. Deutschland habe neben England eine hochwertigere Valuta als alle anderen Länder Europas. Die Lohnpolitik müsse auf deren Löhne abgestimmt werden. Die Agrarpolitik könne sich nicht an den Indexzahlen der Vorkriegszeit orientieren. Die starken Schwankungen der Schweinepreise in fortlaufendem Zyklus seien seit Jahrzehnten festzustellen. Den Berechnungen über die Verluste der Landwirtschaft ständen andere über die Opfer entgegen, die von den Nichtlandwirten für sie gebracht worden seien, und 4 Milliarden betrügen. Auch diesen ginge es mindestens ebenso schlecht wie der Landwirtschaft. Ohne Ausfuhrschädigung sei es nicht möglich, sich von ausländischen Agrarerzeugnissen abzusperren. Die deutsche Ausfuhr müsse auch wegen der Reparationspolitik gesteigert werden.

[1029] Es gehe nicht an, die Brotzusammensetzung dauernd zu ändern und diese Maßnahmen mit Ausführungen zu begründen, die sich widersprächen.

Mit der Heraufsetzung des Weizenzolles auf 250 M hätte er sich nicht einverstanden erklärt; er hätte dabei nicht mitgewirkt21. Über die Heraufsetzung des Roggenzolles läge kein Kabinettsbeschluß vor.

21

Vgl. Dok. Nr. 248, P. 1.

In der SPD hätten gegen das Ermächtigungsgesetz auf dem Zollgebiet schwere Bedenken bestanden, weil der Landwirtschaft für die Bemessung der Zölle jedes Augenmaß fehle22. Es sei ihm nur mit Mühe gelungen, sie von diesem Standpunkt abzubringen. Deswegen habe er eine politische und moralische Verantwortung für maßvolle Anwendung der Bestimmungen.

22

S. Dok. Nr. 266.

Die Erhöhung des Roggenzolles widerstreite der Politik einer Einschränkung des Roggenanbaues. Dem Überfluß an Weizen jenseits der Grenze stehe in Deutschland der Mangel gegenüber. Es sei unmöglich, diese Zustände in aller Schärfe aufrechtzuerhalten bei 5 Millionen Arbeitslosen. Ein Abbau der Lohn- und Sozialpolitik könne unter diesen Verhältnissen nicht erfolgen.

Die Stimmung der Arbeiterschaft sei außerordentlich erregt. In manchen Fabriken seien die Löhne tatsächlich um 30–50% gegenüber dem Stande von 1927 gekürzt.

Seine Entscheidung hänge von drei Fragen ab:

1. Wie orientiert sich die Gesamtpolitik?

2. Würden die Zölle für Roggen und Weizen aufrechterhalten?

3. Werde eine Garantie für den Brotpreis geschaffen?

Im Butterzoll könne er nicht nachgeben. Werde er überstimmt, so werde er demissionieren23. Es sei nicht möglich, die Handelspolitik noch weiter zu beunruhigen.

23

Vgl. auch Dok. Nr. 278.

Der Reichskanzler wies auf die Aufstellung über die Handelsspannen hin, die inzwischen verteilt worden war24.

24

Es handelte sich um eine Aufstellung der Reichsforschungsstelle für landwirtschaftliches Marktwesen über „Preise und Preisspannen bei Vieh und Fleisch in Berlin in Pfg. je Pfund“ für den Zeitraum von August 1930 bis April 1931 (R 43 I /1449 , Bl. 193–194).

Beim Großhandel sei die Handelsspanne mehr zurückgegangen als beim Kleinhandel. Es gäbe Städte, in denen die Preise im Kleinhandel trotz der allgemein rückläufigen Tendenz noch gestiegen seien. Insbesondere, soweit Fleischer der Zwangsinnung angeschlossen seien, habe sich dies feststellen lassen, im Gegensatz zu Orten, in denen der Zusammenschluß fehle. Dort seien die Preise stark gesunken. Auf diesen Tatsachen beruhe zum Teil die Mißstimmung in den größeren und kleinen Städten. Es müsse hier eingegriffen werden. Der Index der industriellen Fertigwaren sei nur um 5,9% gesunken trotz des Zusammenbruchs der Rohstoffmärkte. Dagegen würden im Zwischenhandel sehr erhebliche Rabatte gefordert und ohne großen Widerstand zugebilligt.

Ministerialdirektor Dr. ErnstErnst vom Preußischen Handelsministerium berichtete hierzu auf Grund der Meldungen der Regierungspräsidenten. Die Preise seien im allgemeinen herabgegangen, allerdings ungleichmäßig. In kleineren[1030] Städten wirkten sich die steuerlichen und Wohlfahrtslasten stärker aus als in anderen. Der Kleinhandel könne allgemein einer Preissenkung nicht so rasch folgen wie der Großhandel, da er den Rohstoffen ferner sei und seine Preisbildung sich nach anderen Faktoren richte.

Ob durch Aufhebung der Zwangsinnungen eine Besserung erreicht werden könne, sei fraglich; sie dürften offiziell keine Preise festsetzen.

Zum Nachtbackverbot könne er keine Erklärung abgeben. Die Bäcker hätten im Gegensatz zu den Brotfabriken erklärt, daß die Aufhebung des Nachtbackverbots zu einer Steigerung der Preise führen werde25.

25

Der Zentralverband dt. Bäckerinnungen „Germania“ wandte sich in einem Schreiben an den RK vom 29.4.31 in scharfer Form gegen die vom RLB geforderte Beseitigung des Nachtbackverbots (R 43 I /2547 , Bl. 127–128).

Reichsminister TreviranusTreviranus berichtete kurz über den Stand der Verhandlungen wegen der Zinsspanne bei den Kreditgenossenschaften. Ihre Lage sei sehr unsicher; aus der hohen Zinsspanne könnten ihnen keine Vorwürfe gemacht werden. Die Erörterungen würden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich mit einer Aufhebung des Nachtbackverbots einverstanden, wenn der Brotpreis entsprechend gesenkt werde.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg erklärte, in der Eisen- und Kohlenindustrie seien die Preise stärker gesenkt worden, als es der Lohnsenkung entspreche. Ein Teil der Selbstkostenersparnis werde zur Aufrechterhaltung der Ausfuhr verwendet.

Der Reichskanzler ersuchte die Ressorts, die behandelten Fragen am 27. 4. in Ressortbesprechungen weiter zu klären. Die Verhandlungen sollen dann in einer Ministerbesprechung am 28. 4. fortgesetzt werden26. Die Frage der Einfuhr von Weizen, Roggen und Gerste werde dann in erster Linie zu behandeln sein. Auch sei darauf einzugehen, ob durch die Indexzahlen für industrielle Fertigwaren und ihre den Tatsachen nicht immer entsprechenden Berechnungen ein Druck auf Erhöhung der Agrarpreise ausgeübt würde.

26

S. Dok. Nr. 286, P. 5.

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