2.108.2 (vpa1p): 2. Ausfüllung des Globalabstrichs im Haushalt 1932.

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[413]2. Ausfüllung des Globalabstrichs im Haushalt 1932.

Der Reichsminister der Finanzen gab zunächst einen kurzen Überblick über die Einnahmeseite des Haushaltsplans nach seiner Verabschiedung6. Er erinnerte daran, daß im Etat auch für das laufende Rechnungsjahr ein Betrag von 420 Millionen RM zur außerordentlichen Schuldentilgung7 vorgesehen sei, daß er aber diesen Betrag schon in früheren Kabinettsberatungen als Ausgleichsreserve für etwaige Ausfälle auf der Einnahmeseite des Etats gekennzeichnet habe. Leider habe die bisherige Entwicklung des Etats die Befürchtung hinsichtlich der Ausfälle auf der Einnahmeseite bestätigt. Im ersten Vierteljahr seien die Finanzen um rund 200 Millionen hinter den Schätzungen zurückgeblieben. Hiervon entfielen je 100 Millionen auf das Reich und auf die Länder. Die Umsatzsteuer werde sich voraussichtlich in Zukunft etwas bessern, nachdem durch die Notverordnung vom 8. Juni 19328 besondere Maßnahmen bezüglich dieser Steuer verordnet worden seien. Immerhin müsse mit einem Gesamtausfall an Steuern für das laufende Jahr in Höhe von 600 Millionen gerechnet werden, d. h. 300 Millionen zu Lasten des Reiches und 300 Millionen zu Lasten der Länder. Rechne man zu diesen 300 Millionen rund 100 Millionen in den Etat nicht eingesetzte, fällige Rückzahlung aus dem Lee Higginson-Kredit9, so komme man zu dem Ergebnis, daß der Ausgleichspuffer von 420 Millionen schon allein durch diese Beträge aufgezehrt werde. Hinzu komme noch, daß sich der im Etat vorgesehene Verkauf von 100 Millionen Reichsbahnvorzugsaktien im Laufe des Rechnungsjahres nicht voll werde realisieren lassen10.

Schließlich müsse er auch noch eine Reihe von Ausgabeposten anführen, die unumgänglich notwendig würden, obschon sie im Etat nicht vorgesehen seien, insbesondere Beträge für die belgische Markforderung11, für amerikanische mixed claims12, Beträge für die abschließende Finanzierung laufender Sachlieferungsverträge an Frankreich, 30 Millionen zur Finanzierung des Ankaufs des Aktienpakets Gelsenkirchen13; ferner außerplanmäßige Finanzierung der vorstädtischen Kleinsiedlung14, Einlösung von Reichsschatzanweisungen, die nicht wieder begeben werden können, überplanmäßige Finanzierung der[414] landwirtschaftlichen Siedlung, Bevorschussung notleidender Länder. Alle diese Posten würden wahrscheinlich schon in nächster Zukunft zu Kassenschwierigkeiten des Reichs führen. Um so stärker sei der Druck, die bei Verabschiedung des Etats in Aussicht genommenen Globalabstriche von insgesamt 110 Millionen RM15 alsbald zu verwirklichen. Bei den bisherigen Verhandlungen mit den Ressorts hierüber sei es lediglich gelungen, eine Einigung über einen Abstrich von insgesamt 75 Millionen herbeizuführen. Wegen der restlichen 35 Millionen müsse das Reichskabinett nunmehr zu durchfassenden Beschlüssen kommen. Er habe einer Reihe von Ministerien bestimmte Vorschläge zu Abstrichen zukommen lassen, die eine Gesamtsumme von noch 10 Millionen ergeben. Mit diesen Vorschlägen hätten die Ressorts sich bisher nicht abgefunden. Er beantrage daher, daß das Kabinett den in Frage kommenden Ressorts durch Beschluß aufgeben möge, sich den Forderungen des Reichsfinanzministeriums anzupassen16. Von den alsdann noch verbleibenden 25 Millionen hoffe er 15 Millionen dadurch einbringen zu können, daß er bei der Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel für die Sachaufgaben der Ressorts 10% einbehalte. Bezüglich der letzten 10 Millionen hoffe er auf ein Entgegenkommen des Reichswehrministers. Dies könne darin bestehen, daß der Reichswehrminister einen Teil der Beträge, die er bei Schluß des Rechnungsjahres als Reste nicht zu verausgaben versprochen habe, in effektive Ersparnis umwandle.

Der Reichswehrminister erwiderte, daß es ihm nicht möglich sei, Ausgabenreste, zu denen er sich intern verpflichtet habe, in effektive Ersparnis umzuwandeln, und zwar könne er diese Zusage mit Rücksicht auf die bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich in der Rüstungsfrage nicht machen. Er werde den Reichsminister der Finanzen im Gegenteil bitten müssen, mit ihm in nächster Zukunft Sonderverhandlungen zur Rüstungsfrage zu führen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß der Reichsminister der Finanzen ihn ersucht habe, 3,9 Millionen Abstriche zu machen. Er sei bereit, hiervon 1,79 Millionen ohne weiteres zuzugestehen. Der restliche Betrag von rund 2 Millionen könne dadurch ausgeglichen werden, daß die Finanzierung der Frischfleischversorgung zunächst nur bis zum Monat Dezember einschließlich etatisiert werde. Er müsse sich dabei aber vorbehalten, im Dezember d. Js. an den Reichsminister der Finanzen heranzutreten und die Frischfleischversorgung für den Rest des Etatjahres neu zu finanzieren.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß dieses Maß von Entgegenkommen unzulänglich sei. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft nehme erfahrungsgemäß alljährlich wesentliche Ausgabenreste in das neue Etatsjahr mit hinüber. Das Reichsernährungsministerium müsse die Bewirtschaftung[415] seiner Fonds bei gutem Willen so einrichten können, daß im laufenden Jahre 2 Millionen eingespart würden. Falls der Reichsernährungsminister daher jetzt nicht weiter entgegenkomme, müsse er sich vorbehalten, die Ausgabenreste des Ministeriums am Schluß des Rechnungsjahres um 2 Millionen zu kürzen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beharrte demgegenüber auf seinem Angebot.

Dieser Punkt wurde nicht weiter vertieft, da der Reichskanzler bemerkte, daß das Angebot des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dem Reichsminister der Finanzen ja die Beträge erbringe, die er unbedingt notwendig habe.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, sich den Forderungen des Reichsministers der Finanzen anpassen zu wollen. Er behielt sich jedoch vor, wegen des Postens von 200 000 RM für die Leipziger Messe mit dem Reichsminister der Finanzen noch besonders verhandeln zu können.

Der Reichsminister des Innern erklärte gleichfalls, den Wünschen des Reichsministers der Finanzen bezüglich des Einzelplans seines Ministeriums entsprechen zu wollen. Er bat jedoch, allen Instituten, die auf Zuschüsse des Reichsministeriums des Innern angewiesen sind, wie z. B. der Kaiser Wilhelm Akademie17, der Notgemeinschaft Deutscher Wissenschaften18 usw., die bindende Erklärung abgeben zu dürfen, daß diese Institute mit den jetzt im Etat vorgesehenen Mitteln fest rechnen können. Eine solche Erklärung sei nötig, da die genannten Institute ihrerseits feste Haushaltspläne aufstellen und unbedingt wissen müßten, woran sie sich halten können. Ferner bat er, annehmen zu dürfen, daß der für die Studentenwirtschaftshilfe vorgesehene Zuschuß19 von der vom Reichsminister der Finanzen angekündigten weiteren 10%igen Kürzung verschont werden könne. Der Zuschuß für die Studentenwirtschaftshilfe sei nämlich schon so erheblich herabgemindert worden, daß die äußerste Grenze der Abzugsfähigkeit erreicht sei.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er grundsätzlich daran festhalten müsse, bei Zurverfügungsstellung der Etatsmittel an die Ressorts 10% einzubehalten. Er sei aber bereit, über Einzelposten von Fall zu Fall mit den Ressorts in Sonderbesprechungen einzutreten.

Der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums, Staatssekretär Koenigs, gab die Erklärung ab, sich trotz starker Bedenken mit dem geforderten Abstrich von 4 Millionen abfinden zu wollen.

Der Vertreter des Auswärtigen Amts, Staatssekretär Dr. von Bülow, erklärte, den beim Auswärtigen Amt geforderten Abstrich von 0,6 Millionen nicht verantworten zu können. Jede weitere Kürzung der Etatsansätze des Auswärtigen[416] Amts werde eine nicht wieder gut zu machende Beschränkung werbender Ausgaben bedeuten. Er erklärte sich jedoch bereit, im Rahmen der Etatsansätze kassenmäßige Einsparungen machen zu wollen, die mindestens den Betrag von 0,6 Millionen, wahrscheinlich aber mehr ausmachen würden. Dies werde z. B. dadurch möglich werden, daß die Wiederbesetzung von im Laufe des Rechnungsjahres freiwerdenden Stellen für Wochen oder Monate hinausgezögert werde, so daß die Gehaltsbeträge zeitweise nicht angefordert werden brauchten.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit Rücksicht auf diese bindende Zusage des Vertreters des Auswärtigen Amts bereit, auf seinen geforderten Abstrich von 0,6 Millionen im Etat zu verzichten.

Fußnoten

6

Zur Verabschiedung des Haushalts 1932 am 29./30. 6. s. Dok. Nr. 42, dort auch Anm. 23.

7

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 9.

8

Richtig: NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 , 282).

9

Dieser von der RReg. durch Vertrag vom 11.10.30 (Text: R 2 /3784 , Bl. 143–163) bei einem Bankenkonsortium unter Führung der Firma Lee, Higginson & Co. (New York) aufgenommene Kredit von 125 Mio Dollar wäre im November 1932 fällig gewesen. Da eine rechtzeitige Transferierung angesichts der starken Verringerung des dt. Devisenbestandes nicht möglich erschien, hatte die RReg. schon zu Beginn des Jahres 1932 Prolongierungsverhandlungen eingeleitet und mit dem Konsortium am 20.4.32 einen Verlängerungsvertrag (Text: R 2 /3787 , Bl. 26–46) abgeschlossen. Danach sollten von dem Kredit im Rechnungsjahre 1932 95,6 Mio RM und bis zum 10.11.33 in mehreren Raten weitere 429,4 Mio RM abgezahlt werden.

10

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 42. Nach dem „Finanziellen Überblick über den Reichshaushalt 1933“ (Ausarbeitung des RFMin. in R 2 /21902 ) wurde im Rechnungsjahre 1932 aus dem Verkauf von Reichsbahnvorzugsaktien nur ein Erlös von 54 Mio RM erzielt.

11

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

12

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 9.

13

Vgl. Dok. Nr. 61.

14

Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 12 und Anm. 13 zu Dok. Nr. 42.

15

Vgl. Dok. Nr. 42.

16

Vorstehendes hatte der RFM bereits in einer Kabinettsvorlage vom 28. 7. mitgeteilt und unter Hinweis auf vorangegangene Ressortberatungen weiter ausgeführt: Von der Fortsetzung dieser Verhandlungen „verspreche ich mir angesichts der beträchtlichen Höhe des restlichen Fehlbetrages wenig Erfolg“. Deshalb müsse nun das Kabinett entscheiden, insbesondere über die von den Ressorts zu verlangenden Einsparungen von insges. 10 Mio RM. Nach einer „in den letzten Tagen vorgenommenen eingehenden Durchprüfung der Einzelhaushalte“ könnten folgende Einsparungen „als erträglich erachtet werden“: beim AA 0,6 Mio, beim RIMin. 0,3 Mio, beim RWiMin. 0,3 Mio, beim REMin. 3,9 Mio, beim RVMin. 4 Mio und bei der Reichsschuld 1 Mio RM (R 43 I /882 , Bl. 394).

17

Es handelt sich um die „Kaiser Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“, für die gemäß dem Anfang Juli 1932 veröffentlichten „Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1932“ ein Zuschuß von 2,3 Mio RM vorgesehen war (Einzelplan V – RIMin. –, S. 22).

18

Gemeint ist die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“, die gemäß Reichshaushaltsplan 1932 (vgl. oben Anm. 17) aus einem Forschungsförderungsbeitrag des Reichs von 4,86 Mio RM einen nicht näher bestimmten Anteil erhalten sollte (Einzelplan V – RIMin. –, S. 22 f.).

19

Der Zuschuß sollte gemäß Reichshaushaltsplan 1932 (vgl. oben Anm. 17) 2 Mio RM betragen (Einzelplan V – RIMin. –, S. 26).

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