1.134 (str2p): Nr. 248 Aufzeichnung Ministerialdirektor Kempners über ein Telefongespräch Staatssekretär von Haniels vom 13. November 1923, 18.30 Uhr

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Nr. 248
Aufzeichnung Ministerialdirektor Kempners über ein Telefongespräch Staatssekretär von Haniels vom 13. November 1923, 18.30 Uhr

R 43 I /2218 , Bl. 308/309

Es bleibt alles beim alten. Kahr bleibt Generalstaatskommissar. Kabinett Knilling bleibt unverändert. Knilling bleibt nur sehr ungern. Es ist zu sehr starken Reibungen innerhalb des Kabinetts gekommen, wie auch zwischen Kabinett und Kahr. Knilling hat sich zum Bleiben nur deshalb entschlossen, weil er nicht fahnenflüchtig werden will. Er erklärt aber, daß er lange auf keinen Fall bliebe. Es würde das letzte verfassungsmäßige Kabinett sein1.

1

S. hierzu das Protokoll der Ministerratssitzung vom 13.11.23, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 115.

 

General Tieschowitz2 meint, die Stimmung im Offizierskorps sei so, daß Lossow zunächst bleiben müsse. Seine Stellung sei sehr befestigt.

2
 

General Hans Tieschowitz von Tieschowa war Kommandeur der Infanterieschule München. Im April 1924 wurde er wegen Untätigkeit während des Putsches und mangelnder Voraussicht des Verhaltens der Fähnriche entlassen.

Knilling mißbilligte die Komödie, die Kahr und Lossow aufgeführt haben. Knilling meint, daß, wenn Lossow und Kahr festgesetzt worden wären, der Aufstand durch die anderen Generäle (v. Ruith und v. Kreß) niedergeschlagen worden wäre.

Unzweifelhaft sei, daß Kahr und Lossow völlig überrascht worden seien. Sie hätten bewußt von vornherein eine Komödie gespielt; Kahr hätte allerdings für seinen Geschmack zu gut gespielt.

Die Hitlerbewegung ist zur Zeit erledigt. Es fehlt am Führer. Die Verhaftung Hitlers bestätigt sich.

Knilling erklärte es für absolut unmöglich, daß der Staatsgerichtshof über die Hitlersache urteile, ganz gleichgültig, wer in München am Ruder sei.[1056] Knilling erklärte auf die entsprechende Frage Herrn v. Haniels es auch für unmöglich, daß der Staatsgerichtshof etwa in einer bayerischen Stadt tage3.

3

Am 14. 11. berichtete v. Haniel, der bayer. MinPräs. habe ihn am Vortage „in dringendster Form“ gebeten, „in Berlin vorstellig zu werden“, daß keinerlei Versuch eines gerichtlichen Verfahrens von Reichswegen gegen Hitler und seine Mitverschwörer unternommen werde, auch keine Verlegung des StGH nach Hamburg. Nach v. Knillings Meinung sei Hitler zum Tode, Pöhner zu längerer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Eine Begnadigung und Strafumwandlung könne später behandelt werden. Dazu bemerkte v. Haniel: „Ich kann mich der Auffassung Herrn von Knillings über die politische Unzweckmäßigkeit eines Eingreifens des Reichsgerichts nur anschließen. Ein Versuch, Hitler und seine Anhänger nach Leipzig zu ziehen, würde nur erfolglos sein und insofern die Reichsautorität schädigen und einen neuen schweren Konflikt mit Bayern schaffen.“ Die Frage sei weniger von juristischen als von politischen Stellen zu beurteilen, und der Küstriner Putsch sei ja auch nicht von dem RGH, sondern von einem Sondergericht abgeurteilt worden (R 43 I /2218 , Bl. 335).

General v. T. sagte, Ludendorff habe von dem Bevorstehen des Putsches unbedingt gewußt. Er hatte die Schüler der Infanterieschule für den Abend des Putsches um ½ 9 Uhr zu einer Besprechung bestellt. Die Fähnriche sind auch tatsächlich, trotz des Verbots des Generals v. T., zu der Besprechung mit Ludendorff gegangen4.

4

S. dazu Anlage 4 zu Dok. Nr. 182, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch. Danach waren die Infanterieschüler unter Führung Roßbachs zum Bürgerbräu gezogen; s. a. E. Röhm, Die Geschichte eines Hochverräters, S. 213.

Die Universität ist geschlossen. Das Straßenbild ist wieder ziemlich normal.

Die Stellung Kahrs ist nach Ansicht von Knilling außerordentlich geschwächt. Kahr sei mit den Nerven ziemlich zusammengebrochen.

Kahr hat Knilling erklärt, daß er keinerlei Diktatur anstrebe. Knilling selbst erklärte dies für formale Versprechungen.

Knilling ist der Ansicht, Hitler müsse zum Tode verurteilt werden. Ob man das Urteil dann vollstrecke, sei spätere Sorge.

Pöhner habe seine Teilnahme offen zugestanden und müsse auch verurteilt werden. Das Verfahren solle möglichst beschleunigt werden.

Herr v. Haniel beurteilt die Frage des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof so, daß keine bayerische Regierung, wie sie auch heiße, hierin nachgeben würde. Bayern würde alle Anordnungen der Organe des Staatsgerichtshofs als nicht vorhanden betrachten und würde das Verfahren vor den Volksgerichten beschleunigt durchführen5.

5

S. dazu Dok. Nr. 268, P. 2.

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