2.58.1 (wir1p): Oberschlesien

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Oberschlesien

Unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten wurde über die Antwort beraten, die dem französischen Botschafter auf seine Frage zu erteilen sei, ob Deutschland dem Verlangen Frankreichs nach Beförderung einer französischen Division durch Deutschland nach Oberschlesien nachgeben wolle1.

1

Siehe Dok. Nr. 54, Anm. 4.

Reichsminister Dr. Rosen machte zu Beginn der Besprechung Mitteilung von der Antwort des englischen Außenministers Curzon auf unsere Anfrage nach der Rechtsauffassung der Englischen Regierung2 und verlas danach die von ihm entworfene Antwort für die Französische Regierung. Nach eingehender Besprechung beschloß das Kabinett, zwar seine früher mitgeteilte Rechtsauffassung nicht aufzugeben, doch den Rechtsstandpunkt nicht scharf zu betonen, um es der Französischen Regierung zu ermöglichen, die Entsendung der Division bis zur Entscheidung des Obersten Rates am 4. August3 hinauszuzögern. Ein vom Reichsminister Dr. Rathenau aufgesetzter Antwortentwurf fand im wesentlichen Zustimmung4. Um Zeit zu gewinnen, soll die Antwort erst morgen überreicht werden, und heute dem französischen Botschafter lediglich die Überreichung der deutschen Antwort für den nächsten Tag angekündigt werden.

2

In R 43 I nichts ermittelt. Die Haltung des engl. Botschafters zum Gesamtproblem Oberschlesiens siehe Dok. Nr. 47, Anm. 6.

3

Gemeint ist die ausstehende Entscheidung des Obersten Rates über Oberschlesien. Der Oberste Rat tagt jedoch erst am 12.8.21.

4

In R 43 I nicht ermittelt; endgültige Regelung siehe Dok. Nr. 62 Anm. 10.

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