1.196.1 (bru2p): Bericht der Herren Jeidels und Löb über die Stillhalteverhandlungen in Basel.

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Bericht der Herren Jeidels und Löb über die Stillhalteverhandlungen in Basel1.

1

S. dazu Dok. Nr. 444, Anm. 7.

Herr JeidelsJeidels berichtete, daß anstatt, wie er hoffte, der 13. Juli, nunmehr der 31. Juli als Stichtag gewählt worden sei. Über die Frage der Markguthaben sei eine Einigung nicht erzielt worden2. Er glaube, daß sich hier ein Kompromißvorschlag empfehle.

2

Vgl. Dok. Nr. 444, Anm. 8.

Der Reichsbankpräsident schlug als Kompromiß vor, außer der bereits angebotenen Freigabe von 20% der Markguthaben 4 Monatsraten von 5% und abschließend eine Monatsrate von 10% anzubieten, so daß im ganzen im Verlauf des Halbjahrs 50% frei würden. Ein höherer Satz könne von der Reichsbank nicht verantwortet werden. Auch der Gedanke einer Valutagarantie für die Markguthaben sei vom Reichsbank-Direktorium abgelehnt worden. Voraussetzung für ein solches Nachgeben sei eine Einigung über die Tochtergesellschaften im Ausland im deutschen Sinne3.

3

Der RbkPräs. war wiederholt für die Einbeziehung von Tochtergesellschaften dt. Firmen im Ausland in das Stillhalteabkommen eingetreten; vgl. Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 135, 145.

Reichsbankvizepräsident DreyseDreyse hielt es für möglich, den Vorschlag noch auf 6% monatlich zu steigern. Er sprach sich gegen die Anregung aus, die ebenfalls erwogen worden sei, die Freigabe der Markguthaben vom Goldbestande der Reichsbank abhängig zu machen.

Hiergegen äußerte sich auch Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer, der andererseits eine Verknüpfung der Freigabe der Markguthaben mit der Höhe des Ausfuhrüberschusses anregte.

Dies wurde vom Reichskanzler abgelehnt.

Nach eingehender Debatte wurde beschlossen, Herrn Melchior zu ermächtigen, in der Frage der Markguthaben, außer der sofortigen Freigabe von 20%, monatliche Freigabe von 10% anzubieten, so daß nach weiteren 8 Monaten der volle Betrag freigegeben sein würde. Voraussetzung hierfür solle das Nachgeben der Gegenseite in der Frage der Affiliationen (Tochtergesellschaften) sein. Ferner müsse zu Protokoll gegeben werden, daß die deutschen Zugeständnisse in der Hoffnung gemacht würden, daß es gelingen werde, auf diese Weise Maßnahmen der Reichsregierung zu vermeiden, die sie zu ergreifen[1582] gezwungen sein würde, wenn sich die Devisenlage in unvorhergesehener Weise weiter verschlechtern sollte4.

4

Die von StS Trendelenburg verfaßte Erklärung hatte folgenden Wortlaut: „Nach dem Berichte der Wiggin-Kommission soll es der Zweck des Abkommens sein, Deutschland das derzeitige Volumen ausländischer Kredite zu erhalten. Die deutschen Vertreter nehmen zur Kenntnis, daß die Vertreter der Gläubigerländer in dem Abkommen eine ausreichende Grundlage für die Erreichung dieses Zieles erblicken. Sie weisen aber darauf hin, daß nur dann, wenn die tatsächliche Entwicklung der auswärtigen Kreditbeziehungen Deutschlands diese Erwartung rechtfertigen wird, erreicht werden kann, daß Deutschland zur Überwindung der Schwierigkeiten nicht solche Schritte zu unternehmen braucht, wie sie zwar als notfalls unvermeidlich aber als höchst unerwünscht Deutschland gegenüber bezeichnet worden sind“ (Abschrift in R 43 I /315 , Bl. 401).

Außerdem regte der Reichskanzler einen mündlichen Hinweis auf die im Laytonbericht5 erwähnte Möglichkeit von „drastic resolutions“ an.

5

Der „Laytonbericht“ wurde am 18.8.31 veröffentlicht (DAZ Nr. 377–378 vom 20.8.31. Text des Berichts in englischer Sprache und dt. Übersetzung in R 43 I /315 , Bl. 419–432, Bl. 434–461. Zusammenfassung in Schultheß 1931, S. 509–514, Auszug in Ursachen und Folgen Bd. VIII, Dok. Nr. 1709).

Der Reichskanzler erinnerte daran, daß die Frage eines Moratoriums, falls die Gegenseite zu hohe Forderungen stellte, wieder ernstlich in den Vordergrund treten müsse.

Reichsbankvizepräsident DreyseDreyse teilte nachträglich noch mit, daß die Amerikaner eine neue Forderung erhoben hätten, wonach Kommunen und Länder verhindert werden sollten, Auslandsdevisen zur inländischen Schuldentilgung zu verwenden.

Obwohl der Reichsbankpräsident sich für die Zweckmäßigkeit eines solchen Vorschlages aussprach, wurde aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt, noch weitere Änderungen am Text des Laytonberichts zuzulassen6.

6

Zur weiteren Beratung des Stillhalteabkommens s. Dok. Nr. 454, P. 4.

Die Besprechung wurde hierauf beendet.

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