1.219.3 (bru3p): 3. Restpunkte des Reichshaushalts 1932.

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[2486]3. Restpunkte des Reichshaushalts 1932.

Der Reichsminister der Finanzen ging in kurzen Zügen auf die noch nicht erledigten Restpunkte des Etats ein16. Der Reichshaushalt 1932 ist mit rund 8,3 Milliarden ausgeglichen. Für die belgischen Markforderungen und für die Mixed Claims sind Beträge nicht vorgesehen17.

16

Vgl. Dok. Nr. 732, P. 3.

17

Vgl. hierzu Dok. Nr. 705, P. 1 und Dok. Nr. 720, P. 3, insbesondere die Anm. 10 und 11.

Hierzu bemerkte der Reichsminister der Finanzen, daß aus reparationspolitischen Gründen ein anderer Standpunkt nicht eingenommen werden könne. Jede Einstellung von Beträgen, sei es für die belgischen Markforderungen, sei es für die Mixed Claims, werden den grundsätzlichen deutschen Standpunkt in der Reparationsfrage präjudizieren.

Der Reichskanzler teilte diesen Standpunkt, fügte aber hinzu, daß die Gläubigerregierungen über die Gründe für die Haltung der Reichsregierung baldigst informiert werden müßten. Die entsprechenden diplomatischen Schritte sollen nicht in Berlin, sondern vielmehr in Brüssel und Washington erfolgen. Dabei soll erkennbar gemacht werden, daß die Nichteinstellung von Beträgen in den Etat nicht gleichbedeutend sei mit der Zahlungsverweigerung.

An weiteren Differenzpunkten erwähnte der Reichsminister der Finanzen daß er von einer nochmaligen Korrektur der Einnahmeschätzungen aufgrund der Beanstandungen des Reichswirtschaftsministeriums einstweilen Abstand genommen habe. Die Differenzsumme zwischen dem Etatansatz und den Anregungen des Reichswirtschaftsministeriums belaufe sich auf 105 Millionen RM. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Minderschätzungen bei der Beförderungssteuer, bei den Zöllen, bei der Tabaksteuer, der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer. Ferner sei noch zu regeln die Frage der Zahlungen an Preußen18. Hierüber werde er mit dem Preußischen Ministerpräsidenten und dem Preußischen Finanzminister nochmals sprechen. Ferner wünsche der Reichswirtschaftsminister die Einstellung von 50 Millionen für begonnene landwirtschaftliche Siedlungen19. Der Betrag müsse aber nach seiner Meinung durch die Prämienanleihe aufgebracht werden.

18

Vgl. Dok. Nr. 689 und Dok. Nr. 690.

19

Vgl. Dok. Nr. 737, Dok. Nr. 747.

Schließlich wünsche der Reichsarbeitsminister noch die Einstellung von 8,1 Millionen RM für die Befreiung der Untertagearbeiter von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung20. Dieser Betrag fällt aber nach seiner Meinung den Mitteln der Krisenfürsorge zur Last.

20

Vgl. Dok. Nr. 760, P. 3 und 4.

Beschlüsse wurden zur Sache nicht gefaßt, vielmehr wurde die abschließende Aussprache über den Ausgleich des Etats zurückgestellt bis zur Erledigung der Aussprache über die Neugestaltung der Arbeitslosenhilfe im Rechnungsjahre 1932 (siehe Punkt 4)21.

21

Zur Fortsetzung der Beratung siehe Dok. Nr. 735.

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