1.98.3 (bru3p): 3.) Hinausschiebung der Tilgung für Rentenbankzinsscheine.

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RTF

3.) Hinausschiebung der Tilgung für Rentenbankzinsscheine.

Reichsminister Dr. Dietrich erläuterte die Vorlage. Sachliche Bedenken wurden von keiner Seite geltend gemacht9.

9

Die Vorlage des RFM vom 21.12.31 verlängerte die Frist für die Liquidierung der Rentenbankscheine vom 31.12.42 auf 31.12.45 (R 43 I /667 , Bl. 75–76, vgl. Dok. Nr. 183 und die NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1.12.30, RGBl. I, S. 517 , hier S. 592).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg wies jedoch darauf hin, daß der Reichsbankpräsident in einem früheren Stadium der Verhandlungen ausdrücklich gebeten hätte, vor der Verabschiedung der Verordnung gehört zu werden. Der Reichskommissar für das Bankgewerbe übernahm es, während der Sitzung fernmündlich bei dem Herrn Reichsbankpräsidenten anzufragen, ob er mit der Aufnahme des Kapitels in die Notverordnung einverstanden sei. Die Antwort des Reichsbankpräsidenten lautete dahin, daß er bitte, das Kapitel aus der zur Erörterung stehenden Notverordnung herauszulassen und für eine in Vorbereitung befindliche neue Notverordnung, durch welche die Neuorganisation der Danat- und der Dresdner Bank geregelt wird, zurückzustellen.

Das Kabinett beschloß, sich diesem Wunsche des Reichsbankpräsidenten anzupassen10.

10

Die Vo. wurde nicht erlassen.

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