2.19.1 (ma31p): 1. Rede des Reichskanzlers zum Gesetzentwurf der Regierung über Fürstenauseinandersetzung.

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1. Rede des Reichskanzlers zum Gesetzentwurf der Regierung über Fürstenauseinandersetzung.

Das Kabinett war sich darüber einig, daß der Reichskanzler gleich zu Beginn[41] der Sitzung das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfes ergreifen solle1. Es wurde der anliegende Entwurf einer Rede2 gebilligt3.

Fußnoten

1

In der RT-Sitzung vom 10.6.26 sollte der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern in erster Lesung beraten werden.

2

R 43 I /1413 , Bl. 134–135.

3

Siehe Dok. Nr. 20, P. 1.

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