2.78.1 (mu21p): 1. Vorbereitung der Agrardebatte im Reichstag in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls.

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1. Vorbereitung der Agrardebatte im Reichstag in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab zunächst einen Überblick über die zahlreichen Anträge und Interpellationen, die am 3. Dezember im Reichstage zur Verhandlung gestellt werden sollen1. Er wird, um[275] der Debatte eine Richtung zu geben, einleitende Ausführungen machen, insbesondere wird er zur Frage der Erhöhung des Zuckerzolles die von ihm erbetene Entscheidung des Kabinetts mitteilen2.

[Nach näheren Ausführungen des REM und des RFM erklärt sich der RWiM mit der Zollerhöhung einverstanden.]

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte sodann eingehende Ausführungen zu den wesentlichen Fragen, die in der Reichstagsdebatte voraussichtlich im Vordergrund stehen werden.

In den Anträgen werde zur Gefrierfleischfrage verschieden Stellung genommen. Einerseits werde die zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch gefordert, andererseits die völlige Sperrung der Gefrierfleischeinfuhr. Nach seiner Ansicht soll es die Regierung bei dem gegenwärtigen Zustande belassen3.

Vortragender Legationsrat Eisenlohr erklärte hierzu, daß Argentinien die Erhöhung des Gefrierfleischkontingents auf 120 000 Tonnen fordern wolle, sich aber anscheinend mit einem allgemeinen Gefrierfleischzoll von 25 M abfinden werde. Er bat, die Regierungserklärung so vorsichtig zu formulieren, daß mit Argentinien nicht Schwierigkeiten entstünden.

Die Anpassung der Zölle für lebendes Vieh an die Zölle für Fleisch werde gefordert, weil bisher der Zoll für lebende Tiere, 16 M, wegen der Möglichkeit veterinärpolizeilichen Eingreifens als ausreichend erachtet worden sei. Der Schutz sei aber insbesondere wegen der dänischen Einfuhr jetzt zu gering. Die Zölle für lebende Schweine müßten, entsprechend dem Zoll für Schweinefleisch von 32 M, auf etwa 22 M, die für Rindvieh, entsprechend dem Rindfleischzoll von 37,50, auf 24 M erhöht werden. Da der Zoll für lebende Tiere aber im Schwedenvertrage gebunden sei4, sei das zur Zeit nicht möglich. Er schlage vor, zu erklären, daß sich die Regierung mit der Frage beschäftige, zumal in einem Antrage eine Denkschrift über die gesamte Einfuhr landwirtschaftlicher[276] Erzeugnisse gefordert werde. Dabei könne auf die Arbeiten hingewiesen werden, die auf dem Gebiete der Vieh- und Fleischversorgung in Ausführung des Notprogramms geleistet worden seien. Hinsichtlich des polnischen Handelsvertrages sei vorsichtig anzudeuten, daß die Gefahren, die mit der Einfuhr polnischen Fleisches verbunden seien, vielleicht durch eine Auffangorganisation beseitigt werden könnten5. Er werde am Zustandekommen des polnischen Handelsvertrages mitarbeiten.

Der Reichsminister des Auswärtigen brachte seine Bedenken gegen die Rede vor, die der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten kürzlich in Schlesien gehalten habe. Das Ausland könne daraus entnehmen, daß Deutschland vertragliche Abmachungen durch Anwendung veterinärpolizeilicher Bestimmungen außer Wirksamkeit setze6. Die Frage soll in der anschließenden Chefbesprechung behandelt werden7.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte weiter folgende Ausführungen:

Die Erhöhung der Getreidezölle um 1,50 M werde von der bayerischen Regierung bereits seit Monaten gefordert8. Der Antrag sei von der Bayerischen Volkspartei aufgenommen worden.

Tatsächlich seien die Getreidepreise außerordentlich niedrig. Die Weltmarktpreise[277] für Getreide könnten von Deutschland aus nicht beeinflußt werden. Eine Erhöhung der Getreidezölle müsse eine entsprechende Heraufsetzung des Mehlzolles nach sich ziehen. Da der Mehlzoll handelsvertraglich gebunden sei und bei den Verhandlungen, insbesondere mit Kanada, eine ausschlaggebende Rolle spiele, lägen hier außerordentliche Schwierigkeiten. Er wolle erklären, daß zur Entscheidung der Frage eingehende Vorarbeiten nötig seien, die eingeleitet würden9.

Die Verdoppelung des der Getreidehandelsgesellschaft gewährten Kredits von 30 Millionen Mark, die gefordert werde, würde keine stärkeren Einwirkungen der Getreidehandelsgesellschaft auf die deutschen Weizenpreise ermöglichen, zumal die Darlehen des Reichs lediglich als Reserve dienen könnten.

Die Forderung, die Vermahlung von 30% Inlandsweizen anzuordnen, könne nicht erfüllt werden. Die deutschen Mühlen vermahlen soviel inländischen Weizen als nötig ist, um dem Mehl die gewünschte Farbe zu geben.

Die Anträge, die auf eine Erhöhung der der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellenden Kredite und eine Ermäßigung des Zinsfußes für die Darlehen gerichtet seien, ließen sich bei der gegenwärtigen Lage des Geldmarktes nicht berücksichtigen10. Die ausländischen Darlehen seien für die Landwirtschaft immer noch zu teuer. Es hänge also davon ab, daß sich die Kapitalbildung in Deutschland befriedigend entwickele. Für Meliorationsanleihen werde vielleicht im kommenden Jahre eine gewisse Möglichkeit bestehen.

[278] Die Lage des Gütermarkts in Ostpreußen werde sich im kommenden Jahre verschärfen, weil die Landschaft gegen die Landwirte mit Zwangsversteigerungen vorgehen muß, die ihren Zinsverpflichtungen zwei Jahre lang nicht nachgekommen seien11. Welche Gegenwirkungen möglich seien, werde in Preußen geprüft. Vielleicht müßten Großbetriebe, die nicht aufrechterhalten werden könnten nicht nur in Siedlungsstellen, sondern auch in Bauernhöfe umgewandelt werden. Das Reich werde die Frage in Gemeinschaft mit Preußen weiter zu einer Klärung und Entscheidung zu führen suchen.

Die Senkung der Steuerlasten treffe im wesentlichen Abgaben von Ländern und Gemeinden. Die Reichssteuern, die von der Landwirtschaft aufgebracht würden, betrügen nur insgesamt etwa 80 Millionen M. Die Klagen wegen der Freilassung der Betriebe, die Bücher führten, und der Heranziehung von Betrieben zur Steuer, die keine Bücher führten, auf Grund von Schätzungen seien nicht unberechtigt. Zu einer Änderung sei jedoch erst die Grundlage gegeben, wenn das Steuervereinheitlichungsgesetz in Kraft sei12.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich bereit, zur Steuerfrage zu erklären, daß den Anträgen auf Bildung einer Kommission zur Prüfung der einheitlichen Steuerbelastung der Landwirtschaft entsprochen werden solle.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte weiter aus, den Anträgen auf Streichung der Rentengrundschuldzinsen könne nicht entsprochen werden13. Von den insgesamt 100 Millionen dienten bis 1932 60 der Abtragung der Rentenbankscheine, 25 Millionen ständen der Rentenbankkreditanstalt zu, die auf dieser jährlichen Einnahme ihre Kredite aufgebaut habe, 15 Millionen seien bereits abgesetzt. [Erörterung der Düngemittelpreise].

[279] Wegen einer Erleichterung der Lage der Roggenpfandbriefschuldner durch Zinsverbilligung sind nach den weiteren Ausführungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Verhandlungen zwischen ihm und dem Reichsfinanzministerium im Gange14.

Für Maßnahmen zur Förderung der Produktion und des Absatzes der Landwirtschaft seien im neuen Etatsjahre mindestens 18 Millionen Mark erforderlich. Der Betrag, den er bereits öffentlich genannt habe, müsse unter allen Umständen gewährt werden, um die Maßnahmen fortzuführen, die durch das Notprogramm eingeleitet worden seien.

Auch der Reichswirtschaftsminister trat hierfür ein.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich schließlich hiermit einverstanden unter der Voraussetzung, daß bei der Bekanntgabe auf die Notlage des Etats besonders hingewiesen werde.

[RFM und RWiM sprechen sich dafür aus, den Einfluß des Reichs auf die „Preußenkasse“15 zu verstärken und ihren Übergang auf das Reich anzustreben. Der REM berichtet, daß die Raiffeisen-Genossenschaften nur durch einen Überbrückungskredit der Preußenkasse vor dem Zusammenbruch gerettet worden seien16. Nach der Zusammenlegung der Landbundgenossenschaften und der Raiffeisengenossenschaften werde „die Macht der Preußenkasse erheblich wachsen“.]

Auf Grund der eingehenden Aussprache faßte das Kabinett folgende Entschließungen:

Es stimmte dem Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls zu. Bei der Bekanntgabe dieses Beschlusses wird der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft darauf hinweisen, daß die Zollerhöhung eine Abwehrmaßnahme gegen Dumping bedeute, die trotz grundsätzlicher handelspolitischer Bedenken ausnahmsweise ergriffen werden müsse17.

[280] Bei den einzelnen Fragen, die der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Rede zu Beginn der Agrardebatte im Reichstage am 3. 12. erwähnen wird, solle folgendes berücksichtigt werden:

Hinsichtlich der Gefrierfleischfrage wünscht die Reichsregierung, es zur Zeit bei den bisherigen Bestimmungen zu belassen.

Die Frage der Anpassung der Zölle für lebendes Vieh an die Zölle für Fleisch wird von der Reichsregierung geprüft. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird dabei ausdrücklich erklären, daß er am Zustandekommen des deutsch-polnischen Handelsvertrages positiv mitarbeite und daß die Gefahren der Einfuhr polnischen Fleisches nach Möglichkeit gemildert werden sollen. Zur Entscheidung der Frage, ob die Getreidezölle erhöht werden könnten, seien eingehende Vorarbeiten erforderlich, die eingeleitet würden.

Wieweit es möglich ist, den Wünschen des Reichstags hinsichtlich der Getreidehandelsgesellschaft und der Vermahlung von Inlandweizen entgegenzukommen, wird geprüft.

Zur Frage der Besteuerung der Landwirtschaft wird der Reichsminister der Finanzen erklären, daß den Anträgen auf Bildung einer Kommission zur Prüfung der einheitlichen Steuerbelastung der Landwirtschaft entsprochen werden solle. Die Rentenbankzinsen können nicht gestrichen werden, weil sie in Höhe von 60 Millionen durch den Dawes-Plan gebunden sind und weil 25 Millionen mit Zustimmung der Landwirtschaft der Rentenbankkreditanstalt zufließen, die auf dieser Leistung ihren Kredit aufgebaut hat.

Zur Fortführung der Maßnahmen zur Förderung der Produktion der Landwirtschaft sollen im Etat 1929 18 Millionen M angefordert werden, obwohl bei der Notlage der Reichsfinanzen die Aufbringung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist.

Auch gegen die im übrigen vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgeschlagene Formulierung machte das Kabinett keine Bedenken geltend. Soweit noch Zweifel bestehen, wird sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft mit dem in Frage kommenden Ministerium, gegebenenfalls mit dem Herrn Reichskanzler in Verbindung setzen.

Das Kabinett ist damit einverstanden, daß der Reichsminister der Finanzen die Verhandlungen mit der Preußischen Regierung wegen der Beteiligung des Reichs an der Preußenkasse auf der bisherigen Basis weiterführt.

Fußnoten

1

Dem RT lagen 141 Interpellationen und Anträge vor und zwar vom Zentrum 24, von der DNVP 26, von der KPD 7, von der DVP 17, von der Wirtschaftspartei 6, von der DDP 10, von der BVP 11, von den Christlich-Nationalen 40 (RT-Bd. 423, S. 599 ). Dazu hatte MinR Feßler u. a. vermerkt: „Es scheint […] noch nicht festzustehen, welche Punkte die Parteien bei ihren Ausführungen in den Vordergrund stellen wollen. Es sollen sämtliche Anträge und Interpellationen, die sich mit landwirtschaftlichen Fragen befassen und im neuen RT eingebracht worden sind, auf die Tagesordnung gesetzt werden. […] Die Anträge und Interpellationen betreffen alle Fragen, die gegenwärtig für die Landwirtschaft bedeutsam sind. Die umfassendsten (Nr. 157, Bachmann, Graf Westarp und Genossen und Nr. 527, Dr. Stegerwald und Genossen [Bd. 432]) fordern von der RReg. ein in sich geschlossenes Agrarprogramm. Der REM wird dieses vor Beendigung der Koalitionsverhandlungen und eingehender Fühlungnahme mit den Parteien über seine Pläne nicht vorlegen können“ (1.12.28, vom RK paraphiert; R 43 I /2540 , Bl. 315-318, hier: Bl. 315).

2

Die Vorlage des „Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolles nebst Begründung“ war dem StSRkei vom REM und RFM am 26.11.28 zugeleitet worden. Die Begründung des Entwurfs ging davon aus, daß das Gesetz über Zuckerzoll vom 15.7.27 (RGBl. I, S. 180 ) nicht wie erwartet gewirkt habe. Es habe einen erheblichen Preisfall gegeben, da der Weltverbrauch der Welterzeugung an Zucker nicht folge und unter den Rohrzuckererzeugern ein verstärkter Wettbewerb bestehe. Der Preis für Rübenzucker leide unter der Zuckereinfuhr und dem Auslandsangebot. Ein Rückgang des Rübenpreises von 1,60 bis 1,70 RM sei zu erwarten. Der neue Zollsatz solle für Verbrauchszucker 25 RM und für Rohrzucker 21 RM pro Zentner betragen (R 43 I /2420 , Bl. 146-154; vgl. RT-Drucks. Nr. 631, Bd. 433 ).

3

In der Denkschrift über die Notlage der Landwirtschaft führte der REM am 30.1.29 aus: „Trotz der Herabsetzung des Kontingents an zollfreiem Gefrierfleisch auf 50 000 t [RGBl. 1928, I, S. 133 ] wirkt sich diese Einfuhr noch sehr ungünstig aus, weil der Hauptabsatz des zollbegünstigten gefrorenen Fleisches in die dichtbesiedelten Hauptkonsumgebiete erfolgt, die vornehmlich für den Absatz des inländischen Viehs in Betracht kommen. Die jetzt zur zollfreien Einfuhr zugelassene Gefrierfleischmenge kommt vierteljährlich in Berlin und Hamburg 16%, im rheinisch-westfälischen Industriegebiet sogar 20% des Rinderauftriebs gleich“ (R 43 I /2541 , Bl. 34-47, hier: Bl. 40).

4

Siehe den Vertrag vom 14.5.26 (RGBl. II, S. 383  ff.).

5

In der anschließenden Chefbesprechung berichtete der REM über die Verhandlungen wegen der Schweineein- und -durchfuhr zwischen dem Vertreter des deutschen Viehhandels, Wertheimer, und polnischen Stellen. Am Vertragsabschluß hätten auch v. Twardowski und polnische Ministerialstellen mitgearbeitet. Die Schweine würden vom Außenhandelssyndikat „Viehverkehr“ übernommen. Hermes fügte hinzu, daß in gleicher Weise Verhandlungen für Kohle, Eisen und Schrott geführt werden sollten (R 43 I /1107 , Bl. 329 f.).

6

Steiger hatte zum Handelsvertrag erklärt: „Ich habe mich stets und mit allen Mitteln dagegen gewandt, daß die Frage einer Einfuhr von lebendem Vieh, Rindern, Schafen, Schweinen usw. aus Polen überhaupt erörtert wird. Für mich ist die Einfuhr lebenden Viehs namentlich aus Ländern mit ungünstiger Seuchenlage wie Polen völlig indiskutabel. – Ich gehe sogar soweit, daß auch jede Durchfuhr lebenden Viehs durch Oberschlesien auf dem Wege von Polen nach der Tschechoslowakei und Österreich auch auf einem noch so kurzen Schienenwege völlig ausgeschlossen ist“ (Voss. Zeitung 28.11.28). Daraufhin hatte der RK gegenüber dem PrMinPräs. Bedenken vorgetragen. Durch die Unterstützung der agrarischen Ablehnung von Zugeständnissen an Polen seien unerwünschte innerpolitische Folgen zu erwarten. Der RK erwarte, daß preußische Stellen ähnliche Äußerungen unterlassen, nachdem in der Sitzung des PrStMin. eine Übereinstimmung über das Vorgehen zwischen dem Reich und Preußen erzielt worden sei (28.11.28; R 43 I /1107 , Bl. 319-321).

7

Die Chefbesprechung fand um 13 Uhr statt; Der RK erklärte, die Rede Steigers erfordere eine Klarstellung und der RAM wiederholte seine Argumente aus der Kabinettssitzung. MinPräs. Braun brachte Bedenken gegen Steigers Rede vor und versicherte, daß Preußen seine Veterinärbefugnisse loyal ausführen werde. Hermes machte darauf aufmerksam, daß die Äußerungen über die Veterinärbestimmungen bei den Polen Mißtrauen auslösen würden, er müsse dem polnischen Delegationsleiter mitteilen können, daß eine Aussprache stattgefunden habe und keine Meinungsverschiedenheiten bestünden. Steiger versicherte, daß er positiv mitarbeiten wolle. Bei einem Hinweis auf die Viehseuchengefahr könne seine Rede nicht mißgedeutet werden (R 43 I /1107 , Bl. 329 f.; zum weiteren Inhalt der Chefbesprechung s. o. Anm. 5).

8

Das Bayer. StMin. des Äußern (Dr. Held) hatte in einem Schreiben an den RK auf Grund des geringen Getreidepreises seiner Besorgnis „für die Lebensfähigkeit und Erhaltung der Landwirtschaft und ganz besonders der in Bayern vorherrschenden kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe“ Ausdruck gegeben. Nach bayerischer Ansicht sollten die ermäßigten Sätze des Getreidezolls (Gesetz vom 15.7.27) beseitigt werden und an ihre Stelle die im deutsch-schwedischen Vertrag vom 14.5.26 vereinbarten Sätze in Kraft gesetzt werden (Roggen und Hafer: 6 statt 5 RM für den dz. Weizen: 6,50 statt 5 RM). Bei nächster Gelegenheit solle dann der Mehlzoll des deutsch-französischen Vertrages vom 7.8.27 aufgehoben werden und an seine Stelle der am 15.7.27 festgelegte Vertragszoll treten (12,50 statt 11,50 RM). Weiterhin wurde eine bessere Anrechnung der Braugerste bei ihrer Ausfuhr in der Wertbestimmung der Einfuhrscheine gefordert. Wegen der Finanznot solle das RFMin. Härten in der Steuereinziehung vermeiden. Endlich bat die StaatsReg. zu erwägen, ob in der Umsatzsteuer die Begünstigung für Getreideeinfuhr beseitigt werden könne (18.9.28; R 43 I /2540 , Bl. 226-228).

9

In einer späteren Aufzeichnung erklärte der REM: „Wie ich bereits im RT des näheren dargelegt habe, würde eine Erhöhung des Getreidezolls durch Aufhebung des autonomen Zwischenzolls deswegen zu großen Schwierigkeiten führen, weil dann Australien und vor allem das für uns sehr wichtige Kanada als Länder ohne Meistbegünstigung einen höheren Zoll zu tragen hätten als die meistbegünstigten Länder. Aber auch eine Erhöhung in der Form, daß der autonome Zwischenzoll auf den Zollsatz des Schwedenvertrages gebracht würde, hat nach meiner Ansicht große Bedenken. Zwar würde die dadurch erwirkte Erhöhung von 5 RM auf 6,50 RM für den Verbraucher kaum fühlbar werden, da bei den jetzigen Spannen zwischen Getreide-, Mehl- und Brotpreis der Brotpreis sich nicht spürbar zu ändern brauchte, auch wenn sich die Zollerhöhung beim Getreidepreis voll auswirken sollte; das hauptsächliche Bedenken liegt vielmehr darin, daß der Mehlzoll nicht gleichzeitig mit dem Kornzoll erhöht werden könnte und dadurch die notwendigen Beziehungen zwischen dem Rohstoffzoll und dem Fabrikatzoll gestört werden würde. Der Mehrzoll ist aber Bestandteil des deutsch-französischen Handelsvertrages; und wenn auch dieser Vertrag Ende März mit Wirkung zum 1.7.29 gekündigt werden könnte, so würden unter allen Umständen gerade für das gegenwärtige Getreidewirtschaftsjahr Kornzoll und Mehlzoll nicht in das richtige Verhältnis zueinander gebracht werden können“ (30.1.29; R 43 I /2541 , Bl. 53-55, hier: Bl. 53). Die Ausführungen des REM zur Getreidefrage am 3. und 4.12.28 im RT s. RT-Bd. 423, S. 615  ff. und 661 f.

10

Zu den Krediten für die Landwirtschaft hatte Feßler vermerkt: „Es handelt sich um Bereitstellung weiterer Reichsmittel für die Umschuldung landwirtschaftlicher Betriebe, von Mitteln zur Sanierung der Roggenrentenschuldner und verbilligte Kredite für Obstbau, Gemüsebau, Molkereien, Absatzfinanzierung und andere Zwecke für die Landwirtschaft, um Niederschlagung der Rentenbankgrundschuldzinsen, Anpassung der Rückzahlungstermine an die Zahlungsfähigkeit der Betriebe, Zinsverbilligung für landwirtschaftliche Meliorationskredite und allgemeine Milderung der ständig steigenden Zinsbelastung in der Landwirtschaft“ (1.12.28; R 43 I /2540 , Bl. 315-318, hier: Bl. 315).

11

Im Frühjahr 1929 sei in Ostpreußen mit Zwangsversteigerungen von Gütern zu rechnen, hatte der REM in der Ministerbesprechung vom 10.11.28 (P. 6 der TO) berichtet. Wegen der Vertraulichkeit der Hilfsmaßnahmen solle über sie im Unterausschuß des Haushaltsausschusses beraten werden. Der RK hatte dazu festgestellt, daß Hilfeleistung der Regierung nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses zulässig sei. – Detailliert über die Lage der Landwirtschaft und den Gütermarkt in Ostpreußen berichtete der zweite Unterausschuß des Enquête-Ausschusses: „Bis Mitte Januar 1929 hatte die Landwirtschaft zur Beitreibung rückständiger Forderungen 65 Zwangsversteigerungen und 1890 Pfändungen laufen. Vorarbeiten für die Einleitung weiterer 475 Zwangsversteigerungen waren im Gange. Die Generallandschaftsdirektion hofft, daß sie zur Beitreibung der Zinsen eine ‚nennenswerte Anzahl von Gütern‘ nicht zu übernehmen braucht“ (Bd. 8 des Berichts des II. Unterausschusses des Enquête-Ausschusses, S. 59).

12

Entsprechende Anträge der Parteien hatte MinR Feßler zusammengefaßt: „Erleichterung der Steuerlast der Landwirtschaft. Die geltenden Schonungsbestimmungen sollen aufrecht erhalten und erweitert, die Landwirtschaft soll von Realsteuern, Schul- und Wegeabgaben entlastet, nach ihrem tatsächlichen Einkommen versteuert werden. Für Familienangehörige soll der Abzug wie bei fremdem Dienstpersonal zulässig sein. Steuervereinfachung ist anzustreben. Die Geschäftsvorgänge zur Durchführung des Zusammenschlusses landwirtschaftlicher Genossenschaften sind von allen öffentlichen Abgaben freizustellen, die Einheitswerte der Landwirtschaft und ihre Richtigkeit nachzuprüfen, auf die katastrophale Lage der Landwirtschaft in Ostpreußen ist weitestgehend Rücksicht zu nehmen“ (1.12.1928; R 43 I /2540 , Bl. 315-318, hier: Bl. 316).

13

Die Rentenbankgrundschuldzinsen entstanden auf Grund des § 6 der VO über die Errichtung der Deutschen Rentenbank (RGBl. 1923 I, S. 963  ff.) und der Durchführungsbestimmung zu dieser VO vom 14.11.23 (a.a.O., S. 1092 ff.) mit den §§ 9 ff. und 26 ff. In einer Denkschrift vom 29.1.29 berichtete Fritz Baade, daß der Sollbetrag dieser Zinsen in Höhe von 100 Mio RM jährlich nie voll eingegangen sei und 1927 nur 95,7 Mio RM gezahlt worden seien (R 43 I /2541 , Bl. 118-186, hier: Bl. 179).

14

Zur Lage der Roggenrentenschuldner berichtete Fritz Baade in einer Denkschrift vom 29.1.29, daß die Landwirte schwer betroffen seien, die eine Fundierung ihrer Betriebsschulden durch Roggenanleihen versucht hatten, „da die Kurse der Roggenpfandbriefe im Frühsommer 1924 teilweise bis auf 1.80 RM für den Roggenzentner heruntergingen. Die Abdeckung eines Betriebsverlustes von 40 000 M erforderte daher die Aufnahme eines Roggendarlehens von 22 000 Zentnern, das heute einen Goldwert von 220 000 GM hat und den Betrieb mit einer jährlichen Zinsleistung von etwa 12 000 M, d. h. 30% des im Jahre 1924 tatsächlich erhaltenen Betrages belastet.“ Selbst ein landwirtschaftlich ordentlich geleiteter Betrieb habe mit einer solchen Fundierung einen Stoß erlitten, „von dem unter den wirtschaftlichen Verhältnissen der letzten Jahre eine Erholung nie wieder möglich geworden ist“ (R 43 I /2541 , Bl. 118-186, hier: Bl. 152).

15

Gemeint ist die „Preußische Zentralgenossenschaftskasse“.

16

„Ihre [Raiffeisenbank] Tätigkeit erlitt eine starke Hemmung, als sich im Jahre 1925 herausstellte, daß nicht genossenschaftliche Geschäfte, die in den ersten Monaten nach der Stabilisierung betrieben worden waren, zu Verlusten geführt hatten, die das Aktienkapital überstiegen. Durch die Intervention der Preußenkasse, die einen bis 1938 unkündbaren Amortisationskredit von 40 Mio RM gewährte, wurde die Raiffeisenbank gestützt. Die unglückliche Geschäftspolitik der ersten Monate fester Währung bewirkten es auch, daß die Zunahme der Einlagen bei der Raiffeisenbank hinter dem Anwachsen dieser Mittel bei den Verbandskassen des Reichsverbands zurückblieb.“ Die Einlagen beim Reichsverband hätten Ende 1927 83% des Vorkriegsbestandes betragen und bei der Raiffeisenbank 73% (= 45,5 Millionen RM). Aus: „Verschuldung und Kreditlage der Landwirtschaft“, S. 57 f., Bd. 12 des zweiten Enquête-Ausschusses.

17

Zur Erklärung im RT am 3. 12. s. RT-Bd. 423, S. 618 . – Das RKab. beschloß am 14. 12., der REM solle am gleichen Tag im RT eine Erklärung zur Erhöhung des Zuckerzolles abgeben, deren Inhalt mit dem RFM zu vereinbaren sei (P. 4 der Tagesordnung). Siehe dazu RT-Bd. 423, S. 796  und RGBl. 1928 I, S. 403 .

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