1.150.7 (bru2p): 7. Vierte Verordnung über den Zahlungsverkehr nach den Bankfeiertagen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

7. Vierte Verordnung über den Zahlungsverkehr nach den Bankfeiertagen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung von Besprechungen, die bei dem Reichsbankpräsidenten wegen weiterer Lockerung des Zahlungsverkehrs stattgefunden hätten. Auf Grund dieser Verhandlungen legte er den Entwurf zu einer Vierten Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vor15, die besonders der Erleichterung der Einlösung von Wechseln dienen solle. Die Banken seien damit einverstanden.

Der Entwurf wurde ohne weitere Erörterung vom Kabinett angenommen16.

Fußnoten

15

Der Entw. ist in den Akten der Rkei nicht vorhanden.

16

S. RGBl. 1931 I, S. 388 .

Extras (Fußzeile):