2.17.2 (vpa1p): Reichshaushaltsplan 1932.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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Reichshaushaltsplan 1932.

Der Reichsfinanzminister trug vor, daß der Reichsrat den dringenden Wunsch geäußert habe, den Entwurf des Reichshaushaltsplans 1932 durchzuberaten31. Er empfehle, diesem Wunsche Rechnung zu tragen und jedenfalls den Versuch zu machen, mit den Reichsratsverhandlungen zu beginnen, in der Erwartung, daß sie schnell zu Ende geführt werden können. Der Reichsrat werde aller Wahrscheinlichkeit nach zu schneller Arbeit bereit sein, da er wisse, daß die Reichsregierung den Etat vor dem 1. Juli in Kraft setzen müsse. Wenn sich im Laufe der Verhandlungen herausstellen sollte, daß eine vollständige Beratung im Reichsrat nicht mehr durchgeführt werden könne, habe die Reichsregierung in jedem Augenblick freie Hand, die Verhandlungen abzubrechen und den Etat durch Notverordnung zu erlassen.

31

Diesen Wunsch hatte der RR schon in den letzten Wochen der vorangegangenen RReg. mehrfach zum Ausdruck gebracht (R 43 I /882 , Bl. 292 ff.). – Mit Schreiben an die Rkei vom 10. 6. erklärte der Vertreter Sachsens beim Reiche, Graf v. Holtzendorff, in diesem Zusammenhang u. a.: Seine Reg. hätte „schwerste Bedenken dagegen“, wenn „der Reichshaushaltsplan der Einzelberatung des Reichsrats entzogen werden sollte. Die Länder kämen hierdurch um eins der bedeutsamsten Rechte, das ihnen die Verfassung gibt. Die Sächsische Regierung muß darauf, daß dieses Recht gewahrt und auch nicht einmalig tatsächlich außer Kraft gesetzt wird, um so mehr Wert legen, als sie nicht davon überzeugt ist, daß bei der Aufstellung des Reichshaushaltsplans allenthalben der gleich strenge Maßstab der Sparsamkeit angelegt ist, nachdem die Länder ihren Etat aufgestellt haben.“ (Abschrift ebd., Bl. 313).

Der Reichswehrminister äußerte gewisse Bedenken dagegen, den Reichsrat mit dem Etat zu befassen. Er befürchte, daß die Reichsratverhandlungen von einem Teil der Länder dazu benutzt werden würden, der Reichsregierung Schwierigkeiten zu bereiten. Im besonderen befürchte er, daß bei der Beratung des Wehretats von Seiten der Preußischen Regierung agitatorische Anträge auf Herabsetzung der Rüstungsausgaben (Panzerkreuzer C)32 gestellt werden würden.[51] Eine Erörterung derartiger Anträge unmittelbar vor den Wahlen werde für die Reichsregierung unerwünscht und unbequem sein.

32

Im Haushaltsplan des RWeMin. (Kap. E 22 Titel 5) war für 1932 eine erste Rate von 4,3 Mio RM für den Ersatzbau C (auf Stapel gelegt am 1.10.32) vorgesehen. Dieser Ersatzbau, das spätere Panzerschiff „Admiral Graf Spee“, sollte nach dem Schiffbauersatzplan I vom 1.4.32 das 1902 vom Stapel gelaufene und seit 1922 als „ersatzpflichtig“ geltende Linienschiff „Braunschweig“ ersetzen. Vgl. dazu Dülffer, Weimar, Hitler und die Marine, S. 181 ff. und 570.

Der Reichskanzler empfahl jedoch, mit den Etatberatungen im Reichsrat zu beginnen im Interesse der Aufrechterhaltung der guten Beziehungen zum Reichsrat. Er empfahl, den Anfang mit denjenigen Einzelplänen zu machen, bei denen es voraussichtlich nicht zu Auseinandersetzungen der vom Reichswehrminister gekennzeichneten Art kommen würde. Das Reichskabinett würde es dann im Verlauf der Verhandlungen immer noch in der Hand haben, die Verhandlungen abzubrechen und den Etat ohne den Reichsrat zu Ende zu bringen. Das Kabinett war hiermit einverstanden33. Daraufhin wurde die Ministerbesprechung abgeschlossen.

33

Zum Ergebnis der Etatberatungen des RR s. Dok. Nr. 38, P. 1; 42.

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