1.27 (vpa2p): Nr. 156 Rede des Reichsernährungsministers auf der Vollversammlung des Bayerischen Landwirtschaftsrats in München am 26. September 1932

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[640] Nr. 156
Rede des Reichsernährungsministers auf der Vollversammlung des Bayerischen Landwirtschaftsrats in München am 26. September 19321

1

Zur Vorberatung der Rede im Kabinett s. Dok. Nr. 149, P. 2; 153, P. 1; 155, P. 2. – Über die Wirkung der Rede Lersner in einem Schreiben an den RK vom 26. 9. aus München u. a.: Alles sei „vortrefflich“ verlaufen. „Gespannteste Aufmerksamkeit, Mäuschenstille, unerwarteter, spontaner stärkster Beifall, was alles hier nur sehr selten der Fall ist. Von Seiten der führenden Landwirtschaftler war einstimmige Zustimmung. Immer wieder antwortete man auf meine Frage: ‚Das ist mehr, als wir erwarten konnten‘. Mehrfach wurde die Ministerrede als ‚Markstein in der Geschichte der Landwirtschaft‘ bezeichnet.“ (R 43 I /2331 , Bl. 54).

R 43 I /1275 , Bl. 165–167 Druck2

2

WTB Nr. 2041 vom 26.9.32.

[Agrarpolitik der Reichsregierung: Einfuhrkontingentierung, Zinssenkung, Vollstreckungsschutz]

Meine Damen und Herren!

Das Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung enthält nur wenige Maßnahmen, die die Landwirtschaft unmittelbar berühren. Es soll der industriellen Arbeitslosigkeit steuern, die unser deutsches Volk in wirtschaftlicher und seelischer Beziehung bis ins Mark getroffen hat. Diese industrielle Arbeitslosigkeit spiegelt sich wieder in mangelnder Kaufkraft der Bevölkerung und ungenügendem Absatz landwirtschaftlicher Produkte. Die Landwirtschaft weiß, daß das Arbeitslosenproblem der Städte in eminenter Weise auch ein agrarisches Problem ist. Es ist leicht, zahlenmäßig nachzuweisen, wie stark der Konsum an Milch, Butter und Käse, an Obst und Gemüse infolge dieser mangelnden Kaufkraft zurückgegangen ist. Insoweit darf man also die Wirkungen des genannten Wirtschaftsprogramms auf die Landwirtschaft nicht unterschätzen; aber allein mit Erhöhung der Kaufkraft des Städters ist die Not der Bauern nicht zu bannen. Unter der Fron untragbarer Zinsen und dem Druck von Schleuderpreisen der Deutschland überschwemmenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Weltmarktes kann der Bauernstand auf die Dauer die Nahrungsfreiheit des deutschen Volkes nicht gewährleisten und die wirtschaftliche Stärke wieder erlangen, die allein es ihm ermöglicht, unsere heimischen Industrieprodukte zu kaufen und damit auch zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit in den Städten beizutragen.

Die Gründe für diese Entwicklung liegen sicherlich zu einem erheblichen Teil in der die ganze Welt heimsuchenden Störung des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage, den ungeheuren Verschiebungen der Kaufkraft von der alten Welt auf die neue.

Das Absinken unserer Veredelungswirtschaft ist aber nicht zuletzt – und das allein kann von uns beeinflußt werden – eine Folge der einseitig auf Förderung der Exportindustrie bedachten Handelspolitik der Nachinflationszeit, die zwecks Steigerung der deutschen Ausfuhr Zugeständnisse anderer Länder auf[641] industriellem Gebiete dadurch erreichte, daß von uns zahlreiche Herabsetzungen landwirtschaftlicher Zölle bewilligt wurden. Die Überflutung des inländischen Marktes mit ausländischen Agrarprodukten war die Folge.

Zunächst führte die Übererzeugung von Getreide in der Welt zu starken Preiseinbrüchen und sehr schnell zu völligem Preisverfall des Getreides auf dem Weltmarkt, wodurch die deutsche Getreideerzeugung sehr bald ernstlich in Frage gestellt wurde. Nach einigen Jahren schwerster Verluste auf diesem Gebiete beseitigte man jedoch die Getreidezollbindungen. Deutschland konnte nunmehr im Gegensatz zu früher in der Brotgetreideversorgung den Eigenbedarf selbst decken und gewann auch in der Futtergetreideversorgung ein früher nicht für möglich gehaltenes Maß von Unabhängigkeit, so daß es jetzt nur noch kleine Spitzenbeträge aus dem Ausland einführen muß. Die deutsche Landwirtschaft hat also den Beweis erbracht, daß sie, geschützt gegen ausländische Überflutung, die Nahrungsmittelversorgung aus eigener Scholle ohne weiteres sicherzustellen vermag.

Leider hat man die gleichen durchgreifenden Maßnahmen wie bei Getreide nicht auch bei der Veredelungswirtschaft, insbesondere bei Vieh und Viehprodukten, bei Gemüse, Obst, getroffen, wie andere Länder das schon lange getan haben. Die Preiszusammenbrüche des Weltmarktes auf diesem Gebiete haben eine große Reihe von Absperrungsmaßnahmen fast aller Länder der Welt hervorgerufen, die den Druck auf den ungeschützten deutschen Markt naturgemäß wesentlich verstärken. Dieser Niedergang unserer Veredelungswirtschaft wiegt umso schwerer, als in Deutschland die Verkaufserlöse für Vieh und Viehprodukte allein etwa das 3½fache der Verkaufserlöse von Getreide und Kartoffeln zusammen ausmachen. Der Landwirtschaft kann daher mit einer vernünftigen Gestaltung der Getreidepreise allein nicht geholfen werden. Dazu kommt, daß weite Gegenden Deutschlands, namentlich im Norden, Nordwesten, Süden und Westen, durch die klimatischen und Bodenverhältnisse auf Viehwirtschaft angewiesen sind und auch immer bleiben werden.

Heute steht der Index für Vieh auf 68 Prozent des Friedenspreises, der Index der landwirtschaftlichen Bedarfsartikel mit Ausnahme der Düngemittel dagegen auf 110, der Bekleidungsgegenstände auf 115, der Soziallasten auf 300 Prozent der Vorkriegszeit. Das sind Zustände, die zum völligen Zusammenbruch des bei weitem größten Zweiges der Landwirtschaft unweigerlich führen müssen, Zustände, die ferner den verzweifelten Versuch der Viehwirte nach sich ziehen, sich wieder auf Getreide umzustellen. Dieser Prozeß hat sich bereits in diesem Jahr fühlbar gemacht. In einem südwestlichen Gebiet ist allein die Anbaufläche für Roggen auf 126 Prozent der Anbaufläche des Vorjahres gestiegen.

Kurz, wir stehen im kommenden Jahr bei einer mittelguten Ernte bereits vor der Gefahr, daß wir eine Überproduktion an Getreide haben, die es nur mit erheblichen Reichszuschüssen möglich macht, die Getreidepreise auf auskömmlichem Niveau zu halten. Das würde zum Zusammenbruch auch dieses Zweiges führen und damit auch ihn ruinieren. Nun gibt es ja immer noch Fanatiker, die glauben, man könne das deutsche Volk auf die Dauer allein aus dem Export erhalten und billige Nahrungsmittel einführen. Ganz abgesehen davon, daß ich die Bedeutung des landgesessenen Bauern für den Staat höher einschätze,[642] fürchte ich, wird man auch sonst unrecht behalten; denn die Entwicklung hat gezeigt, daß wir den Export nicht in der Hand haben. Der Rückgang der Exportwerte von 1929 auf 1932 von 14½ auf 6½ Milliarden Mark spricht eine klare und eindeutige Sprache. Ich schätze die Bedeutung des Exports für weite Zweige unserer Industrie und damit auch für die Behebung der Arbeitslosigkeit sehr hoch ein. Ich wünsche dringend, daß der Export sich kräftigen und steigern möge. Aber diese Rechnung allein auf Kosten der Landwirtschaft aufzustellen, wäre mit den Gefahren des „Reiters auf dem Bodensee“ zu vergleichen, der in diesem Falle wahrscheinlich das andere Ufer nicht erreichen, sondern mitten auf dem See elend ertrinken würde.

Die Reichsregierung ist sich dieser Gefahren bewußt. Sie ist daher entschlossen, zum Schutze einheimischer Produktion die Übereinfuhren vom Ausland, deren wir mit Zöllen nicht Herr werden können, von unseren Grenzen fernzuhalten, und hat beschlossen, die Einfuhr folgender landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu kontingentieren:

verschiedene Sorten Kohl,

Tomaten,

Zwiebeln,

Schnittblumen,

Tafeltrauben,

die wichtigsten Sorten Obst,

Nadelschnittholz und Papierholz,

Schlachtrinder,

Speck und Schmalz,

Butter (vorbehaltlich der besonderen Verhandlungen mit einzelnen Ländern),

Käse,

Karpfen,

Erbsen,

Reisabfälle.

Die Reichsregierung hat für diese Erzeugnisse bereits bestimmte Kontingentsätze festgelegt. Vor deren Veröffentlichung ist sie mit Rücksicht auf die handelspolitische Lage mit den beteiligten Ländern in Verbindung getreten. Dabei ist man auf größtmögliche Beschleunigung bedacht; die Erledigung ist in kürzester Zeit zu erwarten. Sodann wird die Reichsregierung unverzüglich die durch die außerordentlichen Notstände in unserer Landwirtschaft unaufschiebbar gewordenen Anordnungen treffen.

Die mitgeteilte Liste stellt keine lückenlose Kontingentierung dar, wie sie von manchen Seiten der Landwirtschaft gefordert ist. Die Reichsregierung glaubt jedoch, eine Handelspolitik damit einzuleiten, die bei aller Rücksicht auf die Arbeitslosenfrage in der Exportindustrie auch der deutschen Landwirtschaft wieder ihren Platz an der Sonne verschafft. Anfänge sind mit der Kündigung des schwedischen und des jugoslawischen Handelsvertrages bereits gemacht. Die Reichsregierung hat die neuen Maßnahmen nach sehr eingehenden Erwägungen und genauester Prüfung jeder Position der Kontingentsliste beschlossen.[643] Sie ist sich auch darüber klar, daß mancher ausländische Produzent dieser Beschränkung der Einfuhr seiner Ware nach Deutschland nicht mit gemischten, sondern mit ganz ungemischten Gefühlen der Ablehnung gegenüberstehen wird. Es geht aber nicht an, daß z. B. deutsches Gemüse – wie das in zahlreichen Fällen vorgekommen ist – von unseren Gemüsebauern auf den Komposthaufen geworfen werde mußte, weil Auslandsware den Markt derart überschwemmt, daß die Produkte unverkäuflich bleiben; es geht nicht an, daß die Einfuhr tausender von Rindern jede Aufzucht unmöglich macht und damit auf längere Sicht den städtischen Konsumenten schwersten Gefahren aussetzt. Ich gebe bei dieser Gelegenheit der Hoffnung Ausdruck, daß es unseren Nachbarländern gelingen möge, durch Beschränkung ihrer Erzeugnisse das Gleichgewicht ihrer Wirtschaft wiederzufinden. Im Lande mit der größten Weinbaufläche3 noch ein spezielles Wort zum Weinbau. Seine Lage ist infolge der gesunkenen Kaufkraft der Bevölkerung verzweifelt. Auch eine Kontingentierung hätte derzeit nicht geholfen. Die Reichsregierung will aber dem Winzerstand durch eine großzügige Erntefinanzierung und eine den Belangen des Weinbaues Rechnung tragende Regulierung der alten vom Reich gegebenen Winzerkredite helfen.

3

Größte dt. Weinbaufläche deshalb, weil außer den fränkischen zu jener Zeit noch die pfälzischen Weinbaugebiete zu Bayern gehörten.

Von der Seite der Preise allein ist der Landwirtschaft jedoch nicht zu helfen. Vor allem sind es die Zinsen, die dem Landwirt ein nicht mehr tragbares Joch auferlegen.

[…]

Die deutsche Landwirtschaft hat in jedem der letzten drei Jahre 1,2 Milliarden zugesetzt:

60% des Kleinbesitzes,

70% des Mittelbesitzes,

80% des Großbesitzes

haben ihre Zinsen nicht mehr aus ihren Betriebsüberschüssen, sondern aus der Substanz bezahlt. Die Reichsregierung hat sich daher auf dem Gebiet der Hypothekenzinsen zu folgendem Wege entschlossen4: Die von den Landwirten für langfristige Hypotheken zu tragende Zinslast wird um 2%, jedoch nicht unter 4% – auf das Jahr berechnet – erleichtert.

4

In den nachfolgenden Ausführungen gibt der REM einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der erst am 27. 9. erlassenen NotVO betr. „Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Realkredit“ (RGBl. I, S. 480).

Der Landwirt hat diese 2 mal 2, also insgesamt 4%, die er in den nächsten beiden Jahren nicht zu zahlen braucht, bei den Tilgungshypotheken erst am Schlusse der Tilgungsperiode zu entrichten, ohne daß Zins- und Zinseszins dafür berechnet wird. Auch bei den Hypotheken, die keiner Tilgung unterliegen, soll der fortfallende Zinsteil von 2 mal 2 = 4% bei der Rückzahlung des Darlehens beglichen werden, jedoch in voller Höhe nur dann, wenn die Rückzahlung nach etwa 8 Jahren erfolgt. Bei früherer Rückzahlung des Hypothekendarlehens ermäßigt sich der nachträglich zu entrichtende Zinsbetrag nach einer vorgesehenen Staffelung. Bei einer Rückzahlung im Jahre 1937 würden hiernach[644] statt 4% nur 1%, bei einer Rückzahlung 1936 gar nichts über das Kapital hinaus zurückzuzahlen sein.

[…]

Die Zinssenkung erfolgt aber nicht nur beim Real-, sondern auch beim Personalkredit. Sie ist durch die soeben erfolgte Senkung des Reichsbankdiskontsatzes von 5 auf 4% in die Wege geleitet5. Zusätzlich zu dieser Senkung der Zinsbasis für den landwirtschaftlichen Personalkredit wird eine umfassende Reorganisation der Kreditverhältnisse im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen dahin wirken, daß die überhöhten Zinszuschläge, die bei der Kreditversorgung der landwirtschaftlichen Genossenschaften erhoben werden, zum Abbau gelangen.

5

Zur Diskontsenkung (21.9.32) vgl. Anm 5 zu Dok. Nr. 107.

[…]

Außer der Regelung der Zinsen und der Kontingentierung hat der Herr Reichspräsident einem Vorschlage der Reichsregierung zugestimmt, der eine besondere Vergleichsordnung und einen stärkeren Vollstreckungsschutz für Besitzer und auch für Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke vorsieht6.

6

VO des RPräs. vom 27.9.32 (RGBl. I, S. 473 ).

[…]

Es ist vorgesehen, daß für den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, bei dem Aussicht auf einen derartigen Vergleich besteht, beim Amtsgericht ein Vermittlungsverfahren eröffnet wird, in welchem eine geeignete Vermittlungsperson einen Schuldenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner herbeizuführen versucht. Während der auf drei Monate beschränkten Dauer des Verfahrens soll der Schuldner vor Zugriffen auf sein Grundstück in bestimmtem Umfang geschützt werden. Der Schuldenregelungsplan kann mit einer Zweidrittelmehrheit der ungesicherten Gläubiger mit bindender Wirkung auch gegen eine widersprechende Minderheit zur Annahme gelangen. Hypothekengläubiger, deren Forderungen außerhalb der Grenzen liegen, innerhalb deren auf Realisierung noch gerechnet werden kann, werden dabei als ungesicherte Gläubiger behandelt.

Der beklagenswerte außerordentliche Tiefstand der Preise für Vieh, Vieherzeugnisse, Holz und gewisse andere landwirtschaftliche Erzeugnisse macht es den Betrieben, die in der Hauptsache auf den Absatz dieser Erzeugnisse angewiesen sind, in besonderen Notfällen nicht möglich, auch nur die laufenden Annuitäten der ersten Hypothek zu begleichen. Sie würden die Auflage einer pünktlichen Zinszahlung, von der nach der bisherigen Ordnung des Immobiliar-Vollstreckungsschutzes die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens regelmäßig abhängig ist, vielfach nicht erfüllen können und damit der Zwangsversteigerung verfallen. In gleicher Lage sind diejenigen Betriebe, bei denen Unwetter und Viehseuchen zu einem außerordentlichen Rückgang der Betriebserträgnisse geführt haben. Es ist daher in der Notverordnung vorgesehen, daß für diese Betriebe die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung auch dann vorgenommen werden kann, wenn die Nichterfüllung der Verbindlichkeit auf außerordentliche Verluste der Betriebserträgnisse durch Unwetter oder Viehseuchen[645] zurückzuführen ist oder darin ihren Grund hat, daß die Preise der Produkte, auf deren Erzeugung der Betrieb überwiegend gerichtet ist, hinter den allgemeinen Stand der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse seit Ende 1930 außerordentlich zurückgegangen ist.

Unter den gleichen Voraussetzungen soll dem Pächter die Möglichkeit gegeben werden, gegen eine Kündigung des Verpächters das Pachteinigungsamt anzurufen.

[…]

Die dargelegten Maßnahmen hat die Reichsregierung nach genauester Abwägung und in voller Klarheit darüber beschlossen, daß es keine Regelung gibt, die alle Wünsche vollständig erfüllt. Sie kennt auch die zahllosen Einwände, die gemacht werden können, und weiß, daß diese Maßnahmen nur ein Anfang sind und daß ihr weitere große Aufgaben auf dem Gebiete der Sicherstellung ausreichender Nahrung für unsere städtische Bevölkerung bevorstehen.

Insbesondere kennt die Reichsregierung ihre Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Arbeitslosen im Winter nicht zu hungern brauchen. So wird die Fleischverbilligungsaktion wieder in Gang gesetzt werden.

Die Reichsregierung hofft, den Beweis erbracht zu haben, daß sie zwar die friedliche Zusammenarbeit mit den Völkern erstrebt, ihr sogar schwere Opfer bringt, daß sie aber nicht gewillt ist, das deutsche Volk in einen kosmopolitischen Urbrei zu verwandeln, der jede nationale Kraft und jedes herzhafte „Ansich-selbst-Glauben“ des Volkes erstickt. Man spricht in der Großstadt soviel von Börse, Zinsen, von Diskont und Pfandbriefen, man kalkuliert und taxiert, aber man denkt zu wenig daran, daß es im Leben jedes Menschen und jedes Volkes Dinge gibt, die sich nicht zahlenmäßig erfassen lassen. Dazu gehört die Verbundenheit des Menschen mit der Scholle und mit seinem Heimatland, dazu gehört das Gefühl der Ehre und Freiheit.

Sie alle stehen nicht in der Handelsbilanz oder in Staatsbudgets, aber ein Volk, das sie verliert, das den Menschen loslöst von seiner heimatlichen Erde, das verliert auch seine Handelsbilanz und seine Staatsbudgets und wird sie nie mehr erlangen.

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