1.75.3 (bru3p): Genossenschaftsfonds.

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Genossenschaftsfonds.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte die Bestimmung. Die Unterstützung sei den gewerblichen Genossenschaften zugesagt worden. Widerspruch wurde nicht erhoben6.

6

Die Vierte NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31, Vierter Teil, Kapitel IV (RGBl. I, S. 699 , hier S. 715) ermächtigte den RFM, für Zwecke der Rationalisierung des gewerblichen Genossenschaftswesens bis zu 20 MioRM auszugeben. Die Hilfe beschränkte sich allein auf gewerbliche Genossenschaften unter Ausschluß von Konsum-, Baugenossenschaften u.ä. Der Betrag durfte nicht zur Abdeckung von Verlusten verwendet werden (Aufzeichnung in R 43 I /761 , Bl. 354–355).

Zu den Vorschlägen wegen der Änderungen in der Sozialversicherung wurden endgültig keine Bedenken geäußert7.

7

Vgl. Dok. Nr. 586 und Dok. Nr. 594, P. 14.

Bei der Hauszinssteuer8 wünschte der Reichspostminister die Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes, daß es sich um eine Landessteuer handele. Er forderte vor Änderung Benehmen mit den Landesregierungen sowie Heraufsetzung des Abbaus nach 19359.

8

Vgl. Dok. Nr. 582, P. 4.

9

Der Bayerische Gesandte v. Preger protestierte im Auftrag seiner Reg. in seinem Schreiben vom 8.12.31 gegen die beabsichtigte Ablösung bzw. Senkung und Aufhebung der Hauszinssteuer in der geplanten NotVo. Preger führte u.a. aus: „eine Verwirklichung dieser Pläne würde eine geordnete Etatsaufstellung in den Ländern für die nächsten Jahre unmöglich machen und wären ein Vorgriff auf jeden kommenden Finanzausgleich, da die Hauszinssteuer einen wesentlichen Bestandteil des Einnahmeetats der Länder darstellt“. Nach v. Pregers Auffassung konnten derartige Bestimmungen nur nach eingehenden Beratungen mit den Ländern erlassen werden (R 43 I /1453 , Bl. 386).

Der Reichskanzler erklärte dies für unmöglich.

Bei der Abstimmung wurde festgestellt, daß der Reichspostminister gegen die Formulierung gestimmt hat10.

10

Zweiter Teil, Kapitel I der Vierten NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 706). Vgl. auch Dok. Nr. 662, P. 5.

Der Reichsverkehrsminister berichtete über die Senkung der Eisenbahntarife11.

11

Vgl. Dok. Nr. 583, P. 3.

Das Kabinett nahm Kenntnis.

Die Aufhebung des Nachtbackverbots soll mit den zuständigen Reichsministern und dem Reichspreiskommissar besprochen werden12.

12

Vgl. Dok. Nr. 679, P. 2.

Die Entscheidung über die Mineralwassersteuer wurde zurückgestellt13.

13

Vgl. dagegen den Kabinettsbeschluß in Dok. Nr. 586 und die Außerkraftsetzung der Mineralwassersteuer vom 1.1.32–31.12.33 in der Vierten NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31, Vierter Teil, Kapitel III (RGBl. I, S. 699 , hier S. 715).

Das 4 Pfennig-Stück soll ausgeprägt und in Verkehr gebracht werden14.

14

Vgl. Dok. Nr. 577, P. 4 und den Vierten Teil, Kapitel VI der Vierten NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 716). Der RK stimmte am 19.12.31 der Ausprägung von Vierpfennigstücken zu (Schultheß 1931, S. 272). Vgl. auch die Bekanntmachung vom 1.2.32 in RGBl. I, S. 57 . Mit Schreiben vom 17.5.32 berichtete der RFM, daß große Bestände an Vierpfennigstücken mangels Nachfrage in der Rbk lagerten, obwohl von vielen Seiten das Fehlen dieser Münzsorte beklagt werde. Der RFM ersuchte daher die Reichskasse, mit den Gehältern Vierpfennigstücke im Wert von 2 RM auszuzahlen (R 43 I /1252 , Bl. 326).

[2063] Der Reichsverkehrsminister trat dafür ein, daß die Wiederinbetriebstellung von Autos erleichtert würde und forderte eine Änderung der Automobilsteuer15.

15

Die Automobilindustrie forderte anstelle der Pauschalsteuer die Einführung der Kraftstoffsteuer. Die Pauschalsteuer von rund 500 RM je Wagen könnten nur wenige Besitzer bezahlen, dies führe zur Abmeldung von 100 000 Autos und zum Verkauf im Winterhalbjahr, was wiederum den Verkauf der Neuwagen beträchtlich erschwere. 1928 habe es 146 000 Neuzulassungen gegeben, 1929 123 000, 1930 97 000 und 1931 nur noch 67 000 Wagen. Das Aufkommen aus Kraftstoffsteuer und Ausgleichsabgabe würde 300 MioRM gegenüber 200 MioRM aus der Pauschalsteuer ergeben (Aufzeichnung von StS Pünder über eine Besprechung mit Vertretern der Automobilindustrie am 16.12.31, R 43 I /2407 , Bl. 396; Schreiben des Reichsverbandes der Automobilindustrie vom 17.12.31, a.a.O., Bl. 399–401; Aufzeichnung von MinDir. v. Hagenow vom 24.12.31 über eine Unterredung mit Vertretern der Automobilindustrie am 21.1.31, a.a.O., Bl. 408–409). Vgl. auch Dok. Nr. 612, P. 1.

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