1.54.4 (mu22p): 1. Stellungnahme zum Volksbegehren.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

1. Stellungnahme zum Volksbegehren.

Der Reichsminister des Innern führte folgendes aus: Es sei damit zu rechnen, daß die Agitation für das Volksbegehren in leidenschaftlichen Formen mit verleumderischen Behauptungen arbeiten werde. Es sei aber notwendig, jetzt bereits für diesen Fall die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hierzu bedürfe es ausreichender Geldmittel, etwa ½ Million RM. Die in Frage kommenden Fonds seien bereits stark in Anspruch genommen. Er beantrage daher, daß der Reichsminister der Finanzen zur Abwehr der Agitation für das Volksbegehren 350 000 RM außerplanmäßig zur Verfügung stelle. Wieweit diese Summe ausgegeben werde, würde von Art und Umfang der Agitation für das Volksbegehren abhängen19.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich hiermit einverstanden. Die Frage, auf welche Fonds der Betrag verteilt werden solle, wird durch Besprechungen der beteiligten Ministerien geklärt werden. Er brauche die Deckung des Kabinetts und der Regierungsparteien. Widerspruch sei nicht zu erwarten.

[999] Der Reichskanzler hielt es für selbstverständlich, daß dem Antrage des Reichsministers des Innern entsprochen wird. Es sei auch eine moralische Verpflichtung gegen den verstorbenen Reichsminister des Auswärtigen.

Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden, daß der Reichsminister der Finanzen für die Abwehr der Agitation zum Volksbegehren 350 000 RM zur Verfügung stellt20.

Im einzelnen führte der Reichsminister des Innern aus, daß folgende Maßnahmen beabsichtigt seien: a) Rundfunkvorträge durch die Reichsminister und die Minister größerer Länder in diesen Ländern. Er bat, daß sich die Reichsminister für Rundfunkvorträge zur Verfügung stellen. Er beabsichtige in der kommenden Woche den Reigen zu eröffnen. Dann möchten der Reichswirtschaftsminister, dann der Reichsminister für die besetzten Gebiete, dann Minister Schätzel sprechen. Minister Schmitt – Baden – und der württembergische Staatspräsident Bolz hätten sich schon bereit erklärt, einen Rundfunkvortrag zu halten. Ministerpräsident Held habe es in Bayern nicht für nötig gehalten, nachdem der Bauernführer Heim öffentlich erklärt habe, das vom Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren vorgeschriebene Gesetz bedeute für die Kriegsschulden etwa dasselbe wie eine Verordnung, daß die Maul- und Klauenseuche von einem bestimmten Termin an aufzuhören habe21. Es sei dann vorgesehen, daß der Reichskanzler am 28. Oktober im Rundfunk sprechen solle22. Wenn die Agitation für das Volksbegehren es notwendig mache, sollten weiter an jedem Tag durch die Ansager des Rundfunks die Angriffe zurückgewiesen und falsche Behauptungen richtig gestellt werden.

b) Verteilung eines besonderen Aufrufs aller Minister, der in den einzelnen Landesteilen etwa von den örtlichen hervorragenden Persönlichkeiten mitunterzeichnet werde. Besonders auf dem Lande könne dadurch der Auffassung entgegengewirkt werden, daß den Unterzeichnern von Aufrufen für das Volksbegehren keine gleichbedeutsamen Persönlichkeiten als Gegner gegenüberständen.

c) Veröffentlichung von Aufrufen politischer Parteien gegen das Volksbegehren23.

d) Mit dem Preußischen Minister des Innern sei Verbindung aufgenommen, damit dieser alle polizeilichen Kräfte für den Schutz der Versammlungen[1000] und für die Wahrung der Wahlfreiheit bereitstelle. Es bestehe die Gefahr, daß durch die Treiber für das Volksbegehren auf die Landbevölkerung ein übermäßiger Druck ausgeübt würde24.

e) Flugschriften könnten weiter von den großen Interessenvertretungen, wie den Gewerkschaften, dem Windhorst-Bund u. a., verteilt werden. Sie würden auf die großen Massen wirken, wenn sie in Form von Bilderbogen geeignet wären, das Volksbegehren lächerlich zu machen.

f) Die Beamten müßten darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie durch propagandistische Tätigkeit für das Volksbegehren mit der Disziplinarbestimmungen in Widerspruch kämen. Eine Bekanntgabe durch die Regierung sei jedoch nicht zweckmäßig. Komme das Volksbegehren zu Fall, so könne leicht eine Bekanntmachung dieser Art in der Öffentlichkeit als Grund hierfür hingestellt werden. Die Beamtenorganisationen aber könnten ihrerseits entsprechende Warnungen veröffentlichen. Welche Maßnahmen, und in welchem Umfang sie angewendet werden würden, würde von der Art der Agitation der Gegenseite abhängen25.

Der Reichspostminister warnte vor Disziplinarverfahren gegen Beamte wegen Beteiligung an der Agitation für das Volksbegehren. Er habe einen nationalsozialistischen Telegrapheninspektor dieserhalb aus Schlesien versetzt und sei deswegen von nationalsozialistischer Seite scharf angegriffen worden. Dabei sei gefordert worden, das Disziplinarverfahren gegen den Beamten zu eröffnen, damit seine Verfehlung klargestellt würde. Regelmäßig aber sei die Einstellung der Beamten in den Bezirken ziemlich einheitlich, so daß mit einem Freispruch durch das Disziplinargericht gerechnet werden müsse. Es sei besser in solchen Fällen, das Strafverfahren vor dem ordentlichen Gerichte anhängig zu machen.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte sich mit den Vorschlägen des Reichsministers des Innern einverstanden, empfahl aber bei den Beamten Zurückhaltung, da Schwierigkeiten entstehen könnten. Tatsächlich aber könnten Beamte nicht im Amte bleiben, wenn sie für den § 4 des Entwurfs eintreten. Ein Aufruf der Reichsregierung scheine nicht unbedenklich. Er könne als Grund für das Scheitern des Volksbegehrens hingestellt werden. Die Reichsregierung dürfe sich nicht zu stark exponieren. Wegen seiner Rundfunkrede[1001] sei er angegriffen worden26. Es würde ermüden, wenn die Minister hintereinander sprächen. Es sei schwer, diesen Stoff interessant zu gestalten. Sachliche Aufklärung durch den Rundfunk sei dringend geboten. Hierzu bedürfe es einer Persönlichkeit, die über die Reparationsfrage sachlich vollkommen unterrichtet sei. Angriffe und unrichtige Tatsachen müßten sie sofort richtig stellen können.

Auch der Reichsarbeitsminister hielt das Disziplinarverfahren für bedenklich, soweit es vor den Disziplinargerichten ausgetragen wird. Dagegen scheine ihm zweckmäßig, daß der Dienstvorgesetzte mit den Disziplinarstrafen vorgeht, die er selbst verhängen könne. Dann stehe dem Betroffenen nur die Beschwerde an den nächst höheren Dienstvorgesetzten zu.

Der Reichsminister des Innern sagte zu, daß er die Frage eines Aufrufs noch prüfen werde. Er wünsche keinen Beschluß wegen der Rundfunkreden der Minister, sondern bitte nur, sich hierfür bereitzuhalten. Durch die Angriffe würden wohl genug Möglichkeiten geschaffen, die Vorträge abwechslungsreich zu gestalten. Er bat, daß ihm die sachlichen Aufzeichnungen der Referenten zu den in der Öffentlichkeit auftauchenden unrichtigen Behauptungen hinsichtlich der Reparationsfrage übersandt würden.

Das Kabinett war grundsätzlich mit den Vorschlägen des Reichsministers des Innern für die Abwehr der Agitation einverstanden. Die Einzelheiten sollen in Besprechungen der zuständigen Stellen geklärt werden.

Fußnoten

19

MinDir. Zechlin hatte erklärt, er könne für die Verwendung der zu Propagandazwecken von ihm geforderten 250 000 RM (vgl. Dok. Nr. 299) keine detaillierte Aufstellung geben. „Es muß von der ganzen Art des Feldzugs der Hugenberg-Propaganda abhängen, in welcher Weise und durch welche Organisationen man der Propaganda entgegentritt“ (Zechlin an v. Hagenow, 1. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 12-15, hier: Bl. 12-15).

20

Unter Bezug auf diese Ministerbesprechung stellte die Rkei 50 000 RM zur Verfügung (StSRkei an RIM; 8. 10., R 43 I /1889 , Bl. 28, hier: Bl. 28). Aus den zusammenkommenden Mitteln sollten auch die Unkosten der Presseabteilung und der Reichszentrale für Heimatdienst gedeckt werden. Zur Verfügung gestellt würden zunächst nur 35 000 RM der Summe, da unklar sei, wie der RIM die Ausgaben übernehme (a.a.O.). Vom AA wurden gleichfalls 50 000 RM zur Verfügung gestellt – nicht 100 000 RM, wie der RIM am 18. 10. erwartet hatte (24. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 121 f., hier: Bl. 121 f.).

21

Siehe dazu Schultheß 1929, S. 167.

22

Nach anfänglichem Zögern lehnte der RK „definitiv“ ab, im Rundfunk zu sprechen (Vermerk der Rkei vom 22. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 44 f., hier: Bl. 44 f.). Vgl. zu den Rundfunkreden auch Severing, Mein Lebensweg II, S. 222 ff.

23

Eine entsprechende Anregung hatte MinDir. Zechlin am 1. 10. gegeben (Schreiben an v. Hagenow; R 43 I /1889 , Bl. 12-15, hier: Bl. 12-15).

24

Siehe hierzu den Bericht der Reichszentrale für Heimatdienst, Dok. Nr. 319.

25

Zu einer Beschwerde des Reichsausschusses für das Volksbegehren erklärte der RIM, die RReg. werde die verfassungsmäßigen Rechte der Beamten vor unzulässiger Beeinträchtigung bewahren. Doch müßten sich die Beamten bei Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte innerhalb des gebotenen Anstands und der Strafgesetze halten. „Die RReg. ist nicht in der Lage und nicht gewillt, Beamte, die durch Eintreten für diesen § 4 des Volksbegehrens die verfassungsmäßige Grenze überschreiten, vor disziplinarischem Eingreifen der zuständigen Behörden zu schützen“ (Schreiben des RIM v. 14. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 110, hier: Bl. 110). Den obersten Reichsbehörden teilte der RIM mit, er habe für seinen Dienstbereich angeordnet, „daß wenn dennoch ein Beamter für das Volksbegehren eintreten sollte, unter Darlegung der näheren Umstände des Falles sofort auf dem Dienstwege zu berichten ist“ (17. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 115, hier: Bl. 115). Der StSRkei gab das Schreiben den Angehörigen der Rkei zur Kenntnis und zur Beachtung (a.a.O.).

26

Curtius hatte am 5. 9. über die Haager Konferenz im Rundfunk gesprochen; siehe Schultheß 1929, S. 166.

Extras (Fußzeile):