Glossar
Auf dieser Seite finden Sie das Glossar mit Begrifflichkeiten zur Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands, weitere Begriffe und Biographien zum Freien Deutschen
Gewerkschaftsbundes sind auf folgender externer Seite aufgelistet und recherchierbar: Lexikon des FDGB.
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A
- Abteilungsparteiorganisation (APO)
- Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG)
- Apparat des ZK (Zentralkomitees)
B
- Bürgschaften
- Betriebsparteiorganisation (BPO)
- Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK)
- Bezirksleitung (BL)
- Bezirksparteikontrollkommission (BPKK)
- Bezirksparteiorganisation
- Bezirksparteischulen (BPS)
D
- Delegiertenkonferenz
E
- Einsatzleitungen
G
- Generalsekretär/ Erster Sekretär
- Gesamtmitgliederversammlung
- Grundbuch
- Grundorganisation (GO)
I
- Industriekreisleitung (IKL)
K
- Kampfprogramme
- Kleines Sekretariat des Politbüro
- Kreisdelegiertenkonferenz
- Kreisleitung (KL)
- Kreisparteikontrollkommission (KPKK)
- Kreisparteiorganisation
- Kreisparteischulen (KPS)
L
- Landesparteikontrollkommission (LPKK)
- Landesparteiorganisation
- Landesparteischulen
M
- Mitgliederunterlagen
- Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft in der SED
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
O
- Ortsparteiorganisation (OPO)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
P
- Parteigruppe
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteihochschule (PHS)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteikonferenzen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteikontrollkommissionen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteilehrjahr
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteiorganisatoren
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteiprogramm
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteischulen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteisekretär der Grundorganisation
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteistrafen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteitag
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteivorstand (PV)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Parteiwahlen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Politbüro (PB)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Programm der SED
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
R
- Rechenschaftsbericht
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Revisionskommissionen
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
S
- Sekretariat des ZK (Zentralkomitees)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Stadtbezirksparteiorganisation
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Stadtparteiorganisation
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Statut der SED
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
W
- Wohngebietsparteiorganisation (WPO)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
Z
- Zentralkomitee (ZK)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).
- Zentralsekretariat (ZS)
- Kandidat der SED; Kandidatenzeit wurde auf Beschluss der 1. Parteikonferenz 1949 eingeführt. War sie zunächst entsprechend der sozialen Herkunft gestaffelt, legte das Statut von 1963 eine einheitliche Kandidatenzeit von einem Jahr fest. Es galten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für die Parteimitgliedschaft: Nachweis zweier Bürgschaften, individuelle Aufnahme und Beschlussfassung in der Grundorganisation sowie Bestätigung durch die Kreisleitung. Kandidaten besaßen in Parteiversammlungen nur beratende Stimme (Statut der SED 1976, Teil II).
- Aufnahme als Mitglied; erfolgte in der Mitgliederversammlung der Grundorganisation nach bestandener einjähriger Kandidatenzeit. Der Kandidat musste dafür einen Aufnahmeantrag stellen sowie Bürgschaften zweier Parteimitglieder einreichen. Sie trat erst nach Bestätigung durch die Kreisleitung in Kraft (Statut der SED 1976, Teil I).
- Beendigung der Mitgliedschaft; erfolgte durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Das Mitgliedsbuch wurde durch die zuständige Parteileitung eingezogen (Statut der SED 1976, Teil I).