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Grundlagendokumente zur Behandlung polnischer ziviler Arbeitskräfte in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs

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RGBl. 1940, Teil I, S. 556

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Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 8.3.1940 (RGBl. I, S. 555-556)

Zusammen mit dieser Verordnung ergingen am gleichen Tag eine ganze Reihe von Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen, die sich auf alle Gebiete des Arbeits- und Privatlebens der in Deutschland eingesetzten Polinnen und Polen erstreckten und als "Polenerlasse" bekannt geworden sind. Die Pflicht zum Tragen eines bis ins Detail beschriebenen P-Abzeichens an der rechten Brustseite der Kleidung entsprach dem Willen der deutschen Rassepolitik, diesen Teil der Bevölkerung sichtbar zu stigmatisieren und auszugrenzen. Die Demütigung, mit einem Zeichen aus Stoff markiert zu sein, wurde mit der Kennzeichnungspflicht der Juden assoziiert und verstärkte sich dadurch beträchtlich.

 
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung ...

(370 kb)

Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums vom 8.3.1940 (RGBl. 1940, Teil I, S. 555-556)


Bereinigungserlass zur Behandlung polnischer Zivilarbeiter (1943)

(2372 kb)

Zahlreiche Bestimmungen und Sonderbestimmungen zur Behandlung polnischer Arbeitskräfte veranlassten den Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im September 1943, mittels eines Bereinigungserlasses allein sieben zwischen 1940 und 1942 ergangene Erlasse außer Kraft zu setzen und die weiterhin geltenden Bestimmungen zusammenzufassen. Da darin zahlreiche Fragen der ethnischen Abgrenzung behandelt werden, ist der Erlass auch hinsichtlich der Regelungen für Westeuropäer, Ostarbeiter und Balten interessant.