2.33.6 (vsc1p): 6. Einheitspreisgeschäfte.

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[148]6. Einheitspreisgeschäfte.

Die Vorlage einer Verordnung zur Änderung des Dritten Teiles der Notverordnung zum Schutze der Wirtschaft – Rk. 12204 – Ziffer 1 wurde nach dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers angenommen15.

15

Nach der vorangehenden Befassung des RKab. mit der Angelegenheit (Dok. Nr. 24, P. 9) hatte vereinbarungsgemäß eine Aussprache im RWiMin. stattgefunden, über die der RWiM im Anschreiben zur vorliegenden Kabinettsvorlage (vom 20.12.1932) berichtete. Danach hatten sich „sämtliche Landesregierungen, mit Ausnahme der Hessischen Regierung, für eine Ausdehnung der Sperre der Einheitspreisgeschäfte auch auf Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern“ ausgesprochen. Der RWiM empfahl, sich diesem Votum anzuschließen und von weitergehenden Maßnahmen gegen Warenhäuser, warenhausartige Unternehmungen und andere Betriebsformen von Einzelhandelsgroßunternehmungen vorerst abzusehen (R 43 I /2010 , Bl. 265; Vorlage: Bl. 269–271). – Vgl. auch unten P. 11.

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