1.23.3 (bru3p): 2. Bildung weiterer Ausschüsse des Wirtschaftsbeirats.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

2. Bildung weiterer Ausschüsse des Wirtschaftsbeirats.

 

Staatssekretär Dr. Trendelenburg machte weitere Vorschläge wegen Vertretung des Einzelhandels. Er nannte als Sachverständigen Koppel. Diese Interessen müßten stärkere Vertretung finden, weil andernfalls die Gefahr bestände, daß sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Kosten der Zwischenhandelsspanne einigen könnten17.

17
 

Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hatte mit Schreiben vom 24.10.31 die Ernennung eines Vertreters des Einzelhandels im Wirtschaftsbeirat verlangt; der Name des Sachverständigen Koppel war in diesem Schreiben allerdings nicht erwähnt worden (R 43 I /1165 , Bl. 122–124).

Staatssekretär Dr. Heukamp trat dafür ein, daß Geheimrat Dr. Kißler von der Rentenbank-Kreditanstalt sowie ein Konsumentenvertreter in die Liste der Sachverständigen aufgenommen würden.

Auch der Reichsarbeitsminister hielt eine Erweiterung der Liste für erforderlich, insbesondere durch Arbeitnehmer, die in Tariffragen sachverständig seien. Er schlug vor, den Geschäftsführer des Gesamtverbandes deutscher Angestellten-Gewerkschaften Hegewald in den zweiten Ausschuß zu nehmen18.

18

Der RArbM hatte den Geschäftsführer des Gesamtverbandes Dt. Angestellten-Gewerkschaften Max Hegewald anstelle eines anderen, inzwischen erkrankten vorgesehenen Mitglieds des Wirtschaftsbeirats vorgeschlagen (Vermerk des StS Pünder vom 19.10.31, R 43 I /1165 , Bl. 67). Auf Intervention mehrerer Angestelltenverbände wurde Hegewald in den Wirtschaftsbeirat berufen (Schreiben des Deutsch-Nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes vom 29.10.31, R 43 I /1165 , Bl. 184 sowie Schreiben des Gesamtverbandes Deutscher Angestellten-Gewerkschaften vom 30.10.31, a.a.O., Bl. 185; Berufung Hegewalds durch den RPräs. vom 5.11.31, a.a.O., Bl. 202).

Der Reichsminister der Justiz regte an, auch Geheimrat Fritz Hartmann von der Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken zuzuziehen.

Der Reichskanzler erklärte, es sei erforderlich, nur zwei Ausschüsse zu bilden. Aus dem ersten könnten einige Herren ausgeschieden werden, die mit Sachverständigen die Frage der Handelsspannen bearbeiten sollten. Er stellte fest, daß das Kabinett grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Sachverständigen einverstanden[1907] ist, und daß eine Liste der Sachverständigen aufgestellt werden soll. Weitere Beschlußfassung wurde vorbehalten19.

19

Siehe Dok. Nr. 541, P. 3.

Extras (Fußzeile):