1.108.4 (str2p): 4. Zahlungen an die bayerische Landespolizei.

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4. Zahlungen an die bayerische Landespolizei.

Der Reichskanzler erbat die Stellungnahme des Ministeriums zu der Frage, ob die Zahlungen an die bayerische Landespolizei, deren Einstellung der bisherige Reichsminister des Innern angeordnet habe, wieder fortgesetzt werden könnten20. Bei der durchaus loyalen Haltung der Landespolizei an der thüringischen Grenze, sowie auch mit Rücksicht auf die jetzige Einstellung der 7. Devision, welche sich als vollkommen im Verbande der Reichswehr befindlich betrachte und täglich ihre vorschriftsmäßigen Meldungen an den Reichswehrminister erstatte, halte er es für politisch richtig, diese Entspannung zu fördern, indem man die Zahlung an die Landespolizei wieder fortsetze.

20

S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 214.

Nachdem der Reichswehrminister Bedenken gegen diese Maßnahmen ausgesprochen21, der Reichsernährungsminister dagegen sich dafür erklärt hatte, stellte der Reichskanzler fest, daß das Ministerium den Vorschlägen zustimme.

21

Zur Haltung der DDP gegenüber Bayern s. Dok. Nr. 228.

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