1.90.1 (bru3p): I. Reichsbahn und Reparationen.

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[2100]I. Reichsbahn und Reparationen.

Erörtert wurden die Telegramme aus Basel Nr. 28 und 29, betreffend die Behandlung der Reichsbahn im Bericht der Sachverständigen1. Aufgrund der sehr eingehenden Aussprache wurde beschlossen, daß der Reichskanzler selbst mit der deutschen Abordnung in Basel fernmündlich verhandeln solle in dem Sinne, daß die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft mit den Lösungsvorschlägen des Sonderausschusses möglichst wenig in Verbindung gebracht wird. Dabei soll zum Ausdruck gebracht werden, daß die Vermischung ökonomischer und politischer Gesichtspunkte in den früheren Sachverständigenkonferenzen großen Schaden getan hat, weil vieles, was aus politischen Gründen in die Gutachten hineingeschrieben worden ist, nachträglich bei den Besprechungen der Staatsminister so gewertet worden ist, als ob es das Ergebnis ökonomischer Erkenntnis wäre2.

1

Die Heranziehung der RB-Gewinne für dt. Reparationsleistungen ging auf Vorschläge der Sachverständigen Bindschedler und Layton zurück. Die RB sollte Obligationen oder Aktien im Nominalwert von 10–11 Mrd. RM ausgeben, die lediglich auf Beteiligung am Reingewinn abgestellt sein sollten. Die äußerste Belastung des Reichs für Reparationszwecke wurde auf 500–600 MioRM beschränkt. Die deutschen Sachverständigen hatten den Plan abgelehnt (Telegramm Krosigks und Bergers an RFMin. vom 15.12.31 in Abschrift in R 43 I /332 , Bl. 186–189). In den Telegrammen Nr. 28 und 29 vom 15.12.31 hatte Melchior dem RFMin. die internen Besprechungen über den Bindschedler-Layton-Plan referiert (R 43 I /332 , Bl. 190–193).

2

Vgl. das Telegramm StS Schäffers an MinDir. Schwerin v. Krosigk vom 16.12.31, in dem es hieß: „Aus ökonomischen Gründen muß sowohl für den Wiederaufstieg der deutschen Wirtschaft als für die Gesundung der Weltwirtschaft jede Reparationszahlung Deutschlands als schädlich angesehen werden. Es ist aber wichtig, daß dieses Mal die Sachverständigen sich auf ökonomische Erwägungen beschränken und alles, was eine politische Abbiegung des ökonomischen Standpunkts enthalten kann, vermeiden. Die Vermischung ökonomischer und politischer Gesichtspunkte in früheren Sachverständigenkonferenzen hat großen Schaden getan, weil Vieles, was aus politischen Gründen in die Gutachten hineingeschrieben worden ist, nachträglich bei den Besprechungen der Staatsmänner so gewertet worden ist, als ob es das Ergebnis ökonomischer Erkenntnis wäre. Aus diesem Grunde erscheint es uns besser, uns auf das zu beschränken, was ökonomisch vertreten werden kann und zu vermeiden, irgendeine Summe oder eine Beteiligung als mögliche Reparationslösung zu bezeichnen“ (Abschrift in R 43 I /322 , Bl. 196). Zum Fortgang der Beratungen über die Basler Verhandlungen siehe Dok. Nr. 611.

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