2.103.5 (ma11p): 6. Dritte Steuernotverordnung.

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6. Dritte Steuernotverordnung.

Der Reichsminister der Justiz berichtete über die Verhandlungen des Reichstagsausschusses5 und empfahl insbesondere, dem Wunsche nachzugeben, den Aufwertungssatz von 10 auf 15% zu erhöhen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die wesentlichen Änderungen der steuerlichen Bestimmungen und äußerte sich dahin, daß im wesentlichen nur noch die Frage der Inflationssteuern einer Entscheidung bedürfe. Die Frage, die Inflationssteuern in die Verordnung aufzunehmen, sei eine politische Frage, nicht so sehr eine steuerliche. Um den verschiedenen Bedenken, die gegen die Aufnahme der Inflationssteuern bestünden, Rechnung zu tragen, sei vielleicht zu erwägen, ob man sich nicht mit einer Regierungserklärung begnügen solle, die zum Ausdruck bringe, daß die Frage der Besteuerung von Inflationsgewinnen eingehend untersucht werde.

[361] Ministerialrat Quassowski wandte sich im Auftrage des Reichsernährungsministers gegen den Aufwertungssatz von 15% und bat, es bei 10% zu belassen.

Der Reichswirtschaftsminister glaubte ebenfalls, daß 15% nur schwer tragbar seien; den Vorschlag des Reichsministers der Finanzen hinsichtlich der Inflationssteuern hielt er für erwägenswert.

Das Kabinett beschloß

1.

mit 5 gegen 3 Stimmen, den Aufwertungssatz von 15%,

2.

einstimmig, die Inflationssteuern in den Entwurf aufzunehmen,

3.

mit 8 Stimmen bei einer Stimmenthaltung, die Verordnung zu erlassen unter Berücksichtigung der gefaßten Beschlüsse und der vom Reichsminister der Justiz und dem Reichsminister der Finanzen vorgetragenen Änderungen6.

Fußnoten

5

Vgl. Dok. Nr. 97.

6

Einen Tag vor Ablauf des Ermächtigungsgesetzes, am 14. 2., wird die Dritte Steuer-NotVO auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen (RGBl. I, S. 74–90). Zur Entstehung und zum Inhalt der VO, besonders unter dem Gesichtspunkt der Aufwertungsfrage, s. den im RFMin. verfaßten „Referentenentwurf einer Denkschrift über die Aufwertung“, der im Januar 1925 dem Aufwertungsausschuß des RT vorgelegt und als Sonderbeilage zu Heft 4 der Dt. Juristenzeitung 1925 veröffentlicht wird. Eingehende Darstellung der VO auch bei Netzband u. Widmaier, Währungs- und Finanzpolitik der Ära Luther, S. 188 ff.

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