2.127.1 (ma11p): [Parlamentarische Lage.]

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[Parlamentarische Lage1.]

Der Reichskanzler Man müsse über die weitere Entwicklung der Situation sprechen. Die Regierung habe den Standpunkt angenommen, daß ihre Verordnungen ein gemeinsames Ziel hätten. Deshalb sei es im allgemeinen nicht angängig, die Einzelheiten in einer Spezialdebatte zu erörtern, die Generaldiskussion müsse genügen. Dann sollte eine Klärung durch Besprechung mit den Parteien eintreten. Diesen Standpunkt habe die Regierung festgehalten. Es dürfe keine Unsicherheit in die Lage gebracht werden, das würde aber der Fall sein, wenn der ganze Komplex von Verordnungen aufgerührt würde.

Abg. Müller-Franken: Wie denke sich die Regierung das Ende der Debatte? Die Fraktion habe zu dem Antrag der Deutschen Volkspartei2 noch keine Stellung genommen. Sie halte aber eine Wahl etwa am 18. oder 25. Mai wegen[422] der französischen Wahlen für das nützlichste. Als Partei sei der Sozialdemokratie der Termin gleichgültig.

Der Reichskanzler Die Regierung dränge nicht auf Auflösung. Aber nach Lage der Sache bestehe Gefahr, daß sie sich nicht umgehen lasse. Zum Antrag der Volkspartei bemerke er, daß die Möglichkeit einer weiteren Hinausschiebung der französischen Wahlen vorläge.

Die Regierung sei jedenfalls gegen eine Spezialdebatte.

Abg. Müller-Franken: Der Reichstagspräsident Löbe habe von der Möglichkeit gesprochen, die gestellten Anträge gruppenweise begründen zu lassen.

Auch wenn der Antrag der Deutschen Volkspartei angenommen würde, so sei eine Einigung darüber nötig, auf welche Weise Schluß der Debatte herbeigeführt und die gestellten Anträge erledigt würden.

Der Reichskanzler Eine Verweisung der Anträge an die Ausschüsse sei jedenfalls für die Regierung unmöglich.

Abg. Müller-Franken fragt, ob die Regierung hierbei und ferner dabei bleibe, daß eine Änderung wesentlicher Verordnungen nicht eintreten dürfe.

Der Reichskanzler bejaht diese Frage, insbesondere erklärt er eine Änderung der dritten Steuernotverordnung für untragbar.

Abg. Müller-Franken ist dafür, daß die Anträge von den betreffenden Parteien wenigstens begründet werden.

ReichsarbeitsministerBrauns: Bei dieser Handhabung käme die Partei, die keine Anträge gestellt hätte, in eine schwierige Lage, weil sie allein dann nicht mehr zu Worte käme.

Abg. Wels: Die Minister selbst seien doch auf Spezialfragen eingegangen.

ReichsarbeitsministerBrauns: Die Parteien hätten durch ihre zweite und evtl. dritte Rednergarnitur gleichfalls die Möglichkeit, auf Spezialfragen einzugehen.

Der Reichskanzler ist gleichfalls der Ansicht, daß bei einer solchen Handhabung, wie Abg. Müller sie sich denke, die Parteien, die keine Anträge gestellt hätten, in eine schwierige Lage kämen.

Reichsminister Dr. Luther weist darauf hin, daß jede Erschütterung der 3. Steuernotverordnung die Währung umwerfen könnte.

Der Reichskanzler betont nochmals, daß die Regierung hier unter allen Umständen an ihrer Auffassung festhalte.

Abg. Wels betont nochmals die Bedeutung davon, daß die deutschen Wahlen nach den französischen stattfänden.

Der Reichskanzler Die Regierung habe noch keinen Termin für die Wahl in Aussicht genommen.

Abg. Müller-Franken erklärt, daß die Fraktion nunmehr zu diesen Mitteilungen Stellung nehmen müsse.

Fußnoten

1

Vgl. zum folgenden Dok. Nr. 125, P. 2.

2

Vgl. dazu Dok. Nr. 124.

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