2.79.2 (ma11p): 2. Richtlinien für den Besuch des Sachverständigenausschusses.

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[299]2. Richtlinien für den Besuch des Sachverständigenausschusses5.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete, daß die von den Ressorts aufgeworfenen und in der Besprechung vom 27. d. Mts. durchberatenen Richtlinien allgemeine Zustimmung gefunden hätten. Auch die Vertretungen von Handel, Industrie, der Banken und Gewerkschaften hätten den in den Richtlinien niedergelegten Grundsätzen zugestimmt6. Allerdings sei innerhalb des Reichsverbandes der Deutschen Industrie von der Gruppe Stinnes, Vögler, Silverberg eine etwas abweichende Auffassung geäußert worden, und der Reichsverband habe daher gebeten, vom Herrn Reichskanzler zum Vortrag dieser Auffassung empfangen zu werden. In Behinderung des Herrn Reichskanzlers werde er, der Reichsminister der Finanzen, am Abend noch mit den Herren Rücksprache nehmen.

Im übrigen sei noch eine Darstellung über die Lage an Rhein und Ruhr vorbereitet, um dem Ausschuß überreicht zu werden7. Der Grundgedanke, der hierin zum Ausdruck komme und der auch die allgemeine Reparationspolitik der Reichsregierung darstelle, sei der Übergang von den Poincaréschen Spezialpfändern zu gewissen Generalpfändern des Reiches.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über die Verhandlungen innerhalb des Reichsverbandes der deutschen Industrie, an denen sein Vertreter teilgenommen habe. Es seien hierbei von seiten der vorerwähnten Gruppe starke Angriffe gegen die Reichsregierung erfolgt. Der Minister Ritter und der Botschaftsrat von Hoesch hätten darauf in seinem, des Ministers Auftrage Herrn Stinnes um Mitteilung seines Reparationsplanes gebeten. Hierbei habe sich wenig Positives ergeben; der Gedanke der Stinnesgruppe laufe im wesentlichen auf eine Fortsetzung der Micum-Verträge unter Zuhilfenahme einer internationalen Anleihe hinaus8.

[300] Dieser Gedanke sei unbedingt zu verurteilen, denn er nehme den gegenwärtigen Zustand an der Ruhr zum Ausgangspunkt und bedeute hierdurch gewissermaßen eine Anerkennung des französisch-belgischen Regimes in seiner heutigen Gestalt. Er stehe somit im unmittelbaren Widerspruch zu der Generalpfandidee der Reichsregierung und bedeute eine Sabotierung dieser Idee und somit auch der Arbeiten des Sachverständigenausschusses, der nach den vorliegenden Orientierungen ebenfalls eine Lösung im Sinne des Generalpfandgedankens anstrebe. Er halte es daher für erforderlich, die Gedankengänge der Stinnes-Gruppe seitens der Reichsregierung zurückzuweisen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett der vom Reichsminister des Auswärtigen vorgetragenen Auffassung zustimme.

Auf Einladung des Reichskanzlers erstattete hierauf Staatssekretär a. D. Bergmann ausführlichen Bericht über seine Eindrücke aus den Besprechungen mit dem Ausschuß in Paris und über die Richtung, in welcher nach seiner Auffassung die Arbeiten des Ausschusses sich entwickeln würden. Wegen des näheren Inhalts dieser Berichterstattung siehe Anlage9.

Fußnoten

5

S. Dok. Nr. 72.

6

Aufzeichnungen über diese Besprechungen konnten in den Akten der Rkei nicht ermittelt werden.

7

Gemeint ist wohl die im RMinbesGeb. gefertigte und am 28. 1. den RM und der Rkei übersandte Denkschrift „Überblick über die widerrechtlichen Maßnahmen der Franzosen und Belgier im Rhein- und Ruhrgebiet“ (R 43 I /191 , Bl. 187-205). Am 11. 2. teilt der RFM (i. A. Kastl) dem RMbesGeb. mit, daß er die Denkschrift in der vorliegenden Form zur Übergabe an einzelne Mitglieder der Sachverständigenausschüsse für nicht geeignet halte (R 43 I /191 , Bl. 247 f.). Anscheinend unterbleibt die Überreichung der Denkschrift daraufhin. Sie wird in überarbeiteter Form als Broschüre veröffentlicht unter dem Titel „Die rechtswidrigen Maßnahmen der Franzosen an Rhein und Ruhr“, hrsg. vom Rheinischen Beobachter, Potsdam 1924. Den all. Sachverständigen übergeben wird dagegen die vom RFMin. zusammengestellte Denkschrift „Material für ein Studium von Deutschlands Wirtschaft, Währung und Finanzen“, Berlin 1924.

8

Am 11. 1. meldete die DAZ, Stinnes habe gegenüber einem Berichterstatter des Journal des Débats seine Gedanken zur Regelung der Reparationsfrage entwickelt: Die Ruhrindustrie könne nicht länger anstelle des Reichs die Lasten der Micumverträge tragen. Bevor sie am 15. 4. abliefen, müsse ein vernünftiges Reparationsabkommen geschlossen werden. Dabei sei davon auszugehen, daß Deutschland die Reparationsverpflichtung größtenteils nur in Form von Sachlieferungen erfüllen könne. Frankreich, Belgien und Italien brauchten hauptsächlich Kohle, Koks und chemische Erzeugnisse. Über Umfang und Wert der jährlichen Lieferungen müßten sich zunächst die Regierungen einigen. Die Verträge zur Durchführung der Lieferungen sollten dagegen unmittelbar zwischen der dt. Industrie und den Industrien der empfangsberechtigten Länder abgeschlossen werden. Der Gegenwert der Leistungen müsse den dt. Industriellen von der RReg. ersetzt werden. Eine solche Regelung würde der Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich und dem Frieden dienen.

9

Ein Bericht Bergmanns konnte weder in der Anlage zu diesem Protokoll noch in den sonstigen Akten der Rkei ermittelt werden.

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