zur Hauptnavigation zum Servicemenü direkt zum Inhalt
Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Haftanstalten und Straflager der Justiz (Deutsches Reich)
Justizhaftstätte, gehörte zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln.