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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Polizeihaftlager und Polizeigefängnisse (nur besetzte Gebiete)
Die von SS oder SD errichteten Polenlager auf dem Gebiet Oberschlesiens dienten als Haftstätten für eine zeitlich unbegrente Haft derjenigen Polen, die ihres Eigentums beraubt und aus ihren Häusern vertrieben wurden. In den Polenlagern wurden sie entweder in unmittelbarer Lagernähe oder in der deutschen Industrie als Zwangsarbeiter eingesetzt.