1.63.5 (bru3p): 5. Devisenbewirtschaftung.

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5. Devisenbewirtschaftung.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß der Erfolg der Verordnung wegen der Überwachung des Eingangs der Exportdevisen noch nicht angegeben werden könne14.

Bei der Kapitalbewegung zeige sich die Überzahl der Devisenbanken. Sie müßten konzentriert und schärfer überwacht werden als bisher. Voraussichtlich werde in jede Devisenbank ein Beamter der Reichsbank delegiert werden müssen, der bei[2029] allen Entscheidungen über die Devisenfrage mitzuwirken hätte. Bis jetzt würde ein Teil der getroffenen Bestimmungen noch nicht ausreichend gewissenhaft ausgeführt. Zur engeren Gestaltung der Zusammenarbeit von Reichsregierung und Reichsbank werde es notwendig sein, einen Devisenkommissar zu bestellen. Dann werde auch die Bewirtschaftung der Exportdevisen leichter sein.

Der Reichsbankpräsident stimmte einer gewissen Verminderung der Devisenbanken zu.

In einer Ressortbesprechung mit dem Reichswirtschaftsministerium soll diese Frage, und die des Devisenkommissars, weiter geklärt werden.

Dem Gesetzentwurf des Reichsministers der Justiz gegen Verschleuderung von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren gegenüber äußerte der Reichsminister der Finanzen erhebliche grundsätzliche Bedenken.

Der Reichskanzler hielt eine straffere Handhabung der Devisenzuteilung für die Einfuhr für dringend geboten. Bei dem Absinken der ausländischen Valuten werde in absehbarer Zeit notwendig sein, besondere Zuschläge zu den Zöllen zu erheben, wie es in anderen Ländern bereits geschehe. Diese Fragen und die der Stillehaltung, sollen am Dienstag, dem 1. Dezember 1931 nachmittags in einer Chefbesprechung behandelt werden15.

Am Mittwoch, den 2. Dezember wird sich das Reichskabinett mit der Hauszinssteuer, der Wohnungszwangswirtschaft und der Frage eines vorzeitigen Kündigungsrechts befassen16.

Am Donnerstag, dem 3. Dezember sollen im Reichskabinett konkrete Vorschläge des Reichswirtschaftsministers und des Reichsarbeitsministers über die Senkung von Löhnen, Gehältern, gebundenen Warenpreisen und Preisen von Markenartikeln behandelt werden17.

Zur Frage, ob bei einem höheren Werte der Mark die steuerfreie Grenze herabgesetzt werden müsse, nahm der Reichskanzler verneinend Stellung. Die Verwaltungskosten wären höher als das zu erwartende Aufkommen.

Zur Frage der Herabsetzung der Leistungen aus Leibrentenverträgen und auch Herabsetzung der Pfändungsgrenze sollen die zuständigen Ressorts Stellung nehmen.

Fußnoten

14

Vgl. Dok. Nr. 557, Anm. 1.

15

Vgl. Dok. Nr. 579.

16

Vgl. Dok. Nr. 582, P. 4.

17

Vgl. Dok. Nr. 583, P. 5. Auf Wunsch des Rkab. übersandte StS Pünder am 1.12.31 einen Terminplan für die Beratung der einzelnen Bestimmungen der Vierten Vo. des RPräs. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 2. 12.–5.12.31 (Entw. des Anschreibens und Durchschrift des Terminplans in R 43 I /2375 , S. 425–429).

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