1.138.1 (mu22p): Kassenkredit des Reichs.

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Kassenkredit des Reichs.

Der Reichskanzler knüpfte an die Besprechung in der Vormittagssitzung an und berichtete über seine in der Zwischenzeit mit Beteiligung von Staatssekretär Dr. Pünder geführten Verhandlungen mit dem Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht2. Er erklärte, daß er die Situation mit Dr. Schacht durchgesprochen und ihm nahegelegt habe, sich mit einer feierlichen schriftlichen Verpflichtungserklärung der Koalitionsparteien, in der diese sich zur Bildung eines Schuldentilgungsfonds im Rechnungsjahr 1930 verpflichten, einverstanden zu erklären. Dr. Schacht habe jedoch eine derartige Erklärung nicht für ausreichend[1291] gehalten und darauf bestanden, daß noch vor der Weihnachtspause des Reichstages ein Schuldentilgungsgesetz verabschiedet werde. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes sei wie folgt formuliert worden:

2

Siehe Dok. Nr. 392 und 393.

Im Reichshaushaltsplan 1930 ist ein Tilgungsfonds zur Abdeckung der schwebenden Schuld des Deutschen Reichs einzustellen. Dieser Tilgungsfonds muß bis Ende des Haushaltsjahres die Höhe von 500 Millionen erreichen. Der Fonds ist etwa zur Hälfte aus Steuern und zur anderen Hälfte aus Einsparungen bei den Ausgaben zu speisen. Dr. Schacht habe erklärt, daß er, wenn diese Formel von den 5 Koalitionsparteien unterzeichnet werde, noch am gleichen Tage seine Bemühungen um das Zustandekommen der notwendigen Reichsanleihe beginnen wolle. Er habe auch keinen Zweifel daran, daß ihm die Beschaffung der erforderlichen Gelder gelingen werde. Ein Versuch, die Schuldentilgungssumme von 500 auf 400 Millionen zu ermäßigen, sei zwar gescheitert; er habe aber das Empfinden, daß Schacht sich letzten Endes auch mit einer geringeren Summe abfinden werde. Auf Grund der nachfolgenden Aussprache einigte sich das Kabinett auf folgende Formulierung für den Inhalt des den Koalitionsparteien vorzulegenden Gesetzentwurfs:

„Bei der Aufstellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan 1929 und des Haushaltsplans 1930 ist ein Tilgungsfonds zur Abdeckung der schwebenden Schuld des Deutschen Reichs einzustellen, der spätestens bis Ende des Rechnungsjahres 1930 den Betrag von 450 Millionen zu erreichen hat. Der Fonds ist aus Steuern und aus Einsparungen bei den Ausgaben zu speisen3.“

3

In einem Telefongespräch im Anschluß an diese Ministerbesprechung stimmte Schacht der Formulierung des GesEntw. zu (Pünders Tagebucheintragung vom 20.12.29; Politik in der Rkei, S. 36).

Der Reichskanzler teilte noch mit, daß er die Parteiführer auf nachmittag 3 Uhr zusammenberufen habe4.

4

Siehe Dok. Nr. 395.

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