1.145.8 (mu22p): VII. Ausstellung der Einzelkupons.

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VII. Ausstellung der Einzelkupons13.

13

Diese Kupons stellten die Bescheinigung der deutschen Zahlungsverpflichtung dar (Bericht Bergers und Rondes vom 13.11.29; R 43 I /671 , Bl. 74-87, hier: Bl. 74-87).

Formaler Punkt. Die rechnerische Ausfüllung der einzelnen Kupons erfolgt durch die Reichsschuldenverwaltung. Auf deutscher Seite besteht ein Interesse daran, die im Brüsseler-Schlußprotokoll vorgesehene sachliche Verhandlung zwischen dem Organisationskomitee der BIZ und der Reichsschuldenverwaltung gegenstandslos zu machen, damit die Gegenseite nicht Gelegenheit hat, neue materielle Punkte in die Debatte zu werfen.

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