1.64.1 (mu22p): Stellungnahme zum Young-Plan.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Stellungnahme zum Young-Plan.

Nach dem Abschluß der Verhandlungen der Sachverständigen-Konferenz steht Deutschland vor der Frage, ob es die in dem Pariser Gutachten vorgeschlagenen Zahlungsverpflichtungen übernehmen soll.

In dieser Entscheidungsstunde ist es Pflicht, sich die Entwicklung des sogenannten „Reparationsproblems“ klar vor Augen zu halten: Die Vorfriedensverhandlungen im Herbst 1918 führten zur Anerkennung der Wilsonschen 14 Punkte, in denen als Bedingung des zukünftigen Friedens ausdrücklich ausgesprochen worden war: „Keine Annektionen, keine Kontributionen, keine Strafsanktionen.“ Unter offenem Bruch dieses Vorfriedensvertrages zwang man das deutsche Volk unter das Versailler Diktat, in dem auf Grund der lügenhaften[1041] Behauptung von der deutschen Schuld am Kriege die Verpflichtung Deutschlands zur Wiedergutmachung „aller Verluste und Schäden“ festgelegt ist. Auf dieser angeblichen „Rechtsgrundlage“ beruht auch der neueste, die Reparationslasten regelnde Plan der Pariser Sachverständigen.

Die Behauptung von der deutschen Schuld am Kriege ist durch die wissenschaftliche Arbeit in- und ausländischer Forscher während des letzten Jahrzehnts als politische Zwecklüge entlarvt worden. Auch die Unterzeichnung des Artikels 231 des Diktates durch die deutsche Friedensdelegation kann diesen wissenschaftlichen Feststellungen gegenüber nichts besagen, da das uns unter Vernichtungsdrohungen abgepreßte Geständnis keinerlei Rechtskraft hat und haben kann.

Mit der Aufdeckung der Schuldlüge bricht der Versailler Vertrag in sich zusammen. Das ist vor allem von führenden Staatsmännern der Entente ausgesprochen worden.

Lloyd George erklärte am 3. März 1921 auf der Londoner Konferenz: „Für die Alliierten ist die deutsche Schuld am Kriege grundlegend; sie bildet das Fundament, auf dem der Versailler Vertrag aufgebaut ist. Sollte dieses Schuldbekenntnis abgelehnt oder aufgegeben werden, so ist der Vertrag hinfällig.“

Poincaré betonte am 27. September 1920 in „Temps“:

„In der Tat, wenn es nicht die Zentralmächte gewesen sind, die den Krieg verursacht haben, warum sollten dann gerade sie verurteilt sein, den Schaden zu bezahlen? Aus einer geteilten Verantwortlichkeit folgt notwendig und gerechterweise auch eine Aufteilung der Kosten.“

Es ist erwiesen, daß Deutschland nicht die Verantwortung für den Ausbruch des Krieges trägt. Damit entfällt das Recht der Feindsmächte von uns weitere Lasten zu fordern.

Die Lasten, die uns in dem neuen Sachverständigenplan auferlegt sind, übersteigen aber die in den rechtswidrigen, uns nicht mehr bindenden Bestimmungen des Versailler Diktates festgelegten Verpflichtungen bei weitem.

Nach dem Versailler Diktat obliegt uns der Ersatz der Schäden, die den Zivilbevölkerungen der Feindstaaten durch den Krieg erwachsen sind, und der Ersatz der Pensionen und Renten der feindlichen Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen. Unsere Zahlungsverpflichtung endet nach dem Diktat am 30. April 1951. Der Young-Plan verpflichtet uns – über diese Vorschriften weit hinausgehend – auch zur Tilgung der Kriegsschulden der alliierten Mächte bei ihren Gläubigern. Er will das deutsche Volk bis zum Jahr 1988 in das Joch der Fronarbeit zwingen.

Die deutsche Jugend ist nicht gewillt, ihrerseits dieser Verknechtung von Generationen zuzustimmen. Keiner der heute verantwortlichen Männer wird das Ende der Knechtschaft erleben. Nur wer von uns Jüngeren noch das biblische Alter gewinnt, darf hoffen, den Tag der Freiheit zu schauen. Erst die noch Ungeborenen werden am Ende ihres Lebens nicht mehr Tribut zu zahlen haben.

Die deutsche Jugend richtet an die verantwortlichen Stellen im Reich, den Reichspräsidenten, die Regierung und den Reichstag die Mahnung, bei den Entscheidungen[1042] der kommenden Zeit die Stimmen derer zu hören, denen die Durchführung der im Young-Plan vorgesehenen Verpflichtungen in erster Linie obliegen, die am schwersten an der Last der Reparationen zu tragen haben würden. Wir2 fordern von der Regierung die Wahrung unseres Rechtes, des heiligen Rechtes ‹unserer ungeborenen Brüder und Schwestern, des Rechtes unserer Kinder!›3 Sie und uns in die Tributknechtschaft zu verkaufen, steht der heute handelnden Generation nicht zu.

2

In der Vorlage ist der Satz gesperrt und vom RK angestrichen.

3

Vom RK unterstrichen.

Sollte aber unsere Stimme ungehört von dem heute herrschenden Geschlecht verhallen, so bekennen wir, die deutsche Jugend, offen und frei vor aller Welt:

Niemals4 wird unsere Generation als uns bindendes und verpflichtendes Recht anerkennen, was die jetzt Handelnden und Verantwortlichen den Forderungen unserer Feinde zugestehen werden, Forderungen, die ihre sogenannte Rechtsgrundlage allein in dem ungeheuerlichsten Betrug der Weltgeschichte, dem erpreßten Schuldbekenntnis des Versailler Diktates haben! Mag die Unterschrift deutscher Männer unserem Volke neue Ketten auferlegen – die Welt soll es hören:

4

Der Satz ist gesperrt geschrieben und vom RK angestrichen worden.

Die5 deutsche Jugend bleibt frei!

5

In der Vorlage ist der Satz gesperrt.

Diese Entschließung ist von folgenden Jugendorganisationen unterzeichnet worden:

Nibelungen-Gefolgschaft Pfälzer Wandervogel E. V. – Bund Jungdeutschland E. V. – Jungstahlhelm – Freischar Schill E. V. – Dienstagskreis Dresden Jungdeutsche Zunft – Jugendbund der Bischöflichen Methodistenkirche von Deutschland – Bund der Jugendvereine freier evangelischer Gemeinden in Deutschland e. V. – Bund ev.-luth. Jungfrauenvereine in Preußen e. V. – Hagalbund – Bund Artam e. V. – Verband der katholischen Burschenvereine Bayerns – Bund deutscher Pfadfinderinnen e. V. – Adler und Falken – Deutsche Jugendwanderer – Jugendgruppe des Bundes Königin Luise – Schilljugend – Jugendgruppen des Freideutschen Bundes e. V. – Jugendausschuß der deutschen Kolonialgesellschaft – Der Jungsturmreichsverband – Jungwandervogel – Die Geusen jungvölkischer Bund e. V. – Nerother Bund – Reichsjugendlandbund – Arbeitsamt Hannoverscher Jugendbünde – Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands – Bismarckbund der deutschnationalen Volkspartei – Deutscher Pfadfinderbund – Österreichischer Wandervogel, Bund deutscher Jugend – Akademische Freischar des österreichischen Wandervogels – Großdeutscher Jugendbund – Arbeitsring Junge Front – Bund der Kaufmannsjugend im deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband – Jungnationaler Bund e. V. – Die fahrenden Gesellen, Bund für deutsches Wandern und Leben im D.H.V. –

Aus den Kreisen der Studentenschaft selbst haben sich folgende Verbände der Entschließung angeschlossen:

Naumburger Senioren-Convent – Schwarzburgbund – Sondershäuser Verband Deutscher Sängerverbindungen – Kyffhäuser Verband der Vereine deutscher[1043] Studenten – Deutsche Wehrschaft – Der Wingolf – Deutscher Hochschulring – Deutsche Burschenschaft – Weinheimer Senioren-Convent – Rudolstädter Senioren-Convent – Deutsche Sängerschaft – Akademische Sportverbindungen – Der Kartellausschuß der akademischen Seglervereine – Deutscher Wissenschafterverband – Allgemeiner deutscher Burschenbund – V. C., Verband der Turnerschaften an deutschen Hochschulen – Akademischer Ruderbund – Akademischer Ingenieurverband – Akademischer Turnbund – Rothenburger Verband schwarzer schlagender Verbindungen – Deutsch-Akademische Gildenschaft6.

6

Das RIMin. bat um die Übersendung der Entschließung, da es „von Interesse sei, welche Organisationen die Entschließung unterzeichnet haben“ (Vermerk der Rkei vom 29. 10.; R 43 I /1889 , gefunden in R 43 I /298 , Bl. 131, hier: Bl. 131).

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