1.149.2 (mu22p): 2. Bericht über die Gestaltung des Haushaltsplans 1930.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

2. Bericht über die Gestaltung des Haushaltsplans 1930.

[Der RFM trägt seine Vorlage vom 30.12.29 vor4 und bittet alle Ressorts, ihre Einzeletats mit dem Ziel von Ausgabensenkungen zu überprüfen. Eine materielle Entscheidung solle erst später fallen.]

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft forderte, daß der Etat 1930 rechtzeitig – spätestens Mitte April – vom Reichstag verabschiedet wird. Er begründete dies vor allem damit, daß eine rechtzeitige Verabschiedung des Etats die verhängnisvolle Kassenlage des Reiches wesentlich günstig beeinflussen werde.

[Die Mehrheit der RM schließt sich der Meinung des REM an. Von Verbesserungen im Personaletat 1930 soll abgesehen werden.]

Der Reichskanzler stellte fest, daß Erörterungen von Einzelheiten des Etats 1930 späteren Kabinettssitzungen, die nach der Haager Konferenz stattfinden würden, vorbehalten bleiben5.

Fußnoten

4

Aus dieser Vorlage geht hervor, daß durch das Schuldentilgungsgesetz und durch das schlechte Steueraufkommen für 1930 ein Defizit im ordentlichen Haushalt von 108 Mio RM entstehe, werde die Biersteuer nicht erhöht; andernfalls sei der Fehlbetrag gedeckt, „und es bleiben noch rd. 70 Mio für Steuersenkungen zur Verfügung. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, daß es künftig nicht mehr zu rechtfertigen ist, Kredite an die ALV auf das Extraordinarium zu übernehmen, daß daher etwa im Haushaltsjahr 1930 zu gewährende Kredite aus dem ordentlichen Haushalt gedeckt werden müssen.“ Solle das Finanzprogramm durchgeführt werden, müßten, da durch das Schuldentilgungsgesetz eine veränderte Lage eingetreten sei, wesentliche Einsparungen vorgenommen werden (R 43 I /880 , Bl. 211-213, hier: Bl. 211-213).

5

Über die Verhandlungstermine meinte der RK, die entscheidende Kabinettssitzung solle im letzten Monatsdrittel stattfinden, im Februar könne der RR und im März der RT den Haushalt beraten. Die Kassenschwierigkeiten müßten behoben werden, wenn die Absicht bestehe, klare Verhältnisse zu schaffen, die in der Öffentlichkeit erkennbar seien (Vermerk Pünders vom 2.1.30; R 43 I /880 , Bl. 220 f., hier: Bl. 220 f.).

Extras (Fußzeile):