2.22 (sch1p): Nr. 19 Kabinettssitzung vom 21. März 1919, 9.30 Uhr

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Nr. 19
Kabinettssitzung vom 21. März 1919, 9.30 Uhr1

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Neben dem Protokoll in den Akten der Rkei existiert ein weiteres Protokoll ohne Angabe des Protokollführers in PA, Wk 30, Bd. 32. Dieses Protokoll, im folgenden „PA-Protokoll“ genannt, ist etwas umfangreicher als das vorliegende, weicht aber substantiell nicht wesentlich von diesem ab. Wo Abweichungen vorhanden sind, oder wo das PA-Protokoll ausführlichere Erläuterungen enthält, wird dies im folgenden angemerkt. Vom Protokollführer handschriftlich eingefügte Passagen sind mit spitzen Klammern (<>) gekennzeichnet.

R 43 I /1348 , S. 201-213

Anwesend: Ebert, Scheidemann, Schiffer, Brockdorff-Rantzau, Bauer, Schmidt, Landsberg, Noske, Bell, Giesberts, David, Erzberger, Gothein, Koeth, Reinhardt; Vizeadmiral Rogge; UStS Albert, Lewald, Toepffer, Gleim, Schröder;[75] Pressechef Rauscher; Botschafter Graf Bernstorff; MinDir. Simons, v. Stockhammern; GehLegR Nadolny; Wirkl. LegR Schmitt; LegR Rödiger; Protokoll: RegR Brecht.

Der Reichspräsident eröffnet die Sitzung und gibt dem Reichsminister Grafen Rantzau das Wort.

Graf Rantzau: Einige allgemeine Worte voraus2. Gegner werden fertigen Entwurf vorlegen: Annehmen oder ablehnen. Entwurf wird stark abweichen von Wilsons Programm. Drei Möglichkeiten: Ablehnen, Gegenentwurf vorlegen oder prüfen und einzelne Gegenvorschläge machen. Das letzte das richtige. Unterhändler so unterweisen, daß in der Lage, Gegenvorschläge zu machen. Außerhalb Wilson’schen Programms steht außer Meeresfreiheit die schleswigsche Frage und der Anschluß Deutsch-Österreichs. Habe vorläufiges Material in 10 Punkte geteilt: Territorialfragen, Schutz der Minoritäten, Entschädigungsfragen, handelspolitische Fragen, Finanzfragen, allgemeine Rechtsfragen, deutsche Kolonien, Abrüstung, Völkerbund, Schuldfragen.

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Die folgenden Ausführungen des RAM finden sich schriftlich fixiert in einer Anlage zu dem in Anm. 1 erwähnten PA-Protokoll. Die Anlage umfaßt 18 Schreibmaschinenseiten und gleicht im Aufbau und großenteils auch im Wortlaut den Richtlinien für die dt. Unterhändler. Die einleitenden Sätze des RAM entsprechen den „Allgemeinen Grundsätzen“ der Richtlinien, s. Dok. Nr. 49.

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