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[12] Nr. 5 b
Vortrag des Generals v. Hammerstein vor dem Reichskabinett über die Arbeit der Waffenstillstandskommission in Spa, 4. März 1919, 10 Uhr in Weimar, Schloß
Nachlaß Erzberger 49 I Durchschrift1
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Einem Vorsatzblatt zufolge wurden 10 Durchschläge hergestellt; das vorliegende Exemplar wurde von Erzberger am 7.3.1919 abgezeichnet und trägt einen Eingangsstempel Kpt. z. S. Vanselows vom 8.3.1919. Über dem Text findet sich die handschriftliche Bemerkung: „Vortrag des Generals v. Hammerstein für S. E. Erzberger, gehalten in der Kabinettssitzung am 4. 3. vorm. 10 Uhr in Weimar.“
Als Anfang November 1918 der Abschluß des Waffenstillstandes mit dem Feinde sich der Verwirklichung näherte, war deutscherseits die Leitung der Verhandlungen zunächst in militärische Hände gelegt worden2. Dann wurde aber auf Wunsch unserer Regierung die Geschäftsführung einem Zivilkommissar, dem damaligen Staatssekretär Erzberger, übertragen; ihm wurde als Unterhändler für die Heeresangelegenheiten General von Winterfeldt, für die Marinesachen Kapitän z. S. Vanselow und für die äußere Politik Gesandter Graf Oberndorff beigegeben.
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Nach Abgang des dt. Friedensangebotes hatte die OHL in Spa eine Waffenstillstandskommission gebildet, an deren Spitze Gen. v. Gündell gestellt wurde; sie nahm am 7.10.1918 ihre Tätigkeit auf (Schultheß 1918, I, S. 719). Erst während der Sitzung des Kriegskab. am 6.11.1918 wurde Erzberger, möglicherweise auf Vorschlag Groeners, zum Vorsitzenden der dt. Wako bestimmt (s. Matthias/Morsey: Die Regierung des Prinzen Max von Baden = Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 1. Reihe, Bd. 2, Düsseldorf 1962, Dok. Nr. 131 a–c, S. 547 ff. ).
Diese 4 Beauftragten unterzeichneten am 11. November früh im Walde von Compiègne das Abkommen; auf feindlicher Seite zeichnete der Marschall Foch, der Höchstkommandierende der alliierten Armeen, und der englische Admiral Wemyss. Die Gegenseite brachte dadurch zum Ausdruck, daß der Vertrag ein rein militärischer sei. Dem Marschall Foch war als „General-Major der alliierten Armeen“ General Weygand zur Seite gegeben worden, der keine Vollmacht als Verhandelnder besitzt, im Auftrage Foch’s aber mit dem deutschen militärischen Delegierten bei den verschiedenen Verhandlungen in Compiègne und später in Trier über einzelne militärische Fragen verhandelte.
Der Schlußabsatz XXXIV des Abkommens vom 11. November lautet: „Um die bestmögliche Ausführung des vorliegenden Abkommens zu sichern, wird die Einsetzung einer ständigen Internationalen Waffenstillstandskommission grundsätzlich angenommen. Diese Kommission wird unter oberster Leitung des Oberkommandos der Alliierten zu Wasser und zu Lande ihre Tätigkeit ausüben.“ Als Sitz dieser Kommission wurde Spa vereinbart. Da in ihr die Entente nur militärisch vertreten wurde, wurde deutscherseits der militärische Unterhändler, General von Winterfeldt, zum Vorsitzenden der Delegation zur Internationalen Kommission ernannt.
[13] Am 1. Februar ist er durch mich ersetzt worden3. Über die Gründe des Rücktritts des Generals von Winterfeldt wurde seinerzeit in der Presse dahin berichtet, daß sie lediglich in der Art der Durchführung des Waffenstillstandes durch unsere Gegner liegen. Für uns ergab sich im November bei der Art der Behandlung der Fragen durch den Gegner eine Zweiteilung der Geschäfte; Staatssekretär Erzberger und die Unterhändler des Auswärtigen Amtes und der Marine kehrten nach Berlin zurück, um als leitende Zentrale für die Waffenstillstandsfragen die Verbindung mit der Regierung, den Reichs- und Staatsbehörden und der Presse zu unterhalten, während als Verhandlungsstelle mit dem alliierten Oberkommando die Waffenstillstandskommission in Spa in Wirksamkeit trat.
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Gen. v. Winterfeldt kündigte bereits in der Vollsitzung der Internationalen Waffenstillstandskommission am 24.1.1919 seinen Rücktritt als Vorsitzender der dt. Wako in Spa an. Laut Vorwärts, Nr. 45, vom 25.1.1919 war der Anlaß für den Rücktritt „eine Mitteilung des Marschalls Foch, welche von Gen. Nudant verlesen wurde. Foch erklärte darin kurz, daß der Abschnitt östlich von Straßburg auf Grund der Vereinbarungen bei der letzten Verlängerung des Waffenstillstandes binnen sechs Tagen […] besetzt werden wird. Gen. v. Winterfeldt erklärte sofort: ‚Ich habe Herrn Gen. Nudant bereits in einer privaten Unterredung mitgeteilt, daß ich in der Besetzung dieses Brückenkopfes ein derartiges Zeichen von Mißtrauen gegen die Arbeit der Kommission sehen würde, daß ich an dem Tage, wo ein derartiger Befehl gegeben werden würde, um Ablösung von meinem Posten bitten werde.‘ Dieser Zeitpunkt ist nunmehr eingetreten.“ Obwohl Erzberger telegraphisch v. Winterfeldt um die Weiterführung seines Amtes ersuchte, erklärte dieser in einem Antworttelegramm vom 30.1.1919, an seiner Rücktrittsabsicht festhalten zu wollen (Schultheß 1919, I, S. 494).
Während die deutschen Mitglieder der Kommission in Spa sogleich zur Stelle waren, ließen diejenigen der Alliierten zunächst auf sich warten. Erst am 17. November fand die erste ordentliche Sitzung statt. Seitdem haben, mit wenigen Ausnahmen, an allen Tagen Sitzungen stattgefunden, sowohl Vollsitzungen als auch Sitzungen der Unterkommissionen.
Die Zusammensetzung der deutschen Kommission entsprach dem aus dem Waffenstillstandsabkommen vom 11. November sich ergebenden Arbeitsgebiete. Außer den notwendigen militärischen Mitgliedern waren dem General von Winterfeldt von Anfang an Vertreter des Auswärtigen Amtes für politische und wirtschaftliche Fragen ständig zugeteilt worden, die je nach Bedarf durch Sachverständige ergänzt wurden. Anders bei den Alliierten. Obwohl der Waffenstillstand den Alliierten eigentlich nur militärische Sicherheiten bringen sollte, enthielt der Vertrag Bestimmungen mit einschneidender Wirkung auf das Wirtschaftsleben. Trotzdem waren die Alliierten anfangs nur durch Offiziere vertreten, und den deutschen wiederholten Anträgen, auch politische und wirtschaftliche Sachverständige nach Spa zu schicken, wurde zuerst gar nicht, später in ungenügendem Maße Rechnung getragen.
Vorsitzender der Internationalen Waffenstillstandskommission ist seit deren Bestehen der französische Divisions-General Nudant. Von englischer, amerikanischer und belgischer Seite sind Generäle als Chefs der Kommissionen delegiert. Außer einem italienischen Offizier, der die Gefangenenübernahme bearbeitet, sind weitere feindliche Staaten in Spa nicht vertreten.
Die Verhandlungen in den Vollsitzungen können nicht eigentlich als solche[14] bezeichnet werden. Zu Verhandlungen gehören auf beiden Seiten Bevollmächtigte, die durch Gründe und Gegengründe einander zu überzeugen suchen und eine Einigung erstreben. Der französische Bevollmächtigte aber – die Vertreter der Amerikaner, Engländer und Belgier treten kaum hervor – ist eigentlich weniger Bevollmächtigter als vielmehr Durchgangs- und Erläuterungsstelle zum Marschall Foch. Alle Angelegenheiten von Bedeutung werden ihm von mir oder dem Vertreter unserer Regierung als schriftliche Noten übergeben; Nudant übermittelt sie dann dem Marschall, der in souveräner Machtvollkommenheit seine Entscheidung fällt, oft ohne sich um Begründungen zu kümmern und meistens auch ohne Angabe von Gründen; in rücksichtsloser Weise diktiert er seine Meinung als Sieger, geleitet vom Vernichtungswillen und dem Gefühl der Vergeltung. An den Notenaustausch knüpfen sich allerdings manchmal mündliche Erörterungen, bei denen jede Partei in mehr oder weniger bestimmter Form ihren Standpunkt vertritt; aber auch hierbei tritt das Bestreben der Gegner deutlich hervor, uns die harte Faust des Siegers fühlen zu lassen, der, von Rachsucht geleitet, unsere Ohnmacht ausgiebig ausbeuten will. Seltener findet nach der Vollsitzung ein unmittelbarer persönlicher Gedankenaustausch zwischen deutschen und gegnerischen Delegierten statt. Diese Rücksprachen sind jedoch mehr offiziöser als amtlicher Art und daher nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Irgendein Verkehr mit den feindlichen Vertretern außerhalb der Sitzungen findet nicht statt. Zwar als Unterhändler, aber immer als Feinde stehen wir uns gegenüber.
Marschall Foch hat seiner Diktaturgewalt in den Waffenstillstandsfragen mit der Zeit noch stärkeren Ausdruck gegeben; während das erste Abkommen vom 11. November ihm lediglich die oberste Leitung bei der Kommission in Spa übertrug, bestimmte das Verlängerungsabkommen vom 13. Dezember:
„Die Ausführung der Bedingungen vom 11. November wird zu den von der Internationalen permanenten Waffenstillstandskommission festgesetzten Einzelbestimmungen nach den Weisungen des Oberkommandos der Alliierten (also Marschall Foch’s) zum Abschluß geführt“4. Dieser Absatz hat auch in den weiteren Abkommen über die Verlängerung des Waffenstillstandes vom 16. Januar5 und 16. Februar6 Aufnahme gefunden.
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Art. 2 des ersten Abkommens über die Verlängerung des Waffenstillstandes vom 13.12.1918 lautet vollständig: „Die Ausführung der Bedingungen des Abkommens vom 11. 11., soweit dieselben derzeit noch unvollständig verwirklicht sind, wird fortgesetzt und in der Zeit der Verlängerung des Waffenstillstandes zu den von der Internationalen Permanenten Waffenstillstandskommission nach den Weisungen des Oberkommandos der Alliierten festgesetzten Einzelbestimmungen zum Abschluß geführt werden.“ (Waffenstillstand, I, S. 130).
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In Art. 2, s. Waffenstillstand, I, S. 182 f.
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In substantiell unveränderter Form in Art. 3, s. Waffenstillstand, I, S. 261.
Praktische Arbeit kann im wesentlichen nur in den Unterkommissionen geleistet werden, die entsprechend den verschiedenen Materien des Abkommens vom 11. November und seiner späteren Ergänzungen tätig sind. Diese Unterkommissionen behandeln die Ausführung der Waffenstillstandsbedingungen im einzelnen. Dort wird also tatsächlich verhandelt; aber auch dort nur solange, als die Geschicklichkeit der deutschen Unterhändler es vermeiden kann, auf einen[15] toten Punkt zu kommen. Sobald eine Einigung nicht zu erzielen ist, bringen die französischen Unterhändler die Angelegenheit beim Marschall Foch zur Sprache, und sogleich erfolgt das willkürliche Diktat.
So war die Arbeit der deutschen Waffenstillstandskommission in Spa von Anfang an eine denkbar schwere, undankbare und meist erfolglose; und doch durften die deutschen Unterhändler es sich nicht verdrießen lassen, immer und immer wieder in Anträgen und Protesten die deutschen Forderungen zur Sprache zu bringen; auch wenn sie als Ergebnis einer eingehend sachlich und rechtlich begründeten Ausführung oft nichts anderes zu erwarten hatten als den formlosen kurzen Bescheid: „réponse nègative“ oder „la demande allemande ne comporte aucune réponse – die deutsche Bitte läßt keine Antwort zu.“ Schließlich erreichten wir wenigstens das eine, daß unsere Gegner in Spa von unserem ehrlichen Wollen, die übernommenen Verpflichtungen nach bestem Können zu erfüllen, überzeugt wurden. Aber auch das hinderte den Marschall Foch nicht daran, bei den Verlängerungsverhandlungen in Trier den deutschen guten Willen in Frage zu stellen und Strafen für die Nichterfüllung praktisch völlig unausführbarer Bedingungen zu diktieren7.
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Während der 1. Sitzung der Waffenstillstandskommission am 15.1.1919 in Trier, auf der die 2. Verlängerung des Waffenstillstands beraten wurde, übergab Marschall Foch der dt. Delegation eine Note, in der unter Hinweis auf die teilweise Nichterfüllung einiger Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens vom 11.11.1918 die zusätzliche Ablieferung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte bis zum 17.2.1919 gefordert und die Besetzung eines rechtsrheinischen Brückenkopfes vor Straßburg angekündigt wurde (Waffenstillstand, I, S. 138 ff. ).
Soweit diese die militärischen Gebiete betreffen, sind für die Angelegenheiten der Obersten Heeresleitung Generalstabsoffiziere dem Vorsitzenden in Spa zugeteilt worden. Besondere Schwierigkeiten rief die Räumung des von uns besetzten feindlichen Gebietes und der Landteile westlich des Rheines mit den über den Strom übergreifenden Brückenköpfen von Mainz, Koblenz und Köln, seit Ende Januar auch von Straßburg hervor. Der deutsche Rückmarsch vollzog sich unter den ungünstigsten Bedingungen; die Räumungsfristen waren viel zu kurz gestellt; die Verantwortung für die schlimmen Folgen, auch für die von uns damals besetzten Gebiete, war schon in Compiègne in klarer Form dem Marschall Foch zugeschoben worden. Die kurzen Fristen hinderten uns daran, die8 in der Manneszucht gelockerten Truppen und die schnell wieder aufsässige französische und belgische Bevölkerung in Ordnung zu halten und deren Feindseligkeiten zu begegnen; die nach dem Abkommen notwendige ordnungsmäßige Abrechnung und Übergabe an die feindlichen Behörden war nicht möglich. Von Spa aus vorgebrachte Vorschläge, die Fristen der Räumung zu verlängern, blieben erfolglos; das Abkommen wurde stellenweise hinterhältig von den Gegnern ausgelegt. Es setzte z. B. für die Räumung des feindlichen Gebietes und Elsaß-Lothringens 14 Tage fest, während die später übergebene Räumungskarte für fast das ganze genannte Gebiet nur 9 Tage angab; die Karte wurde dann als maßgebend bezeichnet.
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In der Vorlage folgen die durchgestrichenen Worte „durch die Revolution“.
Die feindlichen Besatzungstruppen in unseren Gebieten benahmen sich von Anfang an vielfach unglaublich roh und überhebend; in Spa gehen in großer[16] Zahl den feindlichen Vertretern Einsprüche zu gegen Greuel, Beschlagnahme von Eigentum, vertragswidrige Gefangensetzung deutscher Soldaten und Verschleppung und Vertreibung Wehrpflichtiger aus den linksrheinischen Gebieten. Vielfache Versuche, in der Besetzung der deutschen Gebiete vernunftsgemäße Erleichterungen zu schaffen, stoßen meist auf Verständnislosigkeit und Rachsucht. Die näheren Bestimmungen Foch’s vom Dezember 1918 über die 10 km breite neutrale Zone östlich des besetzten Gebietes enthalten weitgehende Eingriffe in unsere Staats-Souveränität9. Bei der Regelung der Beziehungen zwischen dem besetzten, neutralen und nicht besetzten Gebiet werden militärische Scheingründe in den Vordergrund gestellt. Foch betont immer wieder, daß wir noch im Kriege miteinander stehen und es außer Frieden und Krieg einen dritten Zustand nicht gibt10.
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In Art. 3 des ersten Abkommens über die Verlängerung des Waffenstillstandes vom 13.12.1918 heißt es: „Das Oberkommando der Alliierten behält sich von jetzt an vor – um sich eine neue Sicherheit zu verschaffen, wenn es dies für angezeigt erachtet –, die neutrale Zone auf dem rechten Rheinufer nördlich des Kölner Brückenkopfes und bis zur holländischen Grenze zu besetzen.“ (Waffenstillstand, I, S. 131).
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Laut Protokoll der 1. Sitzung der Waffenstillstandskommission am 15.1.1919 in Trier erklärte Marschall Foch wörtlich: „Frankreich lebt mit Deutschland nicht im Frieden. Die Regierungen unterhalten keine Beziehungen. Es gibt nur Krieg und Frieden, ein Drittes für mich nicht.“ Darauf erwiderte Erzberger: „Das Dritte ist eben der Waffenstillstand, der auch uns Rechte gibt […]“ (Waffenstillstand, I, S. 162).
Auch im Südosten und Osten Europas verlangte die Entente Dinge von uns, die dem Compiègner Abkommen keineswegs entsprechen. Ungarn wird gezwungen, die Internierung der Armee des Feldmarschalls von Mackensen, der in Erfüllung des Abkommens Rumänien räumt, zu fordern; unsere Einsprüche in Spa bleiben erfolglos. Unsere Versuche, den deutschen Truppen im Osten Gewähr für freie Heimkehr zu schaffen, werden abgewiesen; statt dessen wird auf Grund merkwürdiger Auslegung eines Artikels von uns verlangt, wir müßten in Rußland die Ordnung aufrechterhalten11. Einerseits wird von uns der Kampf gegen den Bolschewismus gefordert, andererseits uns dieser Kampf aber durch Hemmungen aller Art, die Wegnahme deutscher Waffen in Odessa, die Aufhetzung der Polen, Ungarn und Rumänen in unserem Rücken und die Verweigerung der Kampfunterstützung zur See erschwert. Als wir infolge der abnehmenden Manneszucht unsere Truppen schließlich doch aus der Ukraine und aus Nordrußland zurückzunehmen anfingen, erhob die Entente Einspruch und verlangte in Spa schließlich sogar die Abgabe der Waffen an die Polen. In Spa wird keine Gelegenheit versäumt, die Gegner über die wahre Lage im Osten aufzuklären. Erst im Januar gelang es nach fortgesetzten Anfragen, die Zustimmung zur Abbeförderung der in Südrußland abgeschnittenen deutschen[17] Truppen zu erreichen; wochenlang wird jedoch jede Auskunft über die Art der Ausführung abgelehnt. Ähnlich schlecht werden auch die Reste der deutschen Truppen und der aus der Türkei ausgewiesenen Zivilbevölkerung behandelt. Erst jetzt kommt nach Monaten die Sache in Fluß.
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Hier handelt es sich um Art. 12 Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918, der lautete: „Alle dt. Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, müssen ebenfalls hinter die […] dt. Grenzen zurückgehen, sobald die Alliierten, unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete, den Augenblick für gekommen erachten.“ (Waffenstillstand, I, S. 37). Am 23.12.1918 erklärte der brit. Vertreter in Lettland Bosanquet dem dt. Generalbevollmächtigten im Baltikum Winnig auf Grund des Art. 12 des Waffenstillstandsvertrags, die dt. Truppen in Lettland hätten nicht weiter zurückgehen, sondern ihre Stellungen zu halten und das von der sowjetischen Armee besetzte Gebiet zurückzuerobern (Winnig, August: Heimkehr, Hamburg 1935, S. 62).
Seit dem letzten Waffenstillstandsabkommen vom 16. Februar beschäftigen uns auch die Posen- und polnische Frage lebhaft. Wenn auch in Berlin eine besondere Vermittlungsstelle für Posen und Warschau geschaffen ist, so arbeitet diese doch nur mit dem ursprünglich für russische Kriegsgefangenenfragen in Berlin wirksamen General Dupont12.
Die große Menge von Heeresgerät, die wir innerhalb 20 Tagen in gutem Zustande abgeben mußten13, war von unserer Seite rechtzeitig bereitgestellt worden. Die Übergabe konnte aber in der kurzen Zeit, während der wir gleichzeitig zurückgehen mußten, nicht ordnungsmäßig erfolgen. Mangelnde Verständigung der gegenüberliegenden Truppen, Ausbleiben feindlichen Übernahme-Personals, schamlose Behandlung des deutschen Abgabepersonals und die Behinderung durch die Feindseligkeit der Bevölkerung waren die Gründe dafür. Der Vertragsausdruck „im guten Zustand“ wurde andauernd zur Verweigerung der Annahme und zur Erpressung neuer Forderungen ausgenutzt. So brachte das Dezemberabkommen14 trotz aller mit höheren Gewalten und mit Fehlern der Entente begründeten Einwendungen in Spa unerwartete und unberechtigte Lieferungsforderungen. Die Abgabe des Kriegsmaterials ist heute längst nicht mehr ein Mittel, Deutschland militärisch zu schwächen, sondern ein sehr ertragreiches Geschäft, das erst jetzt seinem Abschluß entgegengeht.
Auch bei den abzuliefernden 5000 Lastkraftwagen in gutem Zustande und in 36 Tagen15 versuchte die Entente alles Mögliche herauszupressen. Die drückendste Forderung, Ersatzteile für 3 Monate, mußten wir im Dezemberabkommen zugestehen. In zähem Ringen in Spa konnten wir in diesem Punkte wenigstens Straflieferungen und einen zu scharfen Fristendruck ausschalten; die Ersatzteilabgabe wird sich aber noch Monate hinziehen.
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Nach Art. 7 Abs. 4 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 33).
Das Preußische Kriegsministerium ist durch mehrere Bevollmächtigte, darunter einen Abteilungschef, in Spa vertreten; auch Bayern hat einen Stabsoffizier entsandt. Ersterem obliegen hauptsächlich folgende Angelegenheiten: Der Verbleib demobilisierter deutscher Heeresangehöriger in den besetzten Gebieten war im Abkommen vom 11. November nicht geregelt. In Spa wurde schon am 18. November erreicht, daß diese alten Soldaten links des Rheines verbleiben oder dorthin zurückkehren können, wenn sie vor dem Kriege dort wohnten.[18] Unsere Versuche, die Einreisemöglichkeit noch mehr auszudehnen, sind bis jetzt gescheitert.
Für Elsaß-Lothringen bestehen besondere, noch schärfere Zusatzbestimmungen Foch’s. Als Elsaß-Lothringer werden nur die Personen anerkannt,
1. | die vor dem 20. Mai 1871 im Lande geboren sind, die französische Staatsangehörigkeit aber durch den Frankfurter Frieden verloren, ferner |
2. | die nach dem 20. Mai 1871 im Lande Geborenen, deren Väter und Mütter im Sinne der Ziffer 1. als Elsaß-Lothringer gelten und |
3. | alle in Elsaß-Lothringen von unbekannten Eltern geborenen Personen. |
Die seit Mitte Dezember eingelegten Proteste sind bis heute unbeantwortet geblieben. Die nach Foch’s Diktat in Elsaß-Lothringen heimatlos gewordenen Deutschen werden vielfach entwürdigend behandelt. Tausende Deutscher sind verhaftet und interniert worden. Die uns zugegangenen Nachrichten, daß solche alten deutschen Soldaten nach Frankreich verschleppt und zu Aufräumungsarbeiten verwendet werden, bezeichnet Foch kurzerhand als „lügnerische Behauptungen“; selbst die Vorlage eidlicher Aussagen haben (sic!) bisher nicht den geringsten Erfolg zur Besserung des Loses jener Unglücklichen erzielt. Zahllose Deutsche, die dem Gefängnis entgingen, wurden des Landes verwiesen. Nur kleines Reisegepäck dürfen sie mitnehmen. Ihr ganzes Hab und Gut, auch Bankguthaben, müssen sie zurücklassen. Die Klagen über schmachvolle Behandlung von Frauen und Mädchen bei der Grenzrevision mehren sich. Die Erlaubnis zum Fortschaffen des beweglichen Besitzes hat Foch dann zugestanden, wenn die Rechtmäßigkeit des Eigentums erwiesen ist.
Das Eigentum von deutschen Offizieren wird jetzt aber trotzdem verschiedentlich beschlagnahmt und die Vermutung unrechtmäßigen Erwerbes aus Nordfrankreich ausgesprochen. Gerade in diesem Punkte kam es kürzlich zu heftigen Auseinandersetzungen in Spa. Aktiven und entlassenen Militärpersonen, die nach französischer Auffassung nicht Elsaß-Lothringer sind, wird auch die Rückkehr zu vorübergehendem Aufenthalt grundsätzlich untersagt; von mehreren hundert Gesuchen wurden bisher nur 6 genehmigt. Der Briefverkehr zwischen dem deutschen Reichslande und dem übrigen Deutschland ist im allgemeinen verboten. Die Deutschen in Elsaß-Lothringen sind somit jeder Willkür der Besatzungstruppen preisgegeben. Nach dem Abkommen vom 11. November sind alle Einwohner Elsaß-Lothringens innerhalb 14 Tagen dorthin zurückzuführen16. Nachträglich verlangte Foch, daß sich dies auch auf alle deutsche Soldaten elsaß-lothringischer Abstammung bezöge, eine schon aus technischen Gründen unmögliche Forderung, da das Heer damals noch tief in der Türkei und in Rußland stand.
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Nach Art. 3 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 25).
Das Abkommen vom 11. November sieht auf ausdrückliche deutsche Vorstellung hin vor, daß die Einwohner der besetzten deutschen Gebiete weder fortgeführt noch wegen Teilnahme an Kriegsmaßnahmen verfolgt werden dürfen17. Trotzdem sind eine Reihe von Beamten, Offizieren und Privatpersonen im[19] linksrheinischen Gebiet auf Grund von Handlungen während des Krieges, die unzweideutig zur Teilnahme an diesem gehören, verhaftet worden; ihre Freilassung konnte bisher noch in keinem Falle erwirkt werden. Unter diesen unschuldig Verfolgten nehmen die Personen, die bei der Beschlagnahme von Maschinen und Material in Frankreich und Belgien, ihrer Rückführung, Lagerung und Verwertung durch die deutsche Kriegsindustrie in irgendeiner Weise mitgewirkt haben, einen besonders breiten Raum ein.
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Art. 6 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 29 f.).
Bis jetzt sind alle Proteste, daß die Einzelnen doch nur im Auftrage von Staatsbehörden handelten, erfolglos geblieben. Foch behauptet einfach, die fraglichen Handlungen wären keine Kriegsmaßnahmen; er hat wiederholt mündlich Auslegungen des Paragraphen gemacht, die wir als günstig annehmen durften. Zu diesen gehörte die Straflosigkeit von Maschinen- und Material-Erwerbern, deren Namen durch uns amtlich mitgeteilt werden sollten; eine Entscheidung steht aber auch darüber noch aus.
Auf eine nochmalige Forderung der Straflosigkeit, die Reichsminister Erzberger am 15. Februar in Trier vorbrachte18, ist Foch bis jetzt nicht eingegangen. Ich halte diese Angelegenheit für besonders ernst. Augenscheinlich wollen die Franzosen und Belgier ihre Rache an diesen Personen auslassen und suchen weiter eifrig nach neuen Opfern in den besetzten Gebieten; sie fordern neuerdings den dortigen deutschen Offizieren drei Photographien und Angaben über ihre Kriegsquartiere ab, jedenfalls zur Zusammenstellung einer besonderen schwarzen Liste.
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In einem Schreiben an Marschall Foch vom 15.2.1919 erklärte Erzberger den all. Entw. für eine 3. Verlängerung des Waffenstillstandsvertrags für unzureichend und unterbreitete einen dt. Ergänzungsvorschlag, der in Art. 5 die Straflosigkeit von Deutschen vorsah, die während des Krieges an einem Kauf oder Verkauf von aus Belgien oder Nordfrankreich fortgeführten Maschinen oder Material beteiligt gewesen waren (Waffenstillstand, I, S. 233). Der dt. Vorschlag wurde von Foch abgelehnt.
Nach dem Abkommen vom 11. November haben wir alle Kosten für den Unterhalt der feindlichen Besatzungstruppen zu tragen19, die bisher allein in bar rund 100 Millionen Mark monatlich betragen; dazu kommt noch der Wert der Requisitionen. Über den Begriff „Unterhalt“ wie über den Umfang und die Verrechnung der Requisitionen herrscht noch immer Uneinigkeit; diese Fragen werden jetzt in Paris besonders verhandelt.
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Art. 9 Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 35).
Ein Vertreter des Generalquartiermeisters bearbeitet die mannigfachen Beschwerden über angeblich durch uns nach dem 11. November vorgenommene Zerstörungen und Requisitionen, ferner die Rückforderung bestimmter Güter, z. B. Maschinen, Möbel, Geschäftsbücher, Dokumente, Bibliotheken und Gegenstände aus Sparmetall. Die Rückforderungen nehmen in letzter Zeit an Schärfe und auch Gehässigkeit zu; sie werden bei den Friedensverhandlungen eine bedeutende Rolle spielen.
Eine schwierige Frage ist auch die Beanstandung unserer beim Rückzuge nach dem Abkommen vom 11. November vorgenommenen Verkäufe von Heeresgut aller Art, in denen die Entente einen Verstoß gegen das Abkommen[20] erblickt20. Namentlich die auf deutschem Gebiet links des Rheines vollzogenen Verkäufe interessieren die Entente; wir legen hierbei den Begriff „Heeresgut“ erheblich enger aus als unsere Gegner. Zunächst scheinen sie durch Kontrolle und Verdächtigung erst Material zu sammeln, das sie demnächst bei den Friedensverhandlungen ausbeuten werden. Auch diese Frage ist von großer finanzieller Bedeutung und beunruhigt unsere linksrheinische Bevölkerung lebhaft.
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Damit ist Art. 19 Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 gemeint, nach dem es Dtl. untersagt war, „öffentliche Werte“ zu beseitigen, „welche den All. als Sicherheit für die Deckung der Kriegsschäden dienen können“ (Waffenstillstand, I, S. 43).
Die von uns vorzüglich geführten Gräber-Listen unserer Feinde konnten nicht zu Beanstandungen führen; die Entente hat sich kürzlich sogar bereiterklärt, uns Angaben über deutsche Soldatengräber in Frankreich und Belgien zu machen. Auch hat Frankreich letzthin eine würdige Behandlung unserer Heldengräber zugesichert. Bei Belgien ist diese ebenfalls erbeten worden.
Die Forderung unserer Feinde vom 11. November auf Abgabe von 5000 Lokomotiven und 150 000 Wagen21 ist unerhört brutal und geeignet, unser Wirtschaftswesen und damit auch unser Volksleben auf das schwerste zu gefährden. Für diesen Gegenstand wurde in Spa die Unterkommission für das Transportwesen gebildet, zu der Kommissare der heimischen Eisenbahnverwaltung traten. Es kam vor allem darauf an, die Bedingungen zu mildern oder wenigstens die Durchführung in einer Weise zu organisieren, die die Gefahren für das deutsche Wirtschaftsleben verminderte. Deutschland hat in dem besetzten Nordfrankreich und in Belgien rund 2500 Lokomotiven und 80 000 Wagen zurückgelassen. Die Entente betrachtete dieses Material zunächst als Kriegsbeute; es gelang aber, das gute Material im Rahmen der Gesamtforderung in Ansatz zu bringen und das nicht geeignete nach Deutschland zurückzuführen. Das ist aber auch der einzige erzielte Erfolg. Dem Sinne des Abkommens nicht entsprechend forderte die Entente die Abgabe unserer besten Lokomotiven und Wagentypen; in mühevollen Verhandlungen gelang es wenigstens, den Standpunkt durchzusetzen, daß Deutschland die verschiedenen Arten von Lokomotiven und Wagen im Verhältnis zu seinen Beständen abgibt. Den Begriff „in gutem Zustande“, den das Abkommen auch hier fordert, legte die Entente in engherzigster Weise aus. Daß in 50 Kriegsmonaten das Material abgenutzt war, wurde überhört. Die Forderung des Abkommens, wonach die Ablieferung innerhalb eines Monats zu erfolgen hatte22, war nicht durchführbar; die Entente erklärte sich im Dezember bereit, die Abgabefrist bis Mitte Januar zu verlängern, nahm aber trotz des Einspruchs unserer Unterhändler im neuen Abkommen Konventionalstrafe auf23. Infolge seiner inneren Schwierigkeiten konnte Deutschland aber trotz größter Anstrengungen auch bis Mitte Januar seinen Pflichten nicht nachkommen. Die Entente trug zwar jenen Schwierigkeiten Rechnung und verzichtete auf die Abgabe weiteren Eisenbahnmaterials; von einer Vertragsstrafe ganz absehen wollte[21] sie aber nicht und forderte die Abgabe von landwirtschaftlichen Maschinen, die im Prinzip bis zum 1. Juni abgeliefert sein müssen. Die ersten Lieferungen erfolgen bereits.
Die Lokomotiven sind mit deutschem Personal besetzt abzugeben. Bald liefen in Spa zahlreiche Klagen über dessen schlechte Behandlung in Feindesland ein. Es gelang, Abhilfe zu schaffen und zur Wahrung der Rechte der Deutschen zu erwirken, daß in Paris, Brüssel, Nancy und Lille deutsche höhere Eisenbahnbeamte den betreffenden Eisenbahndirektionen zugeteilt wurden.
Nach dem Abkommen vom 11. November stehen die Verkehrswege im besetzten Gebiet, mit ihnen der Rhein, unter der unbegrenzten Autorität des Marschalls Foch24. Der Schutz der Rheinschiffahrt, und die Vertretung des in ihr tätigen deutschen Unternehmertums und Kapitals einbegriffen, der Entente gegenüber ist eine weitere Aufgabe der Transport-Unterkommission in Spa in Zusammenarbeit mit unserer als „Schiffahrtsgruppe West“ bezeichneten Behörde in Köln.
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Nach der Zusatznote Nr. 2 Art. 1 zu dem Waffenstillstandsvertrag vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 84).
Die vertragsmäßig zurückzugebenden Kunstgegenstände, die zu ihrer Rettung von uns außerhalb der Kampfzonen geborgen waren, erfordern umfangreiche, vielfach Reisen ins feindliche Gebiet benötigende Arbeiten der Spaer Kunstsachverständigen.
Die Alliierten schieden trotz unserer Gegenvorschläge die Bearbeitung der Kriegsflotten-Angelegenheiten von vornherein aus den Spaer Verhandlungen aus; sie übertrugen diesen Teil des Abkommens vom 11. November dem englischen Admiral Beatty, später Browning, der von England aus unmittelbar mit der deutschen Hochseeflotte in Verbindung treten sollte; letztere wird durch einen Admiral in Wilhelmshaven vertreten. Ein Marinevertreter der Alliierten wurde nicht nach Spa entsandt; wir haben aber der Kommission Seeoffiziere als Berufungsorgane zugeteilt; das ermöglicht es uns, deutsche Wünsche nicht nur einseitig nach London, sondern über Spa auch zur Kenntnis der anderen feindlichen Mächte gelangen zu lassen. Bei den Verhandlungen in Trier Mitte Februar beantragte Reichsminister Erzberger, daß nunmehr alle Marinefragen in Spa verhandelt würden, da der Funkverkehr von Schiff zu Schiff sich als völlig unzureichend erwiesen habe; eine Antwort steht auch hierüber noch aus. Seit kurzem ist ein französischer Marine-Sachverständiger in Spa eingetroffen; über sein Amt ist mir jedoch noch nichts mitgeteilt worden.
In einem am 15. Februar in Trier an Marschall Foch gerichteten Schreiben25 betonte Reichsminister Erzberger, daß die Arbeiten der C.I.P.A. in Spa immer mehr das Gebiet rein militärischer Sicherungen verlassen, und daß Fragen politischer und wirtschaftlicher Natur, die eigentlich vor das Forum der Friedenskonferenz gehören, in steigendem Maße einbezogen worden sind. Während die Gegenseite, wie schon erwähnt, in Spa bis jetzt nur Militärs hat, werden von uns seit Anfang an jene außermilitärischen Fragen durch einen besonderen Vertreter der Regierung, den Gesandten von Haniel, bearbeitet.
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In: Waffenstillstand, I, S. 231 ff.
[22] Bei ihm laufen alle politischen und Verwaltungsfragen zusammen, ferner die Rechtsfragen über Verhaftung, Ausweisung und Eigentumsschädigungen von Zivilpersonen. Die elsaß-lothringischen, linksrheinischen, posenschen und polnischen Fragen beanspruchen besonderes Interesse. Eine wichtige Rolle spielen ferner die offenkundigen französischen Bestrebungen, das preußische Saargebiet und die Südpfalz zu verwelschen, vielleicht sogar zu annektieren; die dortige Presse wird gezwungen, diktierte Artikel aufzunehmen, in den Schulen muß die französische Sprache gelehrt werden.
Das von Legationsrat Dr. Büsing geleitete wirtschaftspolitische Büro ist mit dem Dr. von Becker unterstehenden Finanzbüro zu einer wirtschaftspolitischen Abteilung vereinigt, der der Oberbürgermeister Dr. Wilms vorsteht. Das Zusammenarbeiten aller Mitglieder der Waffenstillstandskommission26 in einem großen Hotel und täglicher Gedankenaustausch bei Vollbesprechungen sichern die Einheitlichkeit erschöpfender Arbeit.
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Hier folgt im Original: „(dessen Stärke einschließlich Unterpersonal rund 250 Personen beträgt)“; die Worte sind durchgestrichen.
Aus dem reichen Gebiete der wirtschaftlichen Fragen möchte ich nur einige herausgreifen. Nachdem der Gegner in Elsaß-Lothringen und die Rheinlande eingerückt war, sperrte er diese Gebiete sofort hermetisch gegen das übrige Deutschland ab; Post-, Zahlungs- und Güterverkehr wurde mit der Begründung völlig unterbunden, daß man die Blockade über Deutschland aufrechterhalten müsse. Wenn auch allmählich kleine Erleichterungen im Lokalverkehr erreicht wurden, so blieb doch der Grundsatz der allgemeinen Verkehrsunterbindung voll bestehen. Auf unser Drängen sagte Marschall Foch bei den Verhandlungen in Trier im Dezember die Entsendung wirtschaftlicher Delegierter nach Spa zu27. Es kam aber nur ein weiterer Offizier dorthin, der lediglich die Anerkennung der französischen Forderungen auf Kohlen-, Koks- und Manganlieferungen durchsetzte, über unsere wirtschaftlichen Wünsche aber nicht verhandeln wollte. Die Alliierten genehmigten später unsere Einfuhr an wichtigen Rohstoffen und Lebensmitteln in das besetzte Gebiet. Die Ausfuhr aus diesem, Einzelfälle abgesehen, blieb aber gesperrt. Um Weihnachten fanden in Luxemburg erneute wirtschaftliche Verhandlungen statt28, bei denen die Alliierten versicherten, daß sie den Verkehr zwischen den rechts- und linksrheinischen Gebieten nicht systematisch unterbinden wollten. Im Vertrauen hierauf verpflichtete man sich deutscherseits zur vorläufigen Erfüllung der von den Alliierten verlangten Lieferungen von Koks und sonstigen für Lothringen verlangten Stoffen. Man machte aber die Lieferungsmöglichkeit nicht von den inneren Verhältnissen in Deutschland abhängig. Infolge von Streiks, der sinkenden Arbeitsleistung, den Transportschwierigkeiten und des teilweisen Ausfalls des oberschlesischen Kohlenreviers[23] erreichten die deutschen Lieferungen nicht die gewünschte Höhe. Marschall Foch erklärte in Trier Mitte Januar, er wolle den Güter- und Warenaustausch in dem mit der Sicherheit der Armee zu vereinbarenden Maße gestatten, um dadurch Arbeitslosigkeit und Unruhen zu verhindern29. Tatsächliche praktische Folgen hat diese Zusicherung bis jetzt aber noch nicht gehabt. Die Alliierten haben zwar die Ein- und Ausfuhr wirtschaftlichen Behörden unterstellt; die Einfuhr in den besetzten [Gebieten] dringend benötigter Waren und Stoffe ist freigegeben. Die Ausfuhr ist aber in jedem Falle an die Genehmigung der Kommissare geknüpft. Tatsächlich sind die gesamten, von den Alliierten besetzten Gebiete, die einen besonders wichtigen Bestandteil des deutschen Wirtschaftskörpers bilden, zur Zeit von diesem organisch fast völlig losgelöst und zum Teil sogar in den Dienst des gegnerischen Wirtschaftslebens gestellt. Noch weitergehend verfahren die Franzosen in Elsaß-Lothringen. Das Land ist bereits gänzlich der französischen Wirtschaft einverleibt und vom übrigen Deutschland abgesperrt. Zahlreiche Proteste dagegen blieben bisher immer ohne Erfolg.
- 27
Laut Protokoll der 1. Sitzung der Waffenstillstandskommission am 12.12.1918 in Trier regte Erzberger an, „daß Sachverständige, welche das ganze Wirtschaftsleben beherrschen, in Spa zusammentreten möchten. Er spreche erneut diesen Wunsch aus und ersuche Marschall Foch, die Sachverständigen der All. nach Spa zu senden. Marschall Foch: Er werde das Seinige tun, damit dieser Wunsch bald erfüllt werde.“ (Waffenstillstand, I, S. 115 f.).
- 28
Protokolle und Notenwechsel zum Luxemburger Abkommen vom 25.12.1918 in: Waffenstillstand, II, S. 233 ff.
- 29
Erzberger hatte in einem Schreiben vom 16.1.1919 an Marschall Foch darum gebeten, die wirtschaftliche Abschnürung der besetzten von den unbesetzten Gebieten aufzuheben (Waffenstillstand, I, S. 177); Foch antwortete darauf unter demselben Datum, er sei bereit, „den Güter- und Warenaustausch in dem ganzen mit der Sicherheit der Armeen zu vereinbarenden Maße zu gestatten, um dadurch Arbeitslosigkeit und die sich daraus ergebenden Unruhen zu vermeiden“ (ebd., S. 177 ff. ).
Nach dem Finanzschlußprotokoll vom 1. Dezember 1918 war die deutsche Waffenstillstandskommission unter anderem zur Rückgabe der durch die Deutschen geborgenen Bankwerte verpflichtet30. An Frankreich wurden die aus Lille, Roubaix, Tourcoing etc. durch die deutsche Heeresverwaltung geborgenen Bankwerte zurückgegeben, die nach Schätzung der französischen Presse sich auf 4–6 Milliarden belaufen. Nach Paris wurden ferner die im deutschen Besitz befindlichen französischen Stadtscheine in Höhe von rund 80 Millionen Mark sowie die beiden durch die russische Sowjetregierung gezahlten Goldbeträge gesandt. In gleicher Weise wurde an Belgien der Kassenbestand der Banque Nationale Belgique in Höhe von rund 800 Millionen Mark zurückgegeben und manche andere wesentliche Zahlungen geleistet. Die inzwischen durch die Entente Deutschland auferlegte Finanzkontrolle durch den französischen Finanzkommissar Martin in Mainz ist zur Genüge bekannt.
- 30
Gemeint ist das Schlußprotokoll der Arbeiten der Finanzunterkommission der Internationalen Waffenstillstandskommission in Spa vom 1.12.1918, das eine Serie von Sitzungen zur Festlegung der Ausführung der finanziellen Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 abschloß (Waffenstillstand, I, S. 318 ff. ).
Mitbestimmend für die Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages vom 11. November in Compiègne war für die Reichsregierung die unglückliche Lebensmittellage Deutschlands. Die Alliierten, denen dies bekannt war, haben schon in Compiègne die moralische Verpflichtung übernommen, uns mit Lebensmitteln zu beliefern; denn Artikel XXVI sagt, daß die alliierten und vereinigten Staaten in Aussicht nähmen, Deutschland während der Dauer des Waffenstillstandes in dem als notwendig erkannten Maße mit Lebensmitteln zu versehen31. Trotz wiederholter dringlicher Bitten der deutschen Delegierten unterließ es aber die Entente, bis zur zweiten Verlängerung des Waffenstillstandes in Trier Mitte[24] Januar Sachverständige zur Besprechung der Lebensmittellieferung an Deutschland zu entsenden. Für die jetzt im Vordergrunde stehenden Lebensmittelfragen, deren Finanzierung und die Schiffahrtsfragen bestehen besondere Kommissionen, über deren Zusammensetzung und Tätigkeit die deutsche Öffentlichkeit ja eingehend unterrichtet ist. Ich brauche an dieser Stelle daher nur kurz darauf zurückzukommen.
- 31
Waffenstillstand, I, S. 49.
Die Belieferung mit Lebensmitteln wird dadurch erschwert, daß man deutscherseits bei der Finanzierung der Lebensmittel auf außerordentliche Schwierigkeiten stieß. Die Entente lehnte bisher eine Kreditgewährung ab und verlangte in erster Linie eine Bezahlung in Gold und neutralen Werten. Die äußerst wichtige Frage wurde Mitte Februar durch Reichsminister Erzberger, unterstützt von Sachverständigen, die in Spa und Trier die Angelegenheit mit der Entente verhandelt hatten, dem Kabinett in Weimar vorgetragen32. Darauf ist der Nationalversammlung ein Gesetz unterbreitet worden, nach dem es mit bestimmten Ausnahmen verboten sein soll, ausländische Wertpapiere nach dem Auslande auszuführen oder an eine im Auslande ansässige Person zu veräußern oder zu verpfänden33. Es ist weiter beabsichtigt, diese ausländischen Wertpapiere, welche in Deutschland ansässigen Personen oder Firmen gehören, soweit sie noch nicht dem Reiche zur Verfügung gestellt oder für Kredite an das Ausland verpfändet worden sind, zu käuflicher Überlassung an das Reich oder an ein von ihm zu bestellendes Bank-Konsortium aufzurufen. Es soll dabei keinen Unterschied machen, ob sich die Werte im In- oder Auslande befinden34. Schon bevor dieses Gesetz Gesetzeskraft erhalten hat, ist in Spa der Entente eine Liste von ausländischen Wertpapieren überreicht worden, deren verfügbarer Bestand mit 3,2 Milliarden schätzungsweise angenommen wird und unter denen ⅔ fest verzinsliche Werte sind. Die anderen Möglichkeiten der Finanzierung der Lebensmitteleinfuhr sind zur Genüge bekannt. Hiermit ist deutscherseits alles getan, was in unserer Kraft stand. Gleichwohl hat Marschall Foch den Termin für die Lebensmittelverhandlungen, der mit frühestens 24. Februar bezeichnet war, auf den 4. März verlegt. Neuerdings wird die Schiffslieferung als vorweg zu nehmende Leistung gefordert.
- 32
Hinweise auf die betreffende Kabinettssitzung sind in den Akten der Rkei nicht enthalten.
- 33
Anordnung betr. das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere nach dem Ausland vom 3.3.1919 (RGBl. 1919, S. 340).
- 34
Bekanntmachung betr. die Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich vom 26.3.1919 (RGBl. 1919, S. 333).
Neben der Frage der Abschnürung unserer besetzten Gebiete und der in ihnen unschuldig Verhafteten und Verfolgten liegt die Frage der deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten dem deutschen Volke besonders am Herzen. Nach dem Abkommen vom 11. November mußten wir alle gegnerischen Kriegs- und Zivilgefangenen ohne Recht auf Gegenseitigkeit unverzüglich in ihre Heimat zurückbefördern, während die Zurückführung der deutschen Kriegsgefangenen erst mit Abschluß des Präliminarfriedens geregelt werden wird35. Die Unterkommission in Spa steht unter Leitung eines Stabsoffiziers des Kriegsministeriums. Über die Ost- und Nordsee, durch Holland, über den Rhein nach[25] Metz und Straßburg sowie über die Schweiz flossen von Ende November ab die Ströme der Gefangenen in ihre Heimatländer. Schon bei den ersten Erneuerungsverhandlungen in Trier Mitte Dezember waren rund 350 000 Kriegsgefangene und sämtliche Zivilinternierte abbefördert, ein Ergebnis, das Marschall Fochs Vertreter als akzeptabel bezeichnen mußte. Die überaus harte Durchführung der Bedingungen über die Abgabe unseres rollenden Materials verschärften dann die Schwierigkeiten bei der weiteren Zurückführung. Der Abzug zur See zeigte nicht die gehofften Ergebnisse. Aber schon bei den zweiten Verhandlungen in Trier Mitte Januar war Marschall Fochs Willen erfüllt; alle alliierten Kriegsgefangenen, über 800 000, waren zurückgegeben. Die nächsten Wochen galten dem Abtransport der Serben, Griechen und Rumänen. Er kann zurzeit als beendigt angesehen werden.
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Art. 10 des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.1918 (Waffenstillstand, I, S. 35 f.).
Wesentlich ungünstiger waren die Umstände, unter denen der Kampf um unsere in der Hand der Alliierten befindlichen rund 800 000 Kriegsgefangenen und Zivilinternierten geführt werden mußte; waren doch im Abkommen vom 11. November auch die früheren Austauschverträge aufgehoben worden36. So konnte eine Freigabe deutscher Gefangener nur unter Berufung auf die Gesetze der Menschlichkeit erbeten werden. Daß in Spa um die Befreiung unserer in Feindesland schmachtender Brüder und um die Linderung ihres Loses von Anfang an heiß gekämpft wird, und dieser manchmal heftige Formen annehmende Kampf trotz aller Fehlschläge fortgesetzt wird, bedarf keiner Erwähnung. Die Erfolge bleiben aber leider nur gering. England gab einige 1000 schwerverwundete Soldaten zurück und führt jetzt den Rücktransport von etwa 25 000 Zivilinternierten über Rotterdam durch. Belgien und Amerika haben mit der Herausgabe des beim Rückzuge in treuer Pflichterfüllung zurückgebliebenen Sanitäts- und Pflegepersonals begonnen. Marschall Foch hat jetzt endlich Mitte Februar in Trier die Auslieferung von etwa 2000 Schwerverwundeten in Aussicht gestellt37. Daß bis jetzt nicht mehr erreicht wurde, liegt in der namentlich in Frankreich immer wieder aufgepeitschten Welle von Haß, die uns in Spa unvermindert entgegenschlägt. Jedes menschliche Erbarmen mit den über ¾ Millionen Schuldlosen und ihren Millionen umfassenden verzweifelnden Angehörigen scheint bei unseren Feinden ausgelöscht zu sein. Der „Volksbund zum Schutze Deutscher Kriegs- und Zivilgefangener“ hat sich das ganze deutsche Volk als willkommenen Bundesgenossen aufgerufen. Dem weithin schallenden Widerhall des Schreies der Empörung muß es schließlich denn doch gelingen, das Weltgewissen zu wecken und unsere Gefangenen zu erlösen.
Um die noch in Deutschland befindlichen russischen Kriegsgefangenen vor dem Bolschewismus zu behüten, hat die Entente auf Grund des Abkommens vom 16. Januar, wie schon oben erwähnt, eine besondere, dem General Dupont unterstehende Kommission nach Deutschland gesandt38.
- 38
Siehe Anm. 12.
Ich habe hier versucht, freimütig die Arbeit und die geringen Erfolge der Waffenstillstandskommission in Spa zu schildern, und ich nehme für uns nur bescheiden in Anspruch, daß wir unter schweren Verhältnissen, sowohl in der[26] Heimat als auch den Gegnern gegenüber, unseren vorgeschobenen Posten in Feindesland nach bester Kraft und Überzeugung verteidigen. Von unserer Seite unterbleibt nichts, die Gegner über die Zustände in Deutschland aufzuklären, über das heutige Fehlen einer ausreichenden Wehrmacht zur schnellen Niederringung aller inneren und äußeren Feinde, über den Hunger, die Blockadefolgen, die Arbeitserschwernisse und den Bolschewismus, den die verblendete Haltung der Entente unmittelbar fördert. Von einer Sinnesänderung im feindlichen Lager ist praktisch noch nichts zu spüren. Überall stößt man nach wie vor, besonders bei den Franzosen, auf Mißtrauen und Rachsucht. Ihr Bestreben, uns noch mehr zu erniedrigen und zu entehren, besteht in unverminderter Stärke fort. Der immer neu verlängerte Zustand des Waffenstillstandes ist nach Marschall Foch aber nichts anderes als der frühere Zustand des Krieges mit uns. Trotzdem zieht er immer mehr Dinge in die Waffenstillstandsverhandlungen hinein, die zweifellos schon zu den Präliminar-Friedensfragen gehören und der Friedenskonferenz vorgreifen. Schon von diesem Gesichtspunkte aus erscheint es heute mehr denn je erforderlich, eingehend zu prüfen, wie man sich zu einem neuen Waffenstillstande mit neuen erniedrigenden Bedingungen stellen soll. Denn auch die Truppen der Entente drängen in bedenklicher Weise nach Hause. Auch in den Ententeländern finden die bolschewistischen Lehren immer mehr Eingang. Damit muß dann aber auch bei unseren Feinden die Erkenntnis kommen, daß ein weiteres Anspannen des eigentlich schon überspannten Bogens nicht nur den völligen Untergang Deutschlands, sondern auch den Bolschewismus in den Ländern der Entente herbeiführen muß.
Frhr. v. Hammerstein