1.17.7 (vpa2p): 7. Stellungnahme zum Preußischen Landtag.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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7. Stellungnahme zum Preußischen Landtag.

Der Reichsminister des Innern erinnerte daran, daß der Landtag am 17. August beschlossen habe, die preußischen Beamten von ihrer Dienstpflicht gegenüber der kommissarischen Regierung zu entbinden18. Er führte aus, daß es[600] schwer sein werde, den Preußischen Landtag aufzulösen. Er schlug vor, daß der Reichskanzler in dieser Eigenschaft und als Reichskommissar für Preußen an den Präsidenten des Preußischen Landtages19 einen Brief des Inhalts richten solle, daß diese Maßnahme eine Aufforderung an die Beamten zum Ungehorsam bedeute und daß die Aufrechterhaltung dieses Beschlusses unmöglich sei. Er werde gebeten, hiervon dem Landtag vor seinem Zusammentritt Kenntnis zu geben20.

18

Nicht am 17., sondern am 30. 8. war ein solcher LT-Beschluß (gemäß Antrag der KPD vom 3.8.32, PrLT-Drucks. Nr. 681, Bd. 764) mit den Stimmen der KPD und NSDAP gefaßt worden. Der Beschluß lautete: „1. Der Reichspräsident wird aufgefordert, sofort seine Verordnung vom 20. Juli 1932, betr. die Einsetzung des Reichskommissars für Preußen, aufzuheben; 2. alle auf Grund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen sind sofort rückgängig zu machen; 3. kein Beamter ist verpflichtet, den auf Grund dieser Verordnung erlassenen Dienstanweisungen nachzukommen.“ (PrLT-Bd. 762, S. 1454).

19

Kerrl.

20

Ein solches Schreiben nicht ermittelt. Mündliche Vorstellungen gegenüber Kerrl erhob Papen in dieser Angelegenheit während des Empfangs beim RPräs. am 19. 9. (Dok. Nr. 148).

Das Kabinett war mit dem Vorschlag des Reichsminister des Innern einverstanden.

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