Brief von Anton Lutz von der Hanauer Turnerwehr, der aus dem Exil in der Schweiz seinen Geschwistern über seinen Einsatz in der badischen Revolutionsarmee berichtet, August 1849
  • Brief von Anton Lutz von der Hanauer Turnerwehr, der aus dem Exil in der Schweiz seinen Geschwistern über seinen Einsatz in der badischen Revolutionsarmee berichtet, August 1849
    Anton Lutz von der Hanauer Turnerwehr berichtet aus dem Exil in der Schweiz seinen Geschwistern über seinen Einsatz in der badischen Revolutionsarmee, August 1849
  • Zeichnung einer Gruppe Frauen und Männer, die in einem größeren, mit Holz verkleideten Kojenraum an Bord eines Schiffes in die USA sitzen
    Deutsche Auswanderer auf dem Weg in die USA

Nach der Niederschlagung der Revolution folgte die Rache der Sieger. In Rastatt tagte bereits zwei Wochen nach der Kapitulation ein preußisch-badisches Standgericht. Schon am 7. August 1849 wurde das erste Todesurteil durch Erschießen vollstreckt. Obwohl der Angeklagte Ernst Elsenhans nicht selber gekämpft hatte, befand das Gericht den Journalisten des „Hochverrats und Aufreizung zu fortgesetztem Widerstand gegen die Obrigkeit“ für schuldig. 18 weitere Hinrichtungen folgten. Zu den zum Tode Verurteilten gehörte auch Konrad Heilig, der sich während des Soldatenaufstandes vor eine Kanonenmündung geworfen und so zum Gelingen des Aufstandes beigetragen hatte. Acht weitere Todesurteile wurden in Mannheim und Freiburg vollstreckt. In Baden wie in anderen deutschen Staaten büßten zahlreiche Revolutionäre und Revolutionärinnen ihren Einsatz mit langjährigen Zuchtaus- und Gefängnisstrafen, Berufsverboten, Geldstrafen oder sie mussten ins Exil gehen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden die verhängten Strafen allerdings teilweise reduziert oder aufgehoben.

Viele Revolutionärinnen und Revolutionäre waren schon vor der Niederschlagung der Revolution ins Ausland geflüchtet. Ihre Ziele waren die Schweiz, Frankreich, England und die USA. Anfangs hofften die Exilanten noch auf ein erneutes Aufflammen der Revolution. Im Exil knüpften sie Kontakte zu anderen Geflüchteten, sammelten Geld und warben für eine Wiederaufnahme des Kampfes. Aber die Repressionen in Deutschland, die blutige Niederlage der Ungarischen Revolution im Herbst 1849 und der Staatsstreich Louis-Napoleon Bonapartes, der 1851 die junge Französische Republik stürzte, zerschlugen diese Erwartungen. Manche der Desillusionierten kehrten nach Deutschland zurück, auch wenn sie besonders in den ersten Jahren mit einer Verhaftung oder zumindest mit der Bespitzelung und Kontrolle durch die Behörden rechnen mussten. Andere blieben im Ausland. Besonders die USA wurden für viele ehemalige Revolutionsteilnehmende eine Heimat. In den folgenden Jahren folgten ihnen hunderttausende Landsleute aus wirtschaftlichen aber auch aus politischen Gründen. Viele der in die USA exilierten Revolutionäre und Revolutionärinnen, die dort unter der Bezeichnung „Forty-Eighters“ („Achtundvierziger“) bekannt wurden, engagierten sich in der Antisklaverei-, der Arbeiter- und der Frauenrechtsbewegung. 1861 zogen nicht wenige ehemalige Revolutionäre erneut in die Schlacht und kämpften im Amerikanischen Bürgerkrieg auf Seiten der Union gegen die sklavenhaltenden Sezessionsstaaten. Manche stiegen dabei wie Franz Sigel, Peter Joseph Osterhaus, August Willich und Carl Schurz bis in den Rang eines Generals auf. Schurz wurde 1877 sogar US-Innenminister.

In Deutschland wurden die 1848 von der Nationalversammlung verabschiedeten Grundrechte des deutschen Volkes am 23. August 1851 durch einen Beschluss des Deutschen Bundes endgültig wieder abgeschafft. Viele weitere Errungenschaften der Revolution, wie die Presse-, die Versammlungs- und die Vereinsfreiheit waren schon zuvor eingeschränkt worden. Die erhoffte Gründung eines deutschen Nationalstaates gelang erst 1871: nicht durch eine vom Volk gewählte Nationalversammlung, sondern durch Bismarcks Politik des „Blut und Eisen“ und eine Übereinkunft der deutschen Herrscher. Erster Kaiser des Deutschen Reiches wurde der preußische König Wilhelm I.: der „Kartätschenprinz“, der 1849 die badische Revolution blutig niedergeschlagen hatte.

Doch eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Revolution war auch in Deutschland letztlich nicht mehr möglich. Die Ideen von 1848/49 und das wachsende politische Bewusstsein breiter Bevölkerungsschichten überdauerten. Vor allem nichtbürgerliche Gruppen und Frauen waren erstmals in größerem Umfang politisch aktiv geworden. Und als 1919 in Weimar die Verfassung der ersten gesamtdeutschen Demokratie beschlossen wurde, griff sie viele der im Dezember 1848 verabschiedeten Grundrechte fast wortgleich wieder auf.

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