Bild des Überfalls Württembergischer Soldaten auf eine Bürgerversammlung, Ulm, 27. Juni 1848
  • Bild des Überfalls Württembergischer Soldaten auf eine Bürgerversammlung, Ulm, 27. Juni 1848
    Überfall Württembergischer Soldaten auf eine Bürgerversammlung, Ulm, 27. Juni 1848
  • Bild des Berichtes des Parlamentsausschusses zur Einrichtung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland, Frankfurt am Main, 17. Juni 1848
    Bericht des Parlamentsausschusses zur Einrichtung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland, Frankfurt am Main, 17. Juni 1848
  • Porträt des Paulskirchenabgeordneten Christian Widenmann
    Der Paulskirchenabgeordnete Christian Widenmann
  • Bild des Gesetzes über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland
    Gesetz über Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland

Die Rufe der im Deutschen Bund lebenden Nationalitäten nach mehr Rechten und nach nationaler Selbstbestimmung wurden immer lauter. Diese Forderungen wurden in der Frankfurter Nationalversammlung sehr kontrovers diskutiert. Nur wenige Abgeordnete wie etwa Robert Blum waren bereit, den Minoritäten ein Recht auf Eigenstaatlichkeit einzuräumen. In der preußischen Provinz Posen war im Frühjahr 1848 ein Aufstand der polnischen Bevölkerungsmehrheit niedergeschlagen worden. In Italien kämpften österreichische Truppen gegen die vom Königreich Sardinien unterstützte italienische Unabhängigkeitsbewegung, während in Ungarn die Rufe nach Unabhängigkeit von Wien immer lauter wurden. Und im von Österreich beherrschten Prag tagte Anfang Juni ein "Slawenkongress", der die Umwandlung der Habsburgermonarchie in einen Bund gleichberechtigter Völker forderte. Als Wien ablehnte, entbrannte der "Prager Pfingstaufstand", der vom österreichischen Militär blutig niedergeschlagen wurde.
Auch in anderen Teilen Europas kam es erneut zu Straßenschlachten. In Paris mündeten die Forderungen nach besseren Lebensumständen für die armen Bevölkerungsschichten im "Juniaufstand", dessen brutale Unterdrückung tausenden Menschen das Leben kostete. Diese Ereignisse wurden in ganz Europa aufmerksam beobachtet und führten zu einem Erstarken der gegenrevolutionären Kräfte. Berichte über Ereignisse wie den Überfall württembergischer Soldaten auf einen Ulmer Demokratenverein am 27. Juni, bei dem 42 Menschen verletzt und mindestens ein Mann getötet wurden, machten deutlich, dass sich auch in Deutschland die gegenrevolutionären Kräfte neu formierten.

Angesichts der innen- und außenpolitischen Herausforderungen sah die Frankfurter Nationalversammlung die Schaffung einer provisorischen Regierung als eine ihrer vordringlichen Aufgaben an. Diese sollte Deutschland außenpolitisch vertreten und innenpolitisch sowohl einen von vielen Abgeordneten gefürchteten Gegenschlag der Fürsten als auch erneute linksradikale Aufstände wie den "Heckerzug" verhindern.
Doch herrschte keine Einigkeit, wie die provisorische Regierung aussehen sollte. Umstritten war auch, welche Kompetenzen sie gegenüber der Nationalversammlung haben würde. So appellierte etwa der rheinpreußische Abgeordnete Christian Widenmann an seine Kollegen, dass die provisorische Regierung die Beschlüsse der Nationalversammlung umsetzen, jedoch auf keinen Fall das Parlament kontrollieren dürfe.
Ein eigens dafür gegründeter Parlamentsausschuss schlug die Schaffung eines dreiköpfigen "Direktoriums" mit nur sehr begrenzten Kompetenzen vor, dessen Mitglieder von den Regierungen der deutschen Einzelstaaten vorgeschlagen werden sollten. Die Linke hingegen favorisierte einen von der Nationalversammlung mit umfassenden Vollmachten ausgestatteten "Vollzugsausschuss". Dies klang freilich für gemäßigte und konservative Abgeordnete viel zu sehr nach dem "Wohlfahrtsausschuss" und der Terrorherrschaft der Jakobiner während der Französischen Revolution.

Schließlich setzte sich der Vorschlag des Parlamentspräsidenten Heinrich von Gagern durch: "Ich thue einen kühnen Griff, und ich sage Ihnen, wir müssen die provisorische Centralgewalt selbst schaffen." Statt eines dreiköpfigen Direktoriums oder eines Ausschusses sollte ein "Reichsverweser" als provisorisches Reichsoberhaupt fungieren. Diese altertümliche Amtsbezeichnung wurde früher für einen zeitweiligen Regenten oder einen als Stellvertreter eines Monarchen fungierenden Verwalter verwendet. Sie sollte auch den provisorischen Charakter des neuen Staatsoberhauptes betonen. Außerdem kam der Titel durch seinen monarchischen Klang der großen Mehrheit der Abgeordneten entgegen, die eine konstitutionelle Monarchie für Deutschland wollten. Dass der Reichsverweser direkt durch die Nationalversammlung gewählt werden sollte, entsprach wiederum den Forderungen der Linken. Am 28. Juni verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz über die Schaffung einer Provisorischen Zentralgewalt. Nur einen reichlichen Monat nach ihrem ersten Zusammentreten hatte die Nationalversammlung damit eine weitere Hürde auf dem Weg zu einem deutschen Nationalstaat genommen.

  1. Mai 1848
  2. Juli 1848